Hallo
Wenn ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist darf er nicht zur Arbeit gehen . Die Krankenkasse macht einen riesigen Ärger wenn sie das herausbekommt . Sich fit fühlen heisst noch lange nicht wieder gesund zu sein . Das entscheidet der Arzt.
viele Grüße noro
der verwendete Ausdruck „beschränkt“ mit dem Verstärkungsfaktor „wirklich so“ finde ich nicht iO.
Ich denke mal, dass eine höflichere Ausdrucksweise möglich ist. Die deutsche Sprache bietet hier viele Möglichkeiten.
Außerdem würde ich so eine (diskrimitiernde) Frage nicht beantworten.
Schon im Titel gibst Du eine eindeutige Diagnose mit " !" ab.
Selbst un seriöse Ärzte machen so was nicht via Internet.
Bei Beamten weiß ich es nicht genau (kommt vielleicht auch auf den Dienstherrn an, sprich Bund, Land, Kommune), bin mir aber ziemlich sicher, dass es dort zumindest bei einer „normalen“ Erkrankung (also nicht die chronische Sache, die eine Dienstunfähigkeit auslösen kann) nicht anders ist.
Aber wie gesagt bin ich mir nicht zu 100% sicher, da ich zuletzt 2002 im Thema war.
Länge des Aufenthaltes
Patienten sind nicht immer mit dem vorgeschlagenen Entlassungstermin einverstanden. Manche fühlen sich festgehalten andere wiederum nicht fit genug für eine Entlassung. Wer auf eine vorzeitige Entlassung besteht, muss in aller Regel auf einem Formular erklären, das er das Krankenhaus auf eigene Gefahr verlässt. Wer fest entschlossen ist, das Krankenhaus vorzeitig zu verlassen sollte trotzdem den Arzt fragen warum er aus dessen Sicht länger bleiben müsste und diese Erklärung auf dem Entlassungsformular vermerken lassen.
Lassen Sie sich eine Kopie des Formulars aushändigen.
Hey Wolfgang, Danke für die Antwort! Rechtsquellen sind mir
immer am Liebsten! Gruß D-T Nochmals Danke!
Wenn es dich - oder einen anderen interessiert - kann ich mich mal auf die Suche nach einem entsprechenden BSG-Urteil machen.
Wenn ich das richtig in meiner Erinnerung habe, geht der Senat in dem Urteil sogar soweit, dass die AU-Bescheinigung des Arztes nur „Empfehlungscharakter“ hat.
Muss ich aber genau nachlesen, ob ich das jetzt richtig aus meiner Erinnerung wiedergebe.
vor 42 Jahren hatte mich meine Krankenkasse (AOK) darauf hingewiesen, dass nicht der Arzt, sondern der Vericherungsnehmer (Patient) entscheidet.
Beim Wehrdienst (1979) habe ich gelernt, dass vom Stabsarzt gewisse Tätigkeiten ausgeschlossen wurden.
Facit:
Mit einem „Gipsfuß“ kann ich keinen Rasen mähen oder an der Drehbank stehen aber Büroklammern gerade biegen.
Wenn der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ist, gibt es bestimmt einen Weg arbeiten zu dürfen / wollen.
Ein Beamter steht in einem besonderen Dienstverhältnis.
Aus diesem Besonderen Dienstverhältnis resultiert auch die Pflicht des Beamten, seine Dienstfähigkeit aktiv wieder herzustellen, bzw zu erhalten.
Er darf also z. B. nichts tun, was seiner vollständigen (!) Genesung entgegen stehen würde.
Dies könnte auch ein vorzeitiger Arbeitsbeginn sein, weil man sich selbst überschätzt und dadurch z. B. noch kränker wird.
Wird entscheident, sollte sich aus der Krankheit längerfristig mal eine Dienstunfähigkeit erwachsen…
Also eigene Einzelfallentscheidung.
Btw: der Versicherungsschutz bleibt, -egal wie man sich entscheidet- immer erhalten.
Hi,
ich möchte den ausführlichen links doch noch ergänzend einige Bemerkungen anfügen:
Es ist richtig, dass rein rechtlich eine AU des Arztes nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und das nicht bedeutet, dass man vorher nicht arbeiten DARF. Aber ganz unkritisch ist das ganze dennoch aus versicherungs- und haftungstechnischen Gründen nicht.
Es kann durchaus passieren, dass die Berufsgenossenschaft bei einem Wege- oder Arbeitsunfall prüft, ob die Erkrankung Ursache war. Man sollte also als Arbeitnehmer sehr gut überlegen, ob man der Arbeit gewachsen ist, ob evtl. eingenommene Medikamente z. B. die Fähigkeit Maschinen zu bedienen beeeinflussen und ob man den Weg zur Areit ohne Probleme meistern kann.
Denn auch hier gitl, was fast immer zutrifft: Das ist alles easy, saolange alles glatt läuft
Re^7: Unterschied zwischen ‚Subjektivem Empfindem‘ und Objektiven Gesundtheitszustand…
Hallo,
das:
ich fühle mich wie 20…darf ich deswegen einen F 16-Jäger fliegen ???
äh, die Voraussetzung dafür, einen F 16-Jäger zu fliegen ist nicht, das man 20 Jahre alt
sein muß…
ist der Unterschied zwischen „Subjektivem Empfindem“ und Objektiven Gesundtheitszustand…
Das hat etwas mit Haftungsfragen zu tun…was zum B. unsere erfolgreichen Wunderheiler und Inhaber einer Rechtsanwaltskanzlei mit einem Mandantenzustrom wie zum Fußballspiel Deutschland-England wohl nicht verstehen…man fragt sich alelrdings nur,warum solch erfogreiche Koryphäen den ganzen Tag in solchen Foren hier abhängen…*grinz*
Schließlich hat der behandelnde Arzt ihn ja nicht umsomst arbeitsunfähig
geschrieben.
Jedes Medikament hat Nebenwirkungen und einige könen nun einmal Auswirkungen auf das Reaktionsvermögen oder die Koordininierungsfähigkeiten haben
(Stichworte: Maschinenbedienung, Fahrzeuge führen).
Und je Älter die betreffende Person ist,desto länger können die Medikamente „Nachwirken“, Stichwort eingeschränkte Nierenfunktionen.