Trotz Erwerbsunfähigkeit Grundsicherung gestrichen

Hallo alle Miteinander, hallo liebe Experten,

also, ich beziehe Erwerbsmindertenrente (volle Erwerbsunfähigkeit laut Bescheid) und da diese zu gering ist, aufstockende Sozialhilfe. Im Rentenbescheid (LVA) ist mit angegeben „Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit…“ alle 3 Jahre formlosen Antrag auf Weiterführung, der Satz geht weiter mit „weil… nicht ausschließlich auf …Gesundheitszustand, sondern auch auf Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.“
Zusatz: Meinen Shop betreibe ich nur als Hobby, (Kaufmannstraum), hält sich jedoch selber, bringt aber kein echtes Plus (Macht aber Freude). Ist aber z.Zt. stillgelegt und als Gewerbe abgemeldet.

Nun beruft sich das Sozialamt auf § 21 SGB XII und bekundete heute, die Einstellung der Sozialhilfe zum 1.10. mit der Begründung, ich sei arbeitsfähig (schön wärs!). Dazu empfahl sie mir, mich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender zu melden und vom 1.10. an von dort weiter Hartz 4 zu beziehen.

Das dumme ist nur, dass ich sofort wieder Ärger mit der Krankenkasse bekommen, wenn ich wieder arbeite und mir wieder, durch meine Schwerbehinderung (100mdb) viele Unfälle passieren. Einige Unfälle davon hatten beinahe einen tödlichen Ausgang. Nach dem letzten Mal war ich 17 Monate lang krank geschrieben. Danach empfahl man mir, schnellstens die Rente zu beantragen, dem ich auch nachkam.

Antrag auf Dauerrente ist gestellt. Bei Widerspruch beim Sozialamt bin ich ratlos.

Ich bin ganz sicher nicht arbeitsscheu, arbeite sehr gerne. Nur ist dieses nach einem gewissen Unfall (siehe Profil) in keinem meiner 4 Berufe mehr möglich.

Was kann ich also tun, was könnte man mir empfehlen, dass ich nicht wieder in den unfallträchtigen Druck gerate, wozu mich das Sozialamt jetzt wieder hinein „nötigt“.

Mir ist das korrekte Lesen von Gesetzestexten geläufig, aber alles habe ich auch nicht im Kopf.

Ich weiß, Rechtsberatung ist hier ausgeschlossen, jedoch keine Hinweise, welchen Gesetzestext ich mir vielleicht mal etwas genauer ansehen sollte, damit mir die Sozialhilfe nicht gestrichen bzw. weiter gezahlt wird.

Schnelle Hilfe wäre schön.

Ganz herzlichen Dank im Voraus, für jede Hilfe die mich weiterbringen könnte.

Gruß, Tom

Hi Tom,

habe selber eine EU-Rente (seit 1986) und kenne mich mit den Gesetzen nicht aus.

Meine Empfehlung : lass Dich vom Amt NICHT bequatschen. Wenn Du Dich arbeitslos meldest, ist Deine EU-Rente futsch.

Und eine neue EU-Rente zu beantragen hat rechtlich ganz andere Konsequenzen als bei Deiner 1ten Beantragung (nach altem) Gesetz.

Mich hat man damals auch versucht zu bequatschen.
Von wegen „sie sind zu jung für eine EU-Rente“ … gehen Sie lieberr arbeiten bzw. zur ARGE … Hat mich zwar Kraft gekostet, zu kämpfen, aber heute bis ich froh darüber.

Sonnige Grüße aus Düsseldorf
Petra

Hallo Tom,

also, ich beziehe Erwerbsmindertenrente (volle
Erwerbsunfähigkeit laut Bescheid) nicht
heute, die Einstellung der Sozialhilfe zum 1.10. mit der Begründung, ich sei arbeitsfähig (schön wärs!).

Solange der Rentenebscheid wegen voller Erwerbsminderungsrente aktuell ist, kann sich das Sozialamt nicht darauf berufen, daß Sie arbeitsfähig wären.

Ein Hinzuverdienst ist bei der Rente gestattet, wenn
der rechtliche Rahmen eingehalten wird - Ob das Sozialamt beim Hinzuverdienst dann seine eigenen Leitsungen kürzen oder streichen darf, weiß ich nicht. Es wäre aber an sich logisch je nach Höhe des Hinzuverdienstens.

Ich würde Ihnen raten Widerspruch einzulegen und sollte der abgelehnt werden, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Natascha

Hallo Tom, ich bin kein Jurist kann nur aus eigener erfahrung sprechen aber ich würde dir schnellstens einen Termin beim VDK empfehlen, die sind auch fit in Sozialamtssachen und haben schon sehr viel Fälle durchgefochten so auch einen ähnlichen wie deinen bei der Mutter einer Freundin von mir!!!
Standorte findest sicher im Net und es gibt auch eine kostenfreie Hotline;
Ich hoff ich konnt auch ohne Gesetzestexthinweis weiterhelfen, viel Glück!
Wenns noch Fragen gibt einfach melden!
Gruß
Gwynifer

Hallo Tom,

was Dir passiert ist tut mir schrecklich leid.

Leider kann ich Dir nicht helfen, ich bin kein Experte, sondern „selbst betroffen“.

Ich hoffe, Du bekommst bald Hilfe, die Dich weiterbringt!

Gruß
alexx

Hallo Tom,

lege gegen den Bescheid bitte ganz schnell Widerspruch ein!!!

Wenn Du denkst es nicht alleine zu schaffen, wende Dich an den VDK.( http://www.vdk.de ). Die sind auf solche Sachen spezialisiert.

Als ich, wie du, meine Erwerbsunfähigkeit bekommmen habe, bin ich in weiser vorrauslicht gleich bei denen Mitglied geworden. Kosten 15,-- Euro im 1/4 Jahr. Ein Anwalt oder sogar Prozess ist teurer.

Bei unseren Behörden lohnt es sich auf jeden Fall

Mir haben die schon sehr gut geholfen als ich Probleme wg. meiner Schwerbehinderung hatte.
Kann ich nur jedem dringend empfehlen.

Ich denke das die dir nicht so einfach die Grundsicherung verweigern könne. Deine Erwerbskunfähigkeitsrente ist bewilligt, somit bist du „„Nicht Erwersfähig““ auch wenn das Sozialamt etwas anderes meint.
Die wollen bloß nicht zahlen.

Du hast eine 100%tige Schwerbehinderung! Wie soll man damit arbeiten???

Dein Gewerbe ist abgemeldet. Somit hast Du keine weiteren Einkünfte. Oder???

Du dürftest ja sogar bis zu 400 Euro bei der Rente dazu verdienen, alles ander würde die Rente schmälern oder aufheben…(Würde ich aber nicht machen, weil erwersunfähig sein, heißt nich arbeiten können.

Ich denke das dieser Zuverdienst aber auf die Grundsicherung angerechnet werden würde. Das können dir andere Leute aber mit Sicherheit beantworten.

Ich habe so eine Rentenzahlung das ich gerade mit ein paar Eros über der Grenze zur Grundsicherung liege, mir haben die aber gesagt, das ich wenigstens Wohngeld beantragen könnte.
Das kannst du sicher auch.

Wenn Du keine Grundsicherung erhälst, musst du doch auch sicher die Rundfunkgebührren und einen höheren Grundbetrag für die Zuzahlungen zu der Krankenkasse leisten, frag die vom Amt doch einmal wie du da den Monat überleben sollst. Was ist mit der Miete?

Hast du die beim Amt einmal danach gefragt?

Ich muss diese Kosten alleine tragen und das alles mit der kleinen Rente. Übrig bleibt daduch weniger als der Sozialhilfesatz. Das aber interessiert auch keinen bei denen.
Wenn ich keine Hilfe bei der Familie und Freunde hätte sähe es für mich ganz schwarz aus. (Zuviel zum Leben, zuwenig zum Tod.)
Der Staat beschummelt doch wo er nur kann. Am liebsten ist denen, die müssen gar nichts leisten. (Also ab in die Kiste und bitte nicht mehr belästigen und schon gar kein Geld haben wollen. Das geht doch nicht,daß die zahlen müssen!!!)

Lass dir das nicht gefallen und hole Dir Hilfe bei dem VDK. Auch schlechter gestellte Mensche haben Rechte.
Eventuelle Wartzeiten bitte selbst erfragen.
Die Anwälte da helfen dir gerne weiter.

„“" Ganz wichtig,sende egal was noch kommt,auf jeden Fall den Widerspruch fristgerecht raus."""

Also keine Bange und hol dir dringend Hilfe.

Viel Erfolg!

Liebe Grüsse

Gaby