Trotz Krankenschein unbezahlten Urlaub?

Hallo liebe Experten,
ich hoffe, dass jemand von euch eine Antwort auf meine Frage weiß:

Vor zwei Wochen hat X ihren Job in der Probezeit (wegen psychischer Probleme)gekündigt und wurde eine Woche (vom 10.08.11-17.08.11)krank geschrieben. Eine Folge-AU wurde ihr am 18.08. bis zum 23.08. ausgestellt, die sie dann per Einschreiben+Unterschrift an ihren Arbeitgeber geschickt hat (diese müsste am 19.08. eingegangen sein).
Über den Steuerberater hat X nun erfahren, dass der AG die AU zu spät erhalten hätte und der Meinung war, dass X zum 18.8. wieder zur Arbeit kommen würde (obwohl X bei der Kündigung gesagt habe, dass sie für die nächsten zwei Wochen- bis Ende der Kündigungsfrist also- krank geschrieben sei und er dies auch schriftlich festgehalten hat). Nun sollen die Tage vom 18.08.-23.08. als unbezahlten Urlaub verbucht werden.
Ist das so alles rechtens? X hat die AU noch einmal als Kopie vorgelegt, damit der AG nicht sagen kann, dass er sie nicht erhalten hat. Telefonisch ist der AG nicht zu erreichen, somit konnte X bisher nichts mit ihm klären.

Ich freue mich über eure Antworten und hoffe, Ihr wisst Rat.
Herzlichen Dank,
Antje

Hallo,

Wichtig wäre zunächst einmal, binnen welcher Frist eine Krankmeldung laut Arbeitsvertrag zu erfolgen hätte, bzw. wann die AU beim AG vorliegen müßte.
Der Arbeitgeber wurde auch jeweils rechtzeitig telefonisch über den aktuellen Krankenstand informiert?

Beim Postversand wären regulär 2-3 Werktage einzuplanen.

Die Zustellquittung wird dem Versender eines „Einschreiben mit Rückschein“ auf postalischem Wege zugestellt.

Im Optimalfall hat der AN noch eine Quittung von der Post, dass am Tag X z.B. die Postwertzeichen für ein Einschreiben gekauft wurden.
Dann müßte der AG beweisen können, dass AN den Brief zu spät eingeworfen hätte.
Das Kuvert wird der AG ( vermutlich nicht mehr ) haben, da dort ja ein Eingangsstempel der Post zu sehen wäre.
Daher die grobe Vermutung, dass somit keineswegs laut Beschreibung von „X“ für den Zeitraum 18. - 23.08 die Tage als unbezahlter Urlaub verbucht werden dürften.

mfg

nutzlos

Hallo liebe Experten,

Hallo,

ich hoffe, dass jemand von euch eine Antwort auf meine Frage
weiß:

Vor zwei Wochen hat X ihren Job in der Probezeit (wegen
psychischer Probleme)gekündigt und wurde eine Woche (vom
10.08.11-17.08.11)krank geschrieben. Eine Folge-AU wurde ihr
am 18.08. bis zum 23.08. ausgestellt, die sie dann per
Einschreiben+Unterschrift an ihren Arbeitgeber geschickt hat
(diese müsste am 19.08. eingegangen sein).

Hat X denn den AG verständigt, als sie sich entschlossen hat, erneut zum Arzt wg. AU zu gehen ?
Das (unverzügliche AU- Meldung )wäre nämlich ihre Pflicht gewesen, unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag zur Vorlage der AU- Bescheinigung steht.

Über den Steuerberater hat X nun erfahren, dass der AG die AU
zu spät erhalten hätte und der Meinung war, dass X zum 18.8.
wieder zur Arbeit kommen würde

Davon konnte der AG bei Ablauf der 1. AU wohl ausgehen, wenn keine weitere Meldung des AN vorlag.

(obwohl X bei der Kündigung
gesagt habe, dass sie für die nächsten zwei Wochen- bis Ende
der Kündigungsfrist also- krank geschrieben sei und er dies
auch schriftlich festgehalten hat).

Ganz schön mutig von X, AU im Vorhinein anzukündigen, für die keine Bescheinigung vorlag. Das kann ein AG durchaus sehr übel nehmen und evtl. zu arbeitsrechtlichen Schritten berechtigen.#

Nun sollen die Tage vom
18.08.-23.08. als unbezahlten Urlaub verbucht werden.
Ist das so alles rechtens?

Zumindest erscheint das Verhalten des AG nicht ganz unberechtigt. Näheres müßte in der Tat ein Fachmensch vor Ort beurteilen, der alle Unterlagen vorliegen hat

X hat die AU noch einmal als Kopie
vorgelegt, damit der AG nicht sagen kann, dass er sie nicht
erhalten hat.

Was beweist das über den rechtzeitigen , unverzüglichen Zugang der Original-AU ??? NICHTS

Telefonisch ist der AG nicht zu erreichen, somit
konnte X bisher nichts mit ihm klären.

In solchen Dingen zählt nur Schriftlichkeit. Bei AU-Meldung und -Nachweis trägt idR der AN das Risiko der Beweisbarkeit des rechtzeitigen Zugangs.
Hoffentlich lernt die X für die Zukunft, daß es so einfach nicht geht.

Ich freue mich über eure Antworten und hoffe, Ihr wisst Rat.
Herzlichen Dank,

&Tschüß

Antje

Wolfgang

Hi!

eine Woche (vom 10.08.11-17.08.11)krank geschrieben
Eine Folge-AU wurde ihr
am 18.08. bis zum 23.08. ausgestellt, die sie dann per
Einschreiben+Unterschrift an ihren Arbeitgeber geschickt hat
(diese müsste am 19.08. eingegangen sein).

Eine Frage: Wurde der AG am 18.8. informiert, das AN weiterhin krankgeschrieben ist?

Zumindest bei uns in Ö ist eine Krankmeldung bzw. Verlängerung des Krankenstandes unverzüglich (sprich: am selben Tag) zu erfolgen - nicht erst mit einem Brief Tage (auch wenn’s nur ein Tag ist) später.

Grüße,
Tomh

PW: Jesus latscht durch Wien und trifft auf zwei Deutsche und einen Österreicher. Der erste Deutsche erkennt ihn und bittet ihn, ihm von seinem lahmen Fuß zu erlösen: Jesus legt die Hand auf und der Geheilte hüft jubelnd davon.
Der zweite Deutsche bittet ihn, ihm von seinem Asthma zu befreien. Wiederum legt Jesus die Hand auf und heilt ihn.
Jesus geht zum Österreicher hin, der sich im Hintergrund gehalten hat und fragt, warum er denn nichts fragt, worauf dieser antwortet: „Greif mich nicht an! Ich bin im Krankenstand!“

Hallo,

danke für die Antworden. Wie es klingt, ist X wohl doch etwas zu blauäugig an die Sache gegangen. Für sie kam der Weg mit den zwei Wochen krankschreiben als einzige Lösung in Betracht, um nach der Kündigung nicht noch einmal zur AG gehen zu müssen. Auch wenn man eigentlich ein dickes Fell hat, wurde Ihr dies vom Arzt angeraten.
Am 18.8. wurde die AG nicht noch einmal benachrichtigt, da ja in dem Gespräch am 09.08. angekündigt wurde, dass X die nächsten zwei Wochen krankgeschrieben sei und nicht zur Arbeit kommen könne.

Der Eingangsbeleg der Post für die AU liegen liegen X vor, nun wird sie abwarten müssen.

Vielen Dank für die Antworten!