Trotz Hartz 4 in ein anderes Bundesland ziehen?

Hallo liebe Experten,
Mir wurde gestern eine Frage gestellt die ich nicht beantworten konnte. Mich beschäftigt diese Frage aber so sehr das ich sie gerne an Euch weiterleiten möchte.

Also Familie X (Vater 50,Mutter 49, 20 jährige Tochter) lebt seit circa 4 jahren von Hartz 4 in NRW. Nun möchte die Familie gerne nach Mecklenburg-Vorpommern umziehen ,weil sie sich dort wesentlich größere Chancen ausrechnen eine Arbeit zu bekommen.

Jetzt die Frage: Wie reagiert die ARGE darauf? Kann sie Familie X verbieten umzuziehen? Muss Familie X damit rechnen das die ARGE den Umzug nicht finanziert (oder teil finanziert), und wenn ja ,wen kann Familie X dann um finanzielle Unterstützung für den Umzug fragen?
Was gibt es zu beachten?

Danke schonmal im vorraus für Eure Antworten.

Liebe Grüße
Akaleh

Hallo Akaleh,
solange kein konkretes Arbeitsangebot vorliegt, wird die Arge nicht bezahlen.
Mich wundert nur eins:
Zahlen aus 2008 - durchschnittliche Arbeitslosenquote in NRW - 10,6 % und Meck-Pomm : 18,6 % .
Für 2009 finde ich nur alte Bundesländer 6,9 % , neue Bundesländer 13%.
Stehen da die Chancen für die Arbeitssuche wirklich besser?
Erklär mal.
Grüße
Almut

Hallo,

hat den die Familie Ausbildungen die bestätigen können, dass sie in MeckPom bessere Möglichkeiten hat einen Arbeitsplatz zu finden? Ich halte es für beinahe unmöglich das die ARGE sich darauf einlässt, jemanden ohne wirklich guten Grund (in Form einer da wirklich benötigten seltenen Berufsausbildung) oder eines definitiven Arbeitsplatzangebotes einen Umzug zu zahlen.

Immerhin ist MeckPom das Bundesland mit den höchsten Arbeitslosenzahlen.

Also einfach nur die eigene Meinung, man könnte da einfacher einen Arbeitsplatz finden wird wohl nicht reichen, da müssten dann Fakten auf den Tisch.

Grüße Ute

Ja ,das war leider das erwartete. Das hätte ich auch gesagt ,nur wusste ich es nicht so genau und habe Familie X daher gesagt das ich es nicht weiss.

Naja Man kann ja nicht pauschal sagen das nur weil in MeckPom die Arbeitslosenquote da höher ist ,das man dort in allen bereichen auch schlechter einen job findet.
Also die Mutter zum Beispiel arbeitete in der Gastronomie und da in MeckPom viele Orte auf Tourismus ausgelegt sind und somit auch viel mehr Hotels,Gaststätten,Restaurants und Cafe´s hat wie die Stadt in der Familie X derzeit wohnt wäre dies zum Beispiel ein Grund/Beispiel umzuziehen.
Die Tochter hat noch keine Ausbildung möchte die Aber gerne in einer Rehaklinik als Medizinische Fachangestellt machen ,soweit ich informiert bin.
Und auch hier steht fest das es in meckPom in den Kurgebieten mehr Reha und Wellsnesskliniken gibt wie in NRW bzw dem ort und den orten drum herum wo FamilieX derzeit wohnt.
Und Herr X ist ja ,wie bereits erwähnt 50 da ist es so oder so sehr schwer einen job zu finden. Derzeit bewirbt er sich auf alles. Gelernt hat er Werkzeugmechaniker ,hat dann durch eine Umschulung seinen Techniker mit sehr gut gemacht.
Finden tut er allerdings auch damit nichts.
Ist leider auch nicht das erste Mal das er Arbeitslos ist.
Für Familie X steht in jedem Fall feste das Sie ihrer Tochter nicht die Zukunft nehmen wollen und ihr eine gute Ausbildung ermöglichen wollen. Da sie nun auch schon länger einen Ausbildungsplatz sucht und nichts gefunden hat und wie gesagt die Chancen sich erhöhen durch ein größeres Angebot in MeckPom ,wollen Sie dort hin ziehen.
Ist ja auch derzeit so das Jugendliche bis 25 noch bei den Eltern leben müssen.

Wie gesagt ist halt ein Fall der mich beschäftigt ,aber all zu viel weiss ich über Familie X auch nicht. Leider.

Wenn die ARGE nicht bezahlt ,hat Familie X dann eigentlich die möglichkeit sich von wo anders unterstützung zu holen?? Vom Wohnamt zum Beispiel oder einem anderen Amt (weiss leider nicht was es da sonst noch für möglichkeiten gäbe)

Hallo Akaleh,
was hält Familie X davon ab, aktiv in Meck-Pomm auf Arbeitssuche zu gehen?
Grüße
Almut

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Hallo Akaleh,

so wie meine Vorposter denke auch ich, dass der Familie am besten geholfen ist, wenn sie sich im Zielgebiet mal bewerben, dann sollte das auch mit den Umzugskosten klappen. Denn es bringt doch auch nix, wenn die im Ort_x wohnen, aber dann nen Job im Ort_y kriegen der mit Öffis unerreichbar ist oder so…

Achja, ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub wenn die Tochter weiter weg ne Ausbildungsstelle findet und finanzielle Unterstützung vom Staat braucht, dann kriegt sie die auch :wink: Das heisst, bloss weil das Mädel jetzt in Mecklenburg-Vorpommern ne Ausbildungsstelle kriegt, müssen die Eltern nicht mit umziehen.

Ansonsten würde ich die Familie nochmal befragen, warum es denn ausgerechnet Mecklenburg-Vorpommern sein muss. Es gibt doch noch andere hübsche (Bundes)länder mit einer weniger hohen Arbeitslosenquote und guten Chancen im Bereich Gastronomie und Co. Aber ich würde halt die folgende Reihenfolge vorschlagen: erst Job haben, dann umziehen.

*wink*

Petzi

Ich habe doch gar nicht gesagt das Familie X nicht bereits angefangen hat sich in MeckPom zu bewerben :smile:
Nur findet mal einen Job in einem anderen Bundesland wenn man die Vorstellungsgespräche schlechter wahrnehmen kann.
Denn ohne Auto (obwohl auch mit Auto kostet das ne menge) kostet der Zug ja auch was. Und auf der hälfte der Strecke trifft sich heutzutage kein Arbeitnehmer mehr. Und die meisten Arbeitsnehmer haben Herrn X zum Beispiel in den Absagen so sätze wie „Aufgrund der Entfernung“ als Begründung geschrieben.

Hallo Akaleh,
nur so als Hinweis, es gibt aber auch die Möglichkeit, die Kosten für Bewerbungsgespräche (Anfahrt) beim JobCenter vorher (!!!) zu beantragen.
Grüße
Almut

Hallo,

Also die Mutter zum Beispiel arbeitete in der Gastronomie und
da in MeckPom viele Orte auf Tourismus ausgelegt sind

Aber nur mit Sommersaison. du weißt selber, wann man an die Ostsee fährt.

und
somit auch viel mehr Hotels,Gaststätten,Restaurants und Cafe´s
hat wie die Stadt

Die haben aber vielleicht das ganze Jahr über Betrieb. Warum findet die Mutter dort keine Arbeit?

Die Tochter möchte die Aber gerne in
einer Rehaklinik als Medizinische Fachangestellt machen

Die kannn sie in jeder Arztpraxis machen. Eine Klinik bildet eher selten in diesem Beruf aus.

Und auch hier steht fest das es in meckPom in den Kurgebieten
mehr Reha und Wellsnesskliniken gibt wie in NRW bzw dem ort
und den orten drum herum wo FamilieX derzeit wohnt.

Wie wird dies belegt?

Und Herr X ist ja ,wie bereits erwähnt 50 da ist es so oder so
sehr schwer einen job zu finden. Derzeit bewirbt er sich auf
alles. Gelernt hat er Werkzeugmechaniker ,hat dann durch eine
Umschulung seinen Techniker mit sehr gut gemacht.
Finden tut er allerdings auch damit nichts.

Ds wird in MeckPom sicher noch schwieriger.
Gruß
Otto

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Ortnaher Bereich darf nicht verlassen werden!

Mir wurde gestern eine Frage gestellt die ich nicht
beantworten konnte. Mich beschäftigt diese Frage aber so sehr
das ich sie gerne an Euch weiterleiten möchte.

Danke.

Also Familie X (Vater 50,Mutter 49, 20 jährige Tochter) lebt
seit circa 4 jahren von Hartz 4 in NRW. Nun möchte die Familie
gerne nach Mecklenburg-Vorpommern umziehen ,weil sie sich dort
wesentlich größere Chancen ausrechnen eine Arbeit zu bekommen.

Nun, das müsste mal anderweitig untersucht werden. Andere teilten hier die höheren Arbeitslosenzahlen mit. Aber es ist auch richtig, dass das individuell gesehen werden muss. So kann natürlich entgegen des allgemeinen Trends, ein arbeitsloser Mediziner aus NRW in MV problemlos eine Landpraxis übernehmen. Kommt also auf die Berufsbilder an.

Jetzt die Frage: Wie reagiert die ARGE darauf?

Nicht erfreut. Zu einem nicht notwendigen Umzug wird die Kostenübernahme abgelehnt.

Kann sie Familie X verbieten umzuziehen?

Nun, sie verbietet Fam. X ja schon seit 4 Jahren sich überhaupt vom Ort zu entfernen! Das ist der sog. ortsnahe Bereich, welchen der H4-Empfänger nicht ohne Erlaubnis der ARGE verlassen darf. Also so was wie eine imaginäre Lagergrenze.

Muss Familie X damit rechnen das die ARGE den Umzug nicht finanziert (oder teil finanziert),

Ja.

und wenn ja ,wen kann Familie X dann um finanzielle Unterstützung für den :Umzug fragen?

Verwandte, Freunde, Bekannte oder den Disporahmen. Keine staatlichen Stellen.

Was gibt es zu beachten?

Nichts weiter, es gibt keine Kostenübernahme. Die ARGE springt nur ein, wenn es eine Beschäftigungszusage am anderen Ort gibt und der Ausübungsort soweit entfernt liegt, das es nicht mehr im Tagespendelbereich liegt. Und selbst wenn es drüber liegt, heißt das noch lange nicht (mehr) dass der Umzug bezahlt wird. Die ARGE wird daran interssiert sein, die Fam. X in diesem Fall in das andere BL abzuschieben, denn dann muss sie keine Leistungen mehr zahlen, das mancht dann die neue ARGE im anderen BL. Sie wird es daher zuerst mit einem Darlehensangebot versuchen.

Danke schonmal im vorraus für Eure Antworten.

Klar.
Was die Ausbildung der X-Tochter angeht, so erhält die aber finanzielle Unterstützung für eine Ausbildungsaufnahme am anderen Ort, auch für die Unterkunft. Also könnten die X’s die Tochter fortgehen lassen, um ein neues und besseres Leben zu finden.
Für die X’s ist’s in dem Alter als Langzeitarbeitslose wohl vorbei. Sie könnten es im Niedriglohnsektor probieren und dann zum Aufstocker aufsteigen. Die Frau könnte versuchen eine Stelle im Hotel als Zimmerfrau zu bekommen; da gibt es Stücklohn pro Zimmer; allerdings werden die Wartezeiten dann nicht bezahlt und es gibt Lohnabzüge für übersehene Arbeiten, z.B. Kaugummi unterm Tisch übersehen; umgerechnet auf die ganzen anwesenden Stunden können das durchaus um die 3 EUR pro Stunde sein.
Der Mann könnte es im Wach- und Sicherheitsgewerbe probieren; die schrubben mitunter 250 Stunden im Monat und mehr. Nicht wegen der geilen Arbeit, sondern damit beim Minilohn (nicht verwechseln mit Minijob) was zusammen läuft. Alleine könnte er’s schaffen nicht mehr aufzustocken, aber mit Familie geht das nicht. In den Ballungszentren, das ist also nicht gerade MV, gibt es in der Gebäudebewachung Modelle mit 12-Stunden-Schichten; also 12 Std. arbeiten dann 12 Std. frei, das ganze 10 Tage durch, dann gibt’s 4 Tage frei, dazu nimmt er Urlaub und ist dann eine ganze Woche zu Hause; usw. bis zur Rente oder den jüngsten Tag.
Den Urlaub am Stück als Freizeit für Reisen zu nehmen geht eh nicht, weil kein Geld für eine Reise übrigbleibt; dafür hat die Frau aber dann „Hotelaufenthalt“. Immerhin die Tochter könnte es in die Urlaubsregion MV schaffen und dann eine Postkarte senden.
Alles Gute.

Hallo,

Kann sie Familie X verbieten umzuziehen?

Nun, sie verbietet Fam. X ja schon seit 4 Jahren sich
überhaupt vom Ort zu entfernen! Das ist der sog. ortsnahe
Bereich, welchen der H4-Empfänger nicht ohne Erlaubnis der
ARGE verlassen darf. Also so was wie eine imaginäre
Lagergrenze.

Das meinst Du jetzt ernst? Die Disskussion über die OAW haben wir doch erst geführt. 21 Tage OAW reichen ja wohl pro Jahr, ein AN hat auch nach Tarif nur auf 24 Tage Urlaub einen Anspruch.

Was gibt es zu beachten?

Nichts weiter, es gibt keine Kostenübernahme. Die ARGE springt
nur ein, wenn es eine Beschäftigungszusage am anderen Ort gibt
und der Ausübungsort soweit entfernt liegt, das es nicht mehr
im Tagespendelbereich liegt. Und selbst wenn es drüber liegt,
heißt das noch lange nicht (mehr) dass der Umzug bezahlt wird.
Die ARGE wird daran interssiert sein, die Fam. X in diesem
Fall in das andere BL abzuschieben, denn dann muss sie keine
Leistungen mehr zahlen, das mancht dann die neue ARGE im
anderen BL. Sie wird es daher zuerst mit einem
Darlehensangebot versuchen.

Und das weisst Du jetzt woher?
Dazu bring doch mal bitte eine belegbare Quelle.

Danke schonmal im vorraus für Eure Antworten.

Klar.
Was die Ausbildung der X-Tochter angeht, so erhält die aber
finanzielle Unterstützung für eine Ausbildungsaufnahme am
anderen Ort, auch für die Unterkunft. Also könnten die X’s die
Tochter fortgehen lassen, um ein neues und besseres Leben zu
finden.
Für die X’s ist’s in dem Alter als Langzeitarbeitslose wohl
vorbei. Sie könnten es im Niedriglohnsektor probieren und dann
zum Aufstocker aufsteigen. Die Frau könnte versuchen eine
Stelle im Hotel als Zimmerfrau zu bekommen; da gibt es
Stücklohn pro Zimmer; allerdings werden die Wartezeiten dann
nicht bezahlt und es gibt Lohnabzüge für übersehene Arbeiten,
z.B. Kaugummi unterm Tisch übersehen; umgerechnet auf die
ganzen anwesenden Stunden können das durchaus um die 3 EUR pro
Stunde sein.

Auch diese Aussage kannst Du doch bestimmt belegen. Hier werden gerade Zimmerfrauen gesucht für einen Hoteldienstleister für ein Gehalt von 1600 brutto. Und nicht gefunden…

Der Mann könnte es im Wach- und Sicherheitsgewerbe probieren;
die schrubben mitunter 250 Stunden im Monat und mehr. Nicht
wegen der geilen Arbeit, sondern damit beim Minilohn (nicht
verwechseln mit Minijob) was zusammen läuft. Alleine könnte
er’s schaffen nicht mehr aufzustocken, aber mit Familie geht
das nicht. In den Ballungszentren, das ist also nicht gerade
MV, gibt es in der Gebäudebewachung Modelle mit
12-Stunden-Schichten; also 12 Std. arbeiten dann 12 Std. frei,
das ganze 10 Tage durch, dann gibt’s 4 Tage frei, dazu nimmt
er Urlaub und ist dann eine ganze Woche zu Hause; usw. bis zur
Rente oder den jüngsten Tag.
Den Urlaub am Stück als Freizeit für Reisen zu nehmen geht eh
nicht, weil kein Geld für eine Reise übrigbleibt; dafür hat
die Frau aber dann „Hotelaufenthalt“. Immerhin die Tochter
könnte es in die Urlaubsregion MV schaffen und dann eine
Postkarte senden.
Alles Gute.

Sorry, aber dein Posting ist übelste Stammtisch-Propaganda.
Grüße
Almut

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Danke für Eure Antworten!

Zudem noch danke für den Link, der mir per E-Mail zugesandt wurde. :wink:
Ich denke, derjenige weiß, wen ich meine. :wink:
DER Link/Tipp würde Familie X wirklich weiter helfen, wie ich denke!!!
Danke!

… Also so was wie eine imaginäre Lagergrenze.

Das meinst Du jetzt ernst? Die Disskussion über die OAW haben
wir doch erst geführt.

Send mal den Link.

21 Tage OAW reichen ja wohl pro Jahr,

Wenn sie auch gewährt werden! Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Es sei denn du weißt mehr und hast ein entsprechendes Urteil parat. ALG1 und ALG2 ist hier unterscheidlich. Vielleicht verwechselst du was.

ein AN hat auch nach Tarif nur auf 24 Tage Urlaub einen
Anspruch.

Und? Was ist das denn für ein Vergleich? Der AN darf sich aber auch sonst frei bewegen. Das hat doch nichts mit Urlaub bzw. Urlaubsanspruch zu tun.

…Sie wird es daher zuerst mit einem Darlehensangebot versuchen.

Und das weisst Du jetzt woher?

SGB und Handhabung in der ARGE sind zweierlei. Du wirst keinen ARGE-MA dazu bewegen können, derartige Anweisungen, nach außen auszuplaudern.

…n können das durchaus um die 3 EUR pro Stunde sein.

Auch diese Aussage kannst Du doch bestimmt belegen. Hier
werden gerade Zimmerfrauen gesucht für einen
Hoteldienstleister für ein Gehalt von 1600 brutto.

Wo ist „hier“?

Und nicht gefunden…

Aha, da haben wir’s schon. Wie sind die genauen Vertragskonditionen?
Das ist zu einfach zu sagen, hier gibt es einen Job für 1600 brutto und keiner will ihn machen, weil alle H4-Empfänger so faul sind wie Arno Dübel. Das sind für mich Stammtischparolen.

Und nicht gefunden…

Aha, da haben wir’s schon. Wie sind die genauen
Vertragskonditionen?
Das ist zu einfach zu sagen, hier gibt es einen Job für 1600
brutto und keiner will ihn machen, weil alle H4-Empfänger so
faul sind wie Arno Dübel. Das sind für mich Stammtischparolen.

Finde es auch schade das hier sofort darauf geschlossen wurde das Familie X zu faul wäre oder bisher nicht bereit dazu wäre sich in Mecklenburg Vorpommern zu bewerben oder das es eigenverschulden,Faulheit etc ist warum die Mitglieder der Familie X bisher noch keinen Job gefunden hätten.
Es liegt nicht immer nur an den Arbeitslosen und nicht alle Arbeitslosen sind faul oder nicht bereit einen Job anzunehmen!
Es gibt auch viele die sich noch und nöcher bewerben und auf biegen und brechen einen Job bekommen wollen um nicht mehr Arbeitslos zu seien ,aber die einfach kein Glück haben.
Schade das das Denken über die faulen Hartz 4 Empfänger noch so stark in den Köpfen hängt…

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Hallo

Kann sie Familie X verbieten umzuziehen?:

Nein, kann sie nicht.

Muss Familie X damit rechnen das die ARGE den Umzug nicht finanziert (oder teil finanziert):

Die ARGE ist verpflichtet, dem Umzug zuzustimmen und die Übernahme der umzugsbezogenen Kosten sowie die Kaution (als Darlehn) zu bewilligen, wenn der Umzug ERFORDERLICH ist und die Kosten der neuen Unterkunft ANGEMESSEN sind. Erforderlich wäre ein Umzug z.B., weil ein konkretes Stellenangebot am neuen Wohnort vorliegt, oder weil die bisherige Wohnung nach den Angemessenheitskriterien der ARGE zu klein ist, oder weil eine ARGE-Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten vorliegt, oder bei Trennung etc). Die schriftliche Zustimmung der ARGE müsste vorab beantragt und erteilt werden.

Ist der Umzug nicht notwendig bzw. liegt keine Zustimmung der ARGE vor, werden die umzugsbezogenen Kosten nicht übernommen.
„Andere Unterstützungsmöglichkeiten“ wären mir keine bekannt.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

LG

Hallo

Ist ja auch derzeit so das Jugendliche bis 25 noch bei den
Eltern leben müssen.:

Seit ihrer Volljährigkeit sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, das Mädchen bei sich wohnen zu lassen. Wenn sie bei ihren Eltern nicht mehr wohnen darf, hat sie (ALG2-Hilfsbedürftigkeit vorausgesetzt) Anspruch auf eine eigene angemessene Wohnung.

LG

Danke für die Ausfühliche und sehr hilfreiche Antwort!

Hallo schritt,
eh Du jetzt weiter mit Halbwissen glänzt, schau doch bitte mal auf meine Vika.
Grüße
Almut

Heee Leute hört mal, dass is Almut dir Große

…schau doch bitte mal auf meine Vika.

Hab ich, und?



Aaaaah, jetzt hab ichs. Du bildest dir was ein auf deine Angaben. Ja klaaar, die Frau is ja schließlich was und möchte, dass das gemeine Volk ihr huldigt.

Weißt du was Almut Gothe, meld dich lieber bei Elitepartner an. Denn ob die Leute hier dein Niveau haben, ist fraglich.

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