Ortnaher Bereich darf nicht verlassen werden!
Mir wurde gestern eine Frage gestellt die ich nicht
beantworten konnte. Mich beschäftigt diese Frage aber so sehr
das ich sie gerne an Euch weiterleiten möchte.
Danke.
Also Familie X (Vater 50,Mutter 49, 20 jährige Tochter) lebt
seit circa 4 jahren von Hartz 4 in NRW. Nun möchte die Familie
gerne nach Mecklenburg-Vorpommern umziehen ,weil sie sich dort
wesentlich größere Chancen ausrechnen eine Arbeit zu bekommen.
Nun, das müsste mal anderweitig untersucht werden. Andere teilten hier die höheren Arbeitslosenzahlen mit. Aber es ist auch richtig, dass das individuell gesehen werden muss. So kann natürlich entgegen des allgemeinen Trends, ein arbeitsloser Mediziner aus NRW in MV problemlos eine Landpraxis übernehmen. Kommt also auf die Berufsbilder an.
Jetzt die Frage: Wie reagiert die ARGE darauf?
Nicht erfreut. Zu einem nicht notwendigen Umzug wird die Kostenübernahme abgelehnt.
Kann sie Familie X verbieten umzuziehen?
Nun, sie verbietet Fam. X ja schon seit 4 Jahren sich überhaupt vom Ort zu entfernen! Das ist der sog. ortsnahe Bereich, welchen der H4-Empfänger nicht ohne Erlaubnis der ARGE verlassen darf. Also so was wie eine imaginäre Lagergrenze.
Muss Familie X damit rechnen das die ARGE den Umzug nicht finanziert (oder teil finanziert),
Ja.
und wenn ja ,wen kann Familie X dann um finanzielle Unterstützung für den :Umzug fragen?
Verwandte, Freunde, Bekannte oder den Disporahmen. Keine staatlichen Stellen.
Was gibt es zu beachten?
Nichts weiter, es gibt keine Kostenübernahme. Die ARGE springt nur ein, wenn es eine Beschäftigungszusage am anderen Ort gibt und der Ausübungsort soweit entfernt liegt, das es nicht mehr im Tagespendelbereich liegt. Und selbst wenn es drüber liegt, heißt das noch lange nicht (mehr) dass der Umzug bezahlt wird. Die ARGE wird daran interssiert sein, die Fam. X in diesem Fall in das andere BL abzuschieben, denn dann muss sie keine Leistungen mehr zahlen, das mancht dann die neue ARGE im anderen BL. Sie wird es daher zuerst mit einem Darlehensangebot versuchen.
Danke schonmal im vorraus für Eure Antworten.
Klar.
Was die Ausbildung der X-Tochter angeht, so erhält die aber finanzielle Unterstützung für eine Ausbildungsaufnahme am anderen Ort, auch für die Unterkunft. Also könnten die X’s die Tochter fortgehen lassen, um ein neues und besseres Leben zu finden.
Für die X’s ist’s in dem Alter als Langzeitarbeitslose wohl vorbei. Sie könnten es im Niedriglohnsektor probieren und dann zum Aufstocker aufsteigen. Die Frau könnte versuchen eine Stelle im Hotel als Zimmerfrau zu bekommen; da gibt es Stücklohn pro Zimmer; allerdings werden die Wartezeiten dann nicht bezahlt und es gibt Lohnabzüge für übersehene Arbeiten, z.B. Kaugummi unterm Tisch übersehen; umgerechnet auf die ganzen anwesenden Stunden können das durchaus um die 3 EUR pro Stunde sein.
Der Mann könnte es im Wach- und Sicherheitsgewerbe probieren; die schrubben mitunter 250 Stunden im Monat und mehr. Nicht wegen der geilen Arbeit, sondern damit beim Minilohn (nicht verwechseln mit Minijob) was zusammen läuft. Alleine könnte er’s schaffen nicht mehr aufzustocken, aber mit Familie geht das nicht. In den Ballungszentren, das ist also nicht gerade MV, gibt es in der Gebäudebewachung Modelle mit 12-Stunden-Schichten; also 12 Std. arbeiten dann 12 Std. frei, das ganze 10 Tage durch, dann gibt’s 4 Tage frei, dazu nimmt er Urlaub und ist dann eine ganze Woche zu Hause; usw. bis zur Rente oder den jüngsten Tag.
Den Urlaub am Stück als Freizeit für Reisen zu nehmen geht eh nicht, weil kein Geld für eine Reise übrigbleibt; dafür hat die Frau aber dann „Hotelaufenthalt“. Immerhin die Tochter könnte es in die Urlaubsregion MV schaffen und dann eine Postkarte senden.
Alles Gute.