Servus.
Gegeben ist folgende Fallstellung:
Person X hat das Problem, an einer Hypersomnie (Schlafkrankheit) zu leiden. Diese wurde jedoch noch nicht explizit diagnostiziert, sondern als „klinisch wahrscheinlich“ eingestuft. Die Symptome können mittels Medikamenten reduziert werden, jedoch nicht vollständig behoben werden. Auch kommt es bei Person X vor, dass diese Medikamente an manchen Tagen nur eine geringe oder keine Wirkung erzielen, was zur Folge hat, dass Person X ständig sehr schläfrig, müde und „abwesend“ ist.
Alle genannten Umstände sind auch bereits aktenkundig beim Facharzt und Allgemeinarzt. Erster äußerte sich dahingehend, dass ein Führen von Fahrzeugen nur noch bei Einnahme der Medikamente durchgeführt werden sollte.
Angenommen Person X würde das Risiko dennoch eingehen, ein Kraftfahrzeug (PKW oder gar LKW) zu führen und dann hierbei an einem Unfall beteiligt sein, würde er ähnlich wie bei einer Person mit Epilepsie auch mit Fahrlässigkeit oder gar grober Fahrlässigkeit belangt werden können?
Viele Grüße