Trotz Krankschreibung (AU) zum Dienst gehen

kann der AN das wirklich ???..

kann der Frank Müller nicht einfach mal seine Finger ruhig halten…???

Nein kann er nicht!

Warum schreibst Du eigentlich so einen Schwachsinn, wenn eigentlich schon alles richtig beantwortet wurde?

Schließlich hat der behandelnde Arzt ihn ja nicht umsomst
arbeitsunfähig
geschrieben.

Das ist eine Angabe die sich auf ca. Zeiten bezieht, man kann länger aber auch kürzer Krank sein.

Jedes Medikament hat Nebenwirkungen und einige könen nun
einmal Auswirkungen auf das Reaktionsvermögen oder die
Koordininierungsfähigkeiten haben
(Stichworte: Maschinenbedienung, Fahrzeuge führen).

Wo in aller Herrgottsnamen liest Du etwas von Medikamenten?
Oder gehts Du von der Medizin aus die Du scheinbar immer bekommst?

Und je Älter die betreffende Person ist,desto länger können
die Medikamente „Nachwirken“, Stichwort eingeschränkte
Nierenfunktionen.

Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn,

RS99

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Liebes WWW Team, 

mich interessiert folgendes:

Darf ein Arbeitnehmer oder Beamter zur Arbeit bzw. zum Dienst gehen, obwohl dieser eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt hat? Wie sieht es versicherungsrechtlich aus? Selbstverständlich setzen wir hier vorraus, dass der AN / Beamte freiwillig zum dienst gehen will, weil er sich wieder fit fühlt, nicht, weil die Firma / Dienstherr ihn unter Druck setzt. 

Danke für Eure Antworten

Gruß D-T

Hi!

kann der AN das wirklich ???..

Natürlich.

Schließlich hat der behandelnde Arzt ihn ja nicht umsomst
arbeitsunfähig
geschrieben.

Hat er in der Tat nicht.
Zum einen bekommt er Geld für die Behandlung, zum anderen schreibt er ihn nicht arbeitsunfähig.
Er attestiert eine auf seiner Erfahrung basierende zum Zeitpunkt der Untersuchung vorraussichtliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit.

Jedes Medikament hat Nebenwirkungen und einige könen nun
einmal Auswirkungen auf das Reaktionsvermögen oder die
Koordininierungsfähigkeiten haben
(Stichworte: Maschinenbedienung, Fahrzeuge führen).

So langsam verstehe ich deine Postings - wenn dein Arzt dir jedesmal Medikamente aufschreibt …
Bei einer Erkältung gibt es Schonung, Tee und Ruhe, ok, Nasenspray vielleicht …
Fiebersenker gibt es nur dann, wenn das Fieber einen gewissen Punkt überschreitet und selbst dann haben Paracetamol 500 keine tagelangen Ausfallerscheinungen zur Folge.

Und je Älter die betreffende Person ist,desto länger können
die Medikamente „Nachwirken“, Stichwort eingeschränkte
Nierenfunktionen.

Es gibt sogar offensichtlich jüngere Patienen im besten Endvierziger-Alter, bei denen es zu massiven Hirnstörungen kommt :smile:

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Abend,

das ist immer noch eine berechtigte Frage und dein

ich bin Gott und weiss alles Gehabe

beantwortet sie nicht…

hab ich das geschrieben?

Eigentlich wollte ich auf dieses Posting nicht antworten, aber…

Denn anscheinend reicht bei dir ja wohl einmal die Hand
schütteln und schon ist jeder Kranke nach 5 Tagen wieder
fit…
Ein Normaler Arzt verschreibt Medikamente…

das ist absoluter Schwachsinn.

Bei Dir gibt es also nur Krankheiten, welche zur Einnahme von Medikamenten führen

UND

diese haben auch noch alle solche Nebenwirkungen, dass Sie untauglich machen zum führen von Fahrzeugen und zum bedienen von Maschinen.

MANN MANNMANN MANNMANN MANNMANN MANNMANN MANNMANN MANN

Was für in Zeug nimmst Du eigentlich?

Das muß super sein, kann ich auch was davon haben?

RS99

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wie du ja selber so schön festgestellt hast…der Arzt
entscheidet…

nicht der Arzt , sondern der Vericherungsnehmer … mehr auf http://w-w-w.ms/a5g4co

Sag mal, bist du wirklich so beschränkt, dass du sämtliche hier mit Quellen nachgewiesenen Belege nicht verstehst?

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Suche dir deshalb doch bitte einen deiner Pfleger und lasse dir erklären, worüber hier diskutiert wird, ok?

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Hi!

Wenn ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist darf er nicht zur
Arbeit gehen .

Quelle?
Es ist einfach nur falsch.
Ein Arzt bescheinigt die voraussichtliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit.
Wenn der betroffene Mitarbeiter vor Ablauf wieder arbeiten geht, geschieht in der Regel genau nichts.

Die Krankenkasse macht einen riesigen Ärger
wenn sie das herausbekommt .

Das ist doch Unfug, die Kasse macht gar nichts.

Sich fit fühlen heisst noch lange
nicht wieder gesund zu sein . Das entscheidet der Arzt.

Nein, das entscheidet der Patient,

Der einzig denkbare Fall für Ärger wäre, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer arbeiten lässt, obwohl er augenscheinlich nicht dazu in der Lage ist. Das ist dann aber das Thema der Fürsorgepflicht.

Gruß
Guido

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Hallo Volker,

Deine Meinung sei Dir gegönnt - damit kann ich leben.

Wenn jemand über 10 Jahre in so gut wie jeder seiner Antworten mit fachlich eindeutigen Quellen widerlegt wird und trotzdem an seinen Meinungen, die mit Wissen nichts zu tun haben, festhält und alle anderen immer und immer wieder als ahnungslos bezeichnet, dann halte ich meine Frage bezüglich der Beschränktheit für angebracht.

Dass das nicht jeder teilt, kann ich nachvollziehen - da ich gerade nicht im deutschsprachigen Raum unterwegs bin, mag meine Wortwahl etwas plumb gewesen sein.

VG
Guido

P.S. Ich habe nicht verlinkt - das ist ein Ergebnis des tollen copy & paste seit ein paar Jahren hier bei w-w-w

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Danke RS99, mir sprichst Du hier leider aus der Seele! Es kursiert hier jede Menge kategorisches Halbwissen hier bei WWW, was ich sehr bedauere. Daher appelliere ich hier wirklich nochmals an diejenigen, die zu „Allem“ etwas zu sagen haben! Das was Wolfgang und Guido geschrieben haben, habe ich auch so mal gelernt, es ist aber ewig her und es hätte sein können, dass sich die Rechtslage geändert hat.

Also, Tausend Dank an die, die hier korrekte und evidenzbasierte Antworten geben.

Gruß DT!

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Nenn doch einfach mal die Rechtsgrundlage, warum man das Formular unterschreiben muss oder halte einfach die Klappe!

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…man fragt sich alelrdings nur,warum solch
erfogreiche Koryphäen den ganzen Tag in solchen Foren hier
abhängen…*grinz*

Das mag damit zu tun haben, dass diese Koryphäen in Positionen tätig sind, die mit fehlender empfangender Weisung und absolut freier Zeiteinteilung in Verbindung stehen.

Selbst, wenn diese Leute alle arbeitslos wären, hätte die Überschrift eines ihrer Beiträge allemal mehr Substanz als alles, was du in den letzten 10 Jahren hier an schwachsinnigem Mist verzapft hast.

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Re^8: Unterschied zwischen ‚Subjektivem Empfindem‘ und Objektiven Gesundtheitszustand…:smile:
Hi,

ich fühle mich wie 20…darf ich deswegen einen F 16-Jäger fliegen ???
äh, die Voraussetzung dafür, einen F 16-Jäger zu fliegen ist nicht, das man 20 Jahre alt
sein muß…

ist der Unterschied zwischen „Subjektivem Empfindem“ und
Objektiven Gesundtheitszustand…:smile:

nein,das ist nur Dein krampfhafter Versuch, von Deiner Ahnungslosigkeit abzulenken. Du keine Ahnung von den Voraussetzungen, die man erfüllen muß, um Pilot eines Kampffliegers zu werden.

Und warum dann zum B. das:
http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/behandlung-k
Was genau hat das nun damit zu tun, ob man bei einer AU schon früher arbeiten gehen
kann oder nicht?

Das hat etwas mit Haftungsfragen zu tun…was zum B. unsere

Das ist vollkommener Blödsinn. Ruf bei Deiner KK an, frag Deinen Arzt oder lies die Auskunft dieser Anwältin:

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/gesundheit/3…

Und ansonsten stünde es Dir gut, wenn Du Deine Ahnungslosigkeit auch einmal zugeben würdest.

Gruß
Tina

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… eher nicht, aber da handelt es sich ja auch um geschlossene Einrichtungen - ansonsten empfehle ich dem geneigten Leser Seite 19.

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Hi!

Es kann durchaus passieren, dass die Berufsgenossenschaft bei
einem Wege- oder Arbeitsunfall prüft, ob die Erkrankung
Ursache war. Man sollte also als Arbeitnehmer sehr gut
überlegen, ob man der Arbeit gewachsen ist, ob evtl.
eingenommene Medikamente z. B. die Fähigkeit Maschinen zu
bedienen beeeinflussen und ob man den Weg zur Areit ohne
Probleme meistern kann.

Und im Zweifel würde dann genau WAS passieren?

Und ja, ich bitte um fachlichen Quellennachweis!

Gruß
Guido

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Liebes WWW Team, 

Hallo,

mich interessiert folgendes:

Wie sieht es versicherungsrechtlich aus?

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz wird entgegen anderslautender „Urban Legends“ davon nicht tangiert wg. § 7 Abs. 2 SGB VII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html

Alles andere Wichtige hat Guido schon beantwortet. Ignoriere das kenntnisfreie Geschreibsel von „Noro“.

Danke für Eure Antworten

&Tschüß

Gruß D-T

Wolfgang

Hallo,
die Krankenkasse macht da keinen Ärger, warum auch ?.
Nur wenn der Betreffende beides macht, arbeiten geht und Krankengeld kassiert, dann gibt es Ärger, mächtig großen Ärger.
Gruss
Czauderna

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Bei Beamten weiß ich es nicht genau (kommt vielleicht auch auf
den Dienstherrn an, sprich Bund, Land, Kommune), bin mir aber
ziemlich sicher, dass es dort zumindest bei einer „normalen“
Erkrankung (also nicht die chronische Sache, die eine
Dienstunfähigkeit auslösen kann) nicht anders ist.

Ist bei Beamten ebenso.

[Fülltext][Fülltext][Fülltext][Fülltext][Fülltext][Fülltext][Fülltext][Fülltext][Fülltext][Fülltext]

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Wäre es ein „verbotswidriges Handeln“?, wenn man zur Arbeit
geht? M.E. nicht…, oder? Ich weiß Gesetze sind
Auslegungssache :smile:

Guckst Du SGB VII und hier §7 Abs. 2

§ 7 Begriff

(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

RS99

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Hallo,

ahh unser Wunderheiler Guido…warum schreibts du eigentlich nur hier und machst nicht fett Kohle,wenn nach deiner Definition alle AU geschriebenen Menschen lediglich ein bißchen Fieber haben und sonst nichts ???..

Und für Paracetamol brauchst ja nicht mal den Doktor…*grinz*…

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owt

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