Sonderfall Beamter
Hallo,
als Beamter wäre ich da vorsichtig.
Ein Beamter steht in einem besonderen Dienstverhältnis.
Aus diesem Besonderen Dienstverhältnis resultiert auch die Pflicht des Beamten, seine Dienstfähigkeit aktiv wieder herzustellen, bzw zu erhalten.
Er darf also z. B. nichts tun, was seiner vollständigen (!) Genesung entgegen stehen würde.
Dies könnte auch ein vorzeitiger Arbeitsbeginn sein, weil man sich selbst überschätzt und dadurch z. B. noch kränker wird.
Wird entscheident, sollte sich aus der Krankheit längerfristig mal eine Dienstunfähigkeit erwachsen…
Also eigene Einzelfallentscheidung.
Btw: der Versicherungsschutz bleibt, -egal wie man sich entscheidet- immer erhalten.
Grüße
miamei