Trotz hart4 umschulung möglich?

Er hat sehr gute spanisch und englischkenntnisse und eine abgeschlossene Ausbildung zum Verkehrskaufmann 2001. Leider ohne chance in den Beruf nochmal reinzukommen. danach mal 6 monate bei ner zeitarbeitfirma gearbeitet und nun nur noch jobangebote für produktionshelfer.
möchte gern gross uns aussenhandelskaufmann machen, da man fremdsprachen gut gebrauchen kann. Das Arbeitsamt verweigert jegliches Bildungs oder WEiterbildungsangebot.
Trotzdem gibt es aussichten auf ein weiteres positiveres arbeitsleben, 30 jahre alt, was kann er tuN?
vielen dank für die Hilfe

Nichts, außer aus eigener Tasche zahlen oder es einfach bei jemand anderem versuchen. Um einen zweiten rat einzuholen.

allo, ich würde folgendes machen:
Einen schriftlichen Antrag auf Weiterbildung und Vermittlung stellen.
Auf Antwort, leider drei Monate warten.
Ist der Antrag abgelehnt worden, begründeten, schriftlich Widerspruch einlegen und nach wiederholter Ablehnung, Klage beim Sozialgericht einlegen.
Wird in oben genannter Zeit nicht geantwortet, ebenfalls Klage beim Sozialgericht einlegen; Klage auf Nichtbearbeitung eines Antrages (Einstweilige Anordnung).
Tschüß und viel Glück

Hallo,

Ich denke dass eine Qualifizierung zum G+A-Kaufmann in den Augen der Agenturen ein Rückschritt ist.
Versucht es mal über den Rentenversicherungsträger.

Gruß

Tut mir leid , kann nicht weiter helfen.

Oh Mist - schon wieder… Die machen echt, was sie wollen.
Schau: Er kann ja als Produktionshelfer arbeiten - sprich, er hat Arbeit! Also gibt es keine Aus- und/oder Weiterbildung.
Das war es dann.
Nenene - das machen wir doch ganz anders :wink:
Er wird krank! KEINE körperliche Arbeit möglich! Also da müsst ihr natürlich dran arbeiten, dass er da nicht einknickt!
Dann zum Doc und krank schreiben lassen - und wenn es geht, über einen längeren Zeitraum oder immer wieder!
Dann ist er schon mal als Produktionshelfer NICHT vermittelbar!
Und dann sieht es mit einer Weiterbildung doch schon ganz gut aus, oder?
Viel Glück! Und nein - legal kommst da nicht weiter!

hallo,
sieht leider schlecht aus mit einer umschulung. die jobcenter koennen, muessen aber keine umschulung bezahlen.du sprichst vom arbeitsamt, im betreff wird aber von hartz 4 gesprochen. wird hartz 4 bezogen ist nicht die arbeitagentur *frueher arbeitsamt( sonden das jobcenter zustaendig, bei empfang von arbeitslosengeld I ist jedoch die arbeitsagentur zustaendig.
vielleicht hilft eine beschwerde bei der bundesagentur fuer arbeit in nuernberg. muesste aber gut begruendet werden. ggf hinweis, dass in dem angestrebten beruf arbeitskraefte gesucht werden, wie sieht es mit einbem ortswechsel aus. um im alten beruf eine stelle zu finden

viele gruesse
andalus