Trotz Erwerbsunfähigkeit arbeiten

Hallo,
Person X darf laut MDK Gutachten und Reha entlassungsbericht nicht mehr im erlehrnten und zuletzt ausgeübten beruf arbeiten.Soll Umschulung beantragen,dies wurde bereits vor über einem jahr gemacht. Aussage DRV: beratungsärztlicher dienst prüft akte.
So person X wird demnächst ausgesteuert und muss sich AU melden.
Jetzt die frage:
darf X sich dann eine nebenbeschäftigung suchen?
Oder vielleicht sogar eine arbeit annehmen, auch wenn X die laut gutachten wegen Körperlicher einschränkungen gar nicht machen kann und soll?
Oder würde sich das negativ auswirken auf die beantragte umschulung bei der DRV?

Nur irgendwie muss X ja auch leben und rechnungen bezahlen.

MFG Vincent

Hallo,

könnte es sein, dass Person X Berufsunfähig ist ?

Bei Erwerbsunfähigkeit, kann keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden und somit kann ich mir auch keine Umschulung vorstellen.

Gruß Merger

Hallo,
bitte mal „googlen“ - mit „Hinzuverdienstgrenzen“ - dort müsste eine Aufstellung zu finden sein, was man in welcher Höhe noch verdienen kann ohne dass die Rente gekürzt oder entzogen wird.
Gruss
Czauderna

Hallo,
jein!!!
Das quantitavie und qualitative leistungsvermögen ist für den zuletzt ausgeübten beruf ( erlehrnter beruf) aufgehoben. Nur unter 3 std. Arbeiten.
Aber theoretisch 6 std. und mehr in einem anderen beruf unter der vorrestzung: überwiegend sitzend, heben unter 3 kg, keine schicht, usw.
Reha klinik meinte beruf im Büro wäre noch machbar.

Tja das ist stand der dinge.
Ach ja : der bericht aus der reha liegt jetzt fast 3 monate beim beratungsärztlichen dienst bei der drv.
Wie lange muss man da eigentlich noch warten oder kann man da langsam mal druck machen? Gibt es einen § dafür?

MFG

also sprechen wir von einer Berufsunfähigkeit,
da die Definition sich nur auf den zuletzt ausgeübten Beruf bezieht.

Gruß Merger