Trotz hartz 4 zusammenziehen?

hallo ich hoffe ich mache das hier jetzt richtig…
und zwar meine frage…

Ich werde jetzt diesen monat 18 jahre und möchte mit meinem freund zusammen ziehen ich habe einen 400 euro job bis zur meiner ausbildung nächstes jahr.

mein freund bekommt gerade hartz 4 leider. (wegen krankheit)

er hat allerdings nur eine 1 zimmer wohnung. jetzt wollten wir sobald ich 18 bin zusammen ziehen… wie läuft das dann mit dem amt…? wird ihm geld abgezogen?

viele haben gemeind ja bleib einfach zuhause gemeldet wohn aber bei ihm…was ich aber nicht möchte da ich das falsch finde und in der kleinen wohnung würde das gar nicht gehen… und wenn er sich dann ne 3 zi wohnung nimmt da würde das amt ja gar nicht mit machen… was ja auch logisch ist…

vielleicht kennt ihr euch aus oder habt das selber elebt…bitte nur antworten zum thema und nicht das ich einfahc zuhause wohnen soll…etc…

Hallo, bin leider kein Experte was Hartz 4 betrifft. Im Regelfall verhält es sich aber mit einer Lebensgemeinschaft (d.h. wenn du mit deinem Freund zusammenziehst), so wie mit einer Ehegemeinschaft. Sprich beide Gehälter zählen. Da du nur 400 EUR verdients, dürfte das unter dem gängigem Regelsatz liegen. Ich würde ehrlich gesagt Kontakt mit dem Amt aufnehmen. Niemand kann auch da vorschreiben, dass ihr nicht zusammenzieht.

Alles Gute. Gruß Monika