Trotz Hund einzug;-/

Hallo,

man stelle sich vor Familie F.zieht in eine Wohnung, die sie unbedingt haben will.Hunde sind dort laut Mietvertrag verboten.
Die gesamte Straße gehört ein und demselben Vermieter.Familie F. hat einen mittelgroßen Hund(Dalmatiner) und zieht trotz verbot in diese Wohnung.Mit nachbarn keinerlei Probleme, da Hund sehr ruhig und friedlich ist.
In der gesammten Straße, wohnen einige Leute ebenfalls mit Hund,von klein-groß.Als Frau F. einen Mitmieter auf seinen Schäferhund ansprach teilte ihr dieser mit,das in seinem Mietvertrag kein Hundeverbot ist.Dieser Mieter wohnt dort ca. ein halbes Jahr länger, 3 Eingänge weiter.Die Wohnungen sind alles Erstbezug, da saniert.
Nun meine Frage:smiley:arf Frau F. mit Ihrem Hund ohne Probleme einziehen?Gelten nicht für alle Mieter dieselben Rechte?Was für Möglichkeiten hat Frau F. sich im streitfall zu wehren?Ist dies ein grund für eine fristlose kündigung?Der Hund von Frau F. ist sauber und ruhig.Gibt es Verhandlungsbasen, eventuell mehr Miete zu zahlen?

Liebe Grüße

Hi,

der betreffende Mieter hat einen Vertrag abgeschlossen, und damit das Hundeverbot für seine Wohnung akzeptiert. Die generelle Unwirksamkeit eines Haltungsverbotes für Kleintiere gilt bei einem Hund nicht. es ist auch irrelevant, ob der gleiche Vermieter früher andere Verträge mit anderen Mietern geschlossen hat.

Klar kann man mit dem Vermieter reden. Aber das hätte man VOR dem Vertragsabschluss tun sollen.

a.

@ Andreas
Hi Andreas,
das weiß ich,hab mich nicht getraut,hab mich sofort in diese wohnung verliebt und wollte sie unbedingt haben, hab aber angst gehabt das die vermieter nein sagen.
Meine Frage ist damit aber nicht beantwortet.habe im Netz etwas gefunden,weiß nicht ob das zutrifft:

http://www.karnie.de/karnie/Sonstiges/Sonst07.htm

ganz runter scrollen,geht leider nicht zu kopieren,weiß nciht ob das dann auf das hundeverbot zutrifft.

Liebe Grüße

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Hallo!

Nein, Frau F darf nicht mit Hund einziehen, da es ausdrücklich verboten ist. Der Mieter darf seinen Mietvertrag in diesen Dingen so gestalten wie er will. Der andere Mieter hat noch einen „alten Vertrag“–> ist dieses Verbot nicht gegeben. Aufgrund dessen dass Frau F dies auch noch bewusst missachtet würde ich sie nicht as schutzwürdig erachten und sollten in der Zeit zwischen Einzug und Aufklärung der Hundesituation Dinge passieren wird Frau F womöglich voll haften- da sie bewusst den Hund mitgenommen hat. Verhandlungsbasen: Nachdem der Vermieter hier tun und lassen kann was er will, gibt es, außer man überzeugt ihn, keine Verhandlungsbasen. Tiere dürfen grundsätzlich ausgenommen werden. Außerdem hat eigentlich Frau F. hier falsche Tatsachen vorgetäuscht …
usw…

Lg
Idea

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Hallo Aileen,

wenn im Mietvertrag stehen würde dass die Hundehaltung genehmigungspflichtig wäre und andere Parteien im Haus würden einen haben, so hätte der Vermieter durchaus Schwierigkeiten die Haltung zu untersagen.

Wenn ich dich aber richtig verstanden habe, ist lt. Mietvertrag die Hundehaltung explizit verboten. Und dann gilt dieses Verbot auch. Es wäre eine vertragwidrige Nutzung der Wohnung. Im schlimmsten Fall klagt der Vermieter auf Unterlassung und du kannst den Hund abschaffen oder ausziehen.

So schaut es aus.

Gruß Ivo

Hallo,

man stelle sich vor Familie F.zieht in eine Wohnung, die sie
unbedingt haben will.Hunde sind dort laut Mietvertrag
verboten.
Die gesamte Straße gehört ein und demselben Vermieter.Familie
F. hat einen mittelgroßen Hund(Dalmatiner) und zieht trotz
verbot in diese Wohnung.Mit nachbarn keinerlei Probleme, da
Hund sehr ruhig und friedlich ist.
In der gesammten Straße, wohnen einige Leute ebenfalls mit
Hund,von klein-groß.Als Frau F. einen Mitmieter auf seinen
Schäferhund ansprach teilte ihr dieser mit,das in seinem
Mietvertrag kein Hundeverbot ist.Dieser Mieter wohnt dort ca.
ein halbes Jahr länger, 3 Eingänge weiter.Die Wohnungen sind
alles Erstbezug, da saniert.
Nun meine Frage:smiley:arf Frau F. mit Ihrem Hund ohne Probleme
einziehen?Gelten nicht für alle Mieter dieselben Rechte?Was
für Möglichkeiten hat Frau F. sich im streitfall zu wehren?Ist
dies ein grund für eine fristlose kündigung?Der Hund von Frau
F. ist sauber und ruhig.Gibt es Verhandlungsbasen, eventuell
mehr Miete zu zahlen?

Unter der Voraussetzung, dass der Mieter in derselben Wohneinheit einen Mietvertrag erhalten hat aus dem ersichtlich ist, dass Tierhaltung erlaubt ist, kann einem anderen Mieetr das Recht auf Tierhaltung nicht untersagt werden.

Es geht hier weder um die Sauberkeit des Hundes noch ob er jemand stört. Tierfreunde "wollen " zu gerne übersehen, dass diverse Menschen Tierallergien haben. Der Vermieter hat auch an die Zeit der Weitervermietung zu denken. Notfalls ist der Mieter per Abmahnung aufzufordern das Tier zu entfernen.

Ist dagegen Tierhaltung untersagt - und zwar allen Mietern - handelt es sich um einen erheblichen Vertragsverstoss, wenn jemand trotzdem dann mit Hunden und/oder Katzen einzieht. Auf jeden Fall sollte geklärt werden, ob dieser Mitmieter auch wirklich die Tierhaltung erlaubt bekam. Es kann sich auch - z.B. Blindenhund - um eine erlaubte Tierhaltung unter besonderen Bedingungen handeln.

Gruss Günter

Unglaublich rücksichtslos und unverfroren
Hallo Aileen,

ich finde es reichlich rücksichtslos und unverfroren einen Vertrag zu unterschreiben in der vollen Absicht, die unterschriebenen Vertragsbedingungen nicht einzuhalten. Wäre ich Dein Vermieter, würde ich alle Hebel in Bewegung setzten, Dich (bzw. Frau F.) fristlos zu kündigen und Dir die entstandenen Kosten (neue Anzeige, Mietausfall etc. ) aufzubürden. Als Vermieter würde ich davon ausgehen (müssen) daß Du es auch in Zukunft mit Deinen Pflichten recht locker nimmst und Deine Rechte selber formulierst bzw. die berechtigten Interessen anderer ignorierst. Von einer solchen Mieterin würde ich mich schnellstmöglich trennen wollen.

Und als sehr tierliebe Hundehalterin finde ich es Deinen Hund gegenüber unverantwortlich, in diese Wohnung zu ziehen, in die Du Dich verliebt hast und auf Biegen und Brechen eine Erlaubnis zu erzwingen.
Was machst Du, wenn Du scheiterst?

Trennst Du Dich dann von dem Hund oder von der Wohnung???

Verständnislose Grüße
Gordie

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Beifall an ‚Gordie‘ - exakt (Stern) - owT

ich finde es reichlich rücksichtslos und unverfroren einen
Vertrag zu unterschreiben in der vollen Absicht, die
unterschriebenen Vertragsbedingungen nicht einzuhalten. Wäre
ich Dein Vermieter, würde ich alle Hebel in Bewegung setzten,
Dich (bzw. Frau F.) fristlos zu kündigen und Dir die
entstandenen Kosten (neue Anzeige, Mietausfall etc. )
aufzubürden. Als Vermieter würde ich davon ausgehen (müssen)
daß Du es auch in Zukunft mit Deinen Pflichten recht locker
nimmst und Deine Rechte selber formulierst bzw. die
berechtigten Interessen anderer ignorierst. Von einer solchen
Mieterin würde ich mich schnellstmöglich trennen wollen.

Und als sehr tierliebe Hundehalterin finde ich es Deinen Hund
gegenüber unverantwortlich, in diese Wohnung zu ziehen, in die
Du Dich verliebt hast und auf Biegen und Brechen eine
Erlaubnis zu erzwingen.
Was machst Du, wenn Du scheiterst?

Trennst Du Dich dann von dem Hund oder von der Wohnung???

Verständnislose Grüße
Gordie

Hallo,

man stelle sich vor Familie F.zieht in eine Wohnung, die sie
unbedingt haben will.Hunde sind dort laut Mietvertrag
verboten.
Die gesamte Straße gehört ein und demselben Vermieter.Familie
F. hat einen mittelgroßen Hund(Dalmatiner) und zieht trotz
verbot in diese Wohnung.Mit nachbarn keinerlei Probleme, da
Hund sehr ruhig und friedlich ist.
In der gesammten Straße, wohnen einige Leute ebenfalls mit
Hund,von klein-groß.Als Frau F. einen Mitmieter auf seinen
Schäferhund ansprach teilte ihr dieser mit,das in seinem
Mietvertrag kein Hundeverbot ist.Dieser Mieter wohnt dort ca.
ein halbes Jahr länger, 3 Eingänge weiter.Die Wohnungen sind
alles Erstbezug, da saniert.
Nun meine Frage:smiley:arf Frau F. mit Ihrem Hund ohne Probleme
einziehen?Gelten nicht für alle Mieter dieselben Rechte?Was
für Möglichkeiten hat Frau F. sich im streitfall zu wehren?Ist
dies ein grund für eine fristlose kündigung?Der Hund von Frau
F. ist sauber und ruhig.Gibt es Verhandlungsbasen, eventuell
mehr Miete zu zahlen?
Liebe Grüße

Hi Aileen,

indem Du gegen den Vertrag absichtlich verstösst, begehst Du einen so großen Vertrauensbruch gegenüber Deinem Vertragspartner dass Du m.E. sofort die Kündigung kriegen müsstest.

Auch wenn die Nachbarn einen Hund haben so müsstest Du trotzdem VORHER abklären ob bzw. unter welchen Umständen Du Deinen Hund in der Wohnung halten darfst. Indem Du Dich stillschweigend über das Verbot hinwegsetzt, hast Du bei einer fristlosen Kündigung m.E. keine Chance - und das ist auch richtig so.

bye
Rolf

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Hallo,

eine fristlose Kündigung geht hier nicht durch. Diese Klage wird als unbegründet abgewiesen. Zwar handelt es sich um einen Vertragsverstoss. Dieser ist Vertragsverstoss ist jedoch - nach dem Recht - nicht so erheblich. Er kann anderweitig als durch fristlsoe Kündigung geheilt werden. Der Vermieter muss jedoch auf Entfernung des Hundes/der Katze klagen.

indem Du gegen den Vertrag absichtlich verstösst, begehst Du
einen so großen Vertrauensbruch gegenüber Deinem
Vertragspartner dass Du m.E. sofort die Kündigung kriegen
müsstest.

Auch wenn die Nachbarn einen Hund haben so müsstest Du
trotzdem VORHER abklären ob bzw. unter welchen Umständen Du
Deinen Hund in der Wohnung halten darfst.

Dies ist insoweit richtig, wenn kein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung ausgesprochen ist und die Wohnungen unterschiedliche Vermieter haben. Erlaubt jedoch der Vermieter, der mehrere Wohnungen in ein und demselben Gebäude hat, einem Mieter einen Hund oder eine Katze kann er nicht einem anderen Mieter diese Recht verweigern.

Besteht in einer Wohnanlage mit mehreren Mietwohnungen ein Verbot, so sind alle Vermieter daran gebunden. Erlaubt der Vermieter einer Wohnung seinem Mieter dann trotz des Hundehaltungsverbotes einen Hund, so muss hier die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den betreffenden Vermieter vorgehen, wenn der Mieter freiwillig die Tierhaltung nicht aufgibt.

Indem Du Dich

stillschweigend über das Verbot hinwegsetzt, hast Du bei einer
fristlosen Kündigung m.E. keine Chance - und das ist auch
richtig so.

Die Heilung ist durch Entfernung ( z.B. Tierheim oder Pflege in einer anderern Familie ) des beanstandeten Tieres möglich. Eine fristlose Kündigung ist unangemessen. Ausserdem bedarf jede Art der fristlosen Kündigungen wegen Vertragsverstössen zuerst der Abmahnung mit Androhung der Kündigung.

Die fristlose Kündigung ist insbesondere bei Mietrückständen, erheblichen Straftaten gegen den Vermieter gedacht.

Gruss Günter

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