Um Alles mal verständlicher zu machen schreibe ich noch ein paar Zusatz Infos.
Der Onkel miner Freundin ist gestorben und hat ein Reihenhaus hinterlassen. Nun ist die Tante scharf auf das Haus.
Sie bezieht aber Hartz 4 und will halt in das Haus ziehen.
Ihr plan: das Haus wird verkauft und der Gewinn wird zwischen den beiden Gescwistern aufgeteilt. Es gibt auch schon einen Käufer für das Haus. Der würde das haus kaufen und die Tante zu einem billig Preis dort wohnen lassen.
Nun ist meine frage, ob dieses so ohne weiteres möglich ist. Wird das arbeitsamt sie dort wohnen lassen und ihr das Reihenhaus zahlen?Sie würde dann erst dort rein ziehen.
Wie läuft das mit dem Kaufpreis ab? Sie würde die Hälfte des Kaufpreises ja dann bekommen aber sie muss ja das angeben, das Arbeitsamt würde sie ja dann sperren weil sie ja an Geld gekommen ist.
Ich frage aus dem Grund, weil ich dieses Haus mit meiner Freundin auch Gerne haben würde und wollte mir halt mal meine Chancen auf das Haus ausrechnen.
Ich würde die Tante natürlich auch auszahlen.
also sie kann generell einziehen wo sie will solange sie sich an die Mietobergrenzen des Jobcenters hält. Meist gibt es zumindest für die Kaltmiete inklusive Nebenkosten Vorgaben, die Heizkosten müssen aber auch, wenn sie nicht festgelegt sind, angemessen sein, in der Regel ist es ja so, dass die Heizkosten sich an der Größe der Wohnfläche orientieren, ist ja klar, je größer der Raum desto höher die Heikosten, hier gibt es auch oftmals Vorgaben zur angemessenen Größe eines Wohnraumes, kann man meist alles im Internet ergooglen, denn pauschal kann man das nicht sagen, das ist abhängig von der zuständigen Kommune. Sollte sie das Haus verkaufen und sich damit Vermögen zulegen, muss sie das dem Jobcenter natürlich mitteilen, Schonvermögen liegt pro erwachsener Person bei mindestens 3100 Euro, höchstens bei 9750 Euro, pro Kind bei 3100 Euro, weitere Freibeträge wären pro „Mann“ und Kind 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Ich kenne ja ihre familiären Verhältnisse nicht, das müsst ihr euch dann einfach ausrechnen. Wenn sich das für die Tante nicht lohnt, weil alles Geld über den Freibeträgen erstmal zum Leben verwendet werden muss, dann wird es ja vielleicht die ein oder andere Möglichkeit geben sich zu einigen, damit jeder zufrieden aus der Sache rausgehen kann ;o)
Bin ich Gott? Bin ich imobilienmakler ? Hab ich Löcher in den Händen? NEINNNNNNN hab ich alles nicht !!!
Warum sollte ich dann in dieser sache Experte sein ???
man man man !!!
Dazu kann man so pauschal nicht viel sagen, weil es da sehr auf die genauen Einzelfalldetails ankommt. Bei Erbschaftsangelegenheiten im ALG2-Bezug sollte sich die Tante unbedingt vorab von einem Fachanwalt beraten lassen (mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht kostet sie das max. 10 Euro Eigenbeitrag). Allgemeine wichtige Infos zu Erbschaft bei ALG2: http://hartz.info/index.php?topic=8.0
das Arbeitsamt würde sie ja dann sperren weil sie ja an Geld gekommen ist.
Auch da käme es auf die genaueren Umstände an. z.B. Ist der Erbfall (der Tod des Onkels) VOR dem ALG2-Bezug eingetreten , dann würde das ihr nun zufließende Erbe nicht als Einkommen , sondern als Vermögen anzusehen sein… und für Vermögen gibt es Schonbeträge, die nicht verwertet werden müssen. http://hartz.info/index.php?topic=25.0
Wird das arbeitsamt sie dort wohnen lassen und ihr das Reihenhaus zahlen?
Im ALG2-Bezug muss die Unterkunft „angemessen“ sein. D.h. die Wohnfläche muss nach den Richtlinien des soz.Wohnungsbaus ihres Bundeslandes angemessen sein (für 1 Person ca. 45-50 qm Wohnfläche http://hartz.info/index.php?topic=5597.0 ) ; wie hoch die angemessenen Unterkunftskosten maximal sein dürfen, ist von Kommune zu Kommune teils sehr unterschiedlich - die geltende Höhe müsste man vor Ort beim zuständigen Jobcenter erfragen.
Das Jobcenter erteilt die Zustimmung zum Umzug nur dann, wenn er „erforderlich“ ist. Zieht man ohne Zustimmung des Jobcenters um, hat das ggf. auch Auswirkungen auf die Übernahme der zukünftigen Wohnkosten http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Hallo
also solange die Tante durch den hausverkauf ein höheres Sparguthaben hat, bezahlt das Amt nichts!
So lange, bis sie das aufgebraucht hat bis auf den Teil, der ihr zusteht.
Doch nun: Ja, sie könnte in das Haus ziehen - wenn es für eine Einzelperson nicht mehr als ca. 49 m² hat.
Mehr stände ihr nämlich nicht zu.
Dabei ist es egal, was das Haus an Miete kosten würde. Ihr stehen nur diese ca. 49m² als Wohnraum insgesamt zu.
Wenn das Amt mit bekommt, dass die Tante das Haus geerbt hat, machen die schon Druck, dass es verkauft wird! Denn auf die Art und Weise spart das Amt ja Geld - gell!
Du solltest dazu von einer amtlich autorisierten Person oder einem Rechtsanwalt diese Aussagen bestätigt bekommen und deiner Tante vorlegen. Dan nkannst du versuchen, mit ihr einen Deal zu machen. Vielleicht, dass du ihr etwas Geld unter der Hand zuschieben kannst? Damit wärest du dem anderen Käufer gegenüber vielleich tim Vorteil!
Ich wünsche Euch - beiden Parteien gutes Gelingen und viel Glück!
zaubermaus
Bin ich Gott? Bin ich imobilienmakler ? Hab ich Löcher in den
Händen? NEINNNNNNN hab ich alles nicht !!!
Warum sollte ich dann in dieser sache Experte sein ???
man man man !!!
Hat keiner behauptet!
Wenn sie als mögliche Hilfe von dieser Seite vorgeschlagen werden und dann zu so einem Thema angeschrieben werden kann ich nichts dafür.
deine tante muß erstma von den geld leben sie rechnen ihr das genau aus wie lange sie reicht…also arbeit suchen und das geld schön anlegen sonst ist alles weg…
lg.kay
es gibt doch bestimmt eine Schätzung für den Wert des Hauses.m Also teile mal durch zwei und du weißt was deine Freundin zu erwarten hat. Verkauft werden kann nur von Beiden. Kann einer den anderen auszahlen gibt es auch da Möglichkeiten. Die Tante kann keine Horrorsummen verlangen, sondern nur den ihr zustehenden Erbteil.
Wenn die Tante das Geld für den Hausverkauf bekommt ist es vorbei mit H4 und Sie muss das Geld verleben. Aber so als würde Sie H4 bekommen. Das Amt schaut da schon drauf.
Am Ende würde ich hier einen Anwalt um Rat bitten. Kostet zwar aber ist das Beste.
Hallo, ich antworte auf fast alle Fragen also auch hier.Dies kann ich aber nur,wenn ich die Antwort in zwei Teile unterteile.
Erstens ,ja Du hast recht. Sollte Ihre Tante ALG 2bekommen und das Haus verkaufen,müßte sie das angeben.Tut sie das nicht,wird ihr alles gestrichen.Tut sie es,muss sie von dem Geld leben. Zweitens, ja das würde gehen,theoretisch könnte sie in das Haus ziehen.ABER: Bei ALG2 muss immer die kostengünstigste Variante gesucht werden,wenn das Haus teurer ist wie ihre jetzige Wohnung,wird das Amt wohl ablehnen aber gennerell könnte es gehen.
Nun aber zum zweiten Teil:
Eigentlich und das muss ich ehrlich sagen,kann Dir das egal sein denn alles was Du damit erreichst,ist,daß Du Ihrer Tante Schaden zufügst.Natürlich ist es nicht rechtens aber es ist nicht Dein PRoblem ,außer,daß Du das Haus haben möchtest. Ich finde,daß rein moralisch Dir das Haus auf keinem Fall zusteht und alleine die Gedankengänge finde ich höchst verwerflich und absolut befremdend. Ich weiß,daß Du dies nicht hören willst aber DU stellst die Frage und ich beantworte sie wie jede, mit meiner ehrlichen Meinung. Mit welchem Recht steht Dir das Haus zu?Weil Deiner Freundin Ihr Onkel gestorben ist?—Nicht Dein Ernst ,oder?Wie gesagt ,wissen musst Du es aber das einzige was Du erreichst ist,daß die Tante das Haus ebenfalls nicht erhält.Sprich ,typisch Deutsches Verhalten.NEID!Sorry,daß ich dies hier schreibe aber ich bin absolut gegen so eine Mentalität die leider in unserem Land vielzu verbreitet ist.Ein vernünftiges Miteinander und jeder hat was davon.Ich sehe hier einfach nicht 1Prozent mit welchem Recht,Dir dies zustehen sollte.Tut mir leid,ich kenne Dich nicht und ist nicht persönlich gemeint.LG
Nur so viel, wenn die Tante das Geld ausgezahlt bekommt muss sie es als Vermögen angeben und das wird ihr dann angerechnet und sie muss davon leben bis es aufgebraucht ist. Hat sie aber ein bestimmtes Alter, über 50, kann sie ein bestimmtes Sparvermögen haben, ich glaube für jedes Jahr über 50 sind es 3000 EU.
Am besten ist es aber mal einen Fachanwalt zu konsultieren.
Ich verstehe deine aggressive Art nicht.ich habe kein Wort geschrieben das ich ihr dieses nicht gönne oder sonst was. Ich wollte nur Abschätzen ob es überhaupt dazu kommt das das Haus an einen fremden verkauft wird, denn bevor dies geschieht will ich das MIT meiner Freundin kaufen und die Tante hätte auch noch was davon. Schon einmal an sowas gedacht? Naja man sollte nicht immer an das böse denken und die Oberfläche ankratzen sondern tiefrgründiger denken.
Von neid ist gar keine rede! Das Haus ist seit 100 Jahren in Familienbesitz und das soll auch so bleiben. Aber ich will ja nur Böses!
Wieso Sorge ich dafür das die Tante das Haus verlieren würde? Wil ich das in einem Forum schreibe?
Wieso füge ich ihr Schaden zu? Weil ich es im Familienbesitz halten will, wenn sie es nicht machen will bzw. Kann? Was ist daran verwerflich? Außerdem ist es ja nicht einmal umsonst!
Hat meine freundin keinen Anspruch? Gehört sie nicht zu der Familie?
Naja diese Anschuldigungen sind lächerlich Aber naja typisch deutsches verhalten!
Gruß
Hallo Kamil K.
Du hast Recht! Deiner Tante wird das Kapital abzüglich von Freibeträgen auf jeden Fall angerechnet.
Das Geld wäre weg. Du hast nicht mitgeteilt wieviel
qm das Haus hat. Deine Tante darf max. 50 qm bewohnen. Auch die Nebenkosten werden nur für 50 qm gezahlt.
Könnte ein teueres Vergnügen werden.
Das Haus darf nur mit dem Einverständnis aller Erben verkauft werden. Ist Deine Tante nicht in der finanziellen Lage den zweiten Erben auszuzahlen muß Sie halt auf das Haus verzichten. Verkauft wird immer
an den der den höchsten Preis zahlt. Außerdm hat der zweite Erbe immer ein Vorkaufsrecht.
Sorry, wie gesagt war nicht persönlich gemeint sondern nur das,was ich aus diesem Schreiben rauslesen konnte.Weder kenne ich Dich noch Deine Gründe.Du schreibst nur Deine Tante will das Haus gar nicht oder kann es auch gar nicht kaufen.Dann verstehe ich aber Deine erste Frage wiederum nicht, wo Du das Gegenteil schreibst. Wenn Du Dich darum sorgst,daß es in Familienbesitz bleibt,
dann ist es doch egal ob es die Tante kauft oder Du. Ich wiederhole mich nochmals.Ich kenne Dich nicht und mir steht nicht zu über Dich zu urteilen.Ich kann nur und einzig allein nach dem gehen,was Du hier schreibst und das wiederspricht sich. Ich will dies aber gar nicht weiter erläutern, denn ich denke das weißt Du selbst am besten.
Wenn Du sagst,Deine Sorge ist,daß es im Familienbesitz bleibt, dann verstehe ich nicht, wieso Du Dich nicht mit Deiner Freundin und Tante zusammen hinsetzt und dies vernünftig regelst.
Ich kenne Dich doch nicht, auch wenn Du der netteste Mensch der Welt bist, ich kann nur den Text bearbeiten und lesen.
Weder verstehe ich Dein Vorhaben noch was Dich antreibt.
Nach Deiner Antwort, ist es ja einzig, daß Du dafür sorgen willst,daß es in Familienbesitz bleibt.
Dann mache das doch,am besten erreichst Du dies,wenn Ihr Euch alle drei zusammen setzt und dies beredet.
Am besten noch mit Notar falls notwendig.
LG
Es ist halt so. Ich kenn mich nicht in solchen Dingen aus was das arbeitsamt angeht. Ich wollte mich informieren wie sowas abläuft bevor Sie zum Arbeitsamt geht und auf die Fresse fliegt und in nachhinein noch schlechter dar steht als es jetzt schon ist.
Vielleicht waren die ersten paar Worte nicht klug gewählt aber naja man tippt manchmal schnellernals man denkt.
Also das Jobcenter zahlt doch nur die angemessene Miete. Weiß nicht wieviel das bei euch ist, in Halle sind es 330,- Euro Warmmiete. Wenn sie dafür eine Wohnung in dem Haus bekommt, zahlt das Amt auch. Allerdings wenn sie Geld für den Hausverkauf erhält, bekommt sie doch erstmal gar kein ALG2.
LG Conny
das Geld vom Verkauf wird auf jeden Fall angerechnet, mit vorraussichtlicher Sperre für bestimmte Zeit. Ihre Tante kann schon in das Haus ziehen. Keiner kann einen vorschreiben, wo man wohnt. Sollte dies der Weg sein, dann bitte erst nach dem Umzug auf das Arbeitsamt gehen und dies melden. Dann können die nichts mehr machen. Hierbei sind nur die Kosten für Miete und Nebenkosten zu beachten. Die Größe spielt natürlich auch eine Rolle. Sollte das den Rahmen übersteigen, kann Sie selbst für die Mehrkosten aufkommen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrer Entscheidung etwas weiterhelfen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. L.G.
Hallo!
Also wenn Sie Erbe ist, kann sie damit machen was sie will. Den Verkaufsgewinn muß sie angeben und wenn sie einen gültigen Mietvertrag hat, kann sie dort auch wohnen. Die ARGE zahlt dann nichts, solange, bis der Erlös aufgebraucht ist.
Tschüß
hallo kamil. sobald deine tante ein vermögen hat, muss sie das angeben. nur bis zu einem gewissen maß kann sie rücklagen haben, das sind aber glaub ich weniger als 10 tausend euro und für das haus wird es ja sicher mehr geben. und außerdem darf man als alleinstehender nicht mehr als 45qm bewohnen, was ja bei einem haus in der regel auch mehr sind.
lg carolin