Hallo,
Person X darf laut MDK Gutachten und Reha entlassungsbericht nicht mehr im erlehrnten und zuletzt ausgeübten beruf arbeiten.Soll Umschulung beantragen,dies wurde bereits vor über einem jahr gemacht. Aussage DRV: beratungsärztlicher dienst prüft akte.
So person X wird demnächst ausgesteuert und muss sich AU melden.
Jetzt die frage:
darf X sich dann eine nebenbeschäftigung suchen?
Oder vielleicht sogar eine arbeit annehmen, auch wenn X die laut gutachten wegen Körperlicher einschränkungen gar nicht machen kann und soll?
Oder würde sich das negativ auswirken auf die beantragte umschulung bei der DRV?
Nur irgendwie muss X ja auch leben und rechnungen bezahlen.
MFG Vincent