Trotz krankschreibung beim nebenjob gearbeitet

trotz krankschreibung beim nebenjob gearbeitet


hallo
hätte man rein theoretisch so gehandelt wie im folgendem beispiel, was könnte einem da passieren, oder was könnte man da machen?
IST NUR EIN BEISPIEL:

wenn man einen bürojob hat und wo man den ganzen tag am rechner sitzt und sich hat krank schreiben lassen, dann aber trotzdem abends in einem kaufmarkt an der kasse arbeitet. das aber immer erst ab 18 uhr, so dass man vorher im büro hätte arbeiten können.
darf man das`?
wenn man dann gekündigt wird im bürojob. was der hautpjob ist auf lohnsteuerklasse 1.
wäre nett wenn da jemand antwortet wie man sich nun verhalten sollte.
wenn man dann noch evtl. eine vertragsstrafe vom arbeitgeber ausm bürojob zu der kündigung dazu bekommt was macht man dann? darf der arbeitgeber das?
die kündigung sollte aber eh geschehen, es ght nicht darum den job zu behaltne oder wiede rzu bekommen.
der chef ausm büro hat im kaufmarkt angerufen und den arbeitszettel verlangt, bzw die arbeitszeiten.
den dürfen die ja nicht raus geben, steht auch ganz groß da und weil die gesagt haben wie derjenige, der sonst im büro stizt arbeitet, hat er nun das arbeitsverhältnis für den hauptjob im büro gekündigt.
was davon darf er tun? was kann man nun tun wegen der vertragsstrafe? wenn man eine bekommen sollte?

hoffe ist fiktiv genug

Hi!

wenn man einen bürojob hat und wo man den ganzen tag am
rechner sitzt und sich hat krank schreiben lassen, dann aber
trotzdem abends in einem kaufmarkt an der kasse arbeitet. das
aber immer erst ab 18 uhr, so dass man vorher im büro hätte
arbeiten können.
darf man das`?

Man darf viele Dinge, man darf sich nur nicht erwischen lassen…
Natürlich darf man das nicht, im Zweifel kann man hier von Betrug reden, da offensichtlich eine Arbeits fähigkeit existierte, man sich aber eine Arbeits unfähigkeit sbescheinigung erschlichen hat!

Das mag anders sein, wenn man sich den Arm bricht, als Hauptbeschäftigung auf dem Bau arbeitet und im Nebenjob hinter einer Theke zapft - HIER lehne ich mich so weit aus dem Fenster, dass ich sage: Geht nicht!

wenn man dann noch evtl. eine vertragsstrafe vom arbeitgeber
ausm bürojob zu der kündigung dazu bekommt was macht man dann?
darf der arbeitgeber das?

Wenn das vereinbart ist: Ja!

die kündigung sollte aber eh geschehen, es ght nicht darum den
job zu behaltne oder wiede rzu bekommen.
der chef ausm büro hat im kaufmarkt angerufen und den
arbeitszettel verlangt, bzw die arbeitszeiten.
den dürfen die ja nicht raus geben, steht auch ganz groß da
und weil die gesagt haben wie derjenige, der sonst im büro
stizt arbeitet, hat er nun das arbeitsverhältnis für den
hauptjob im büro gekündigt.

Jemand hat Mist gebaut und sucht jetzt nach einem Strohhalm.
WER hat denn hier betrogen?

was davon darf er tun?

Alles

was kann man nun tun wegen der
vertragsstrafe? wenn man eine bekommen sollte?

Im Zweifel durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Die Bedingungen hierfür sind nicht einfach.

Gruß
Guido

Hallo Guido

Das mag anders sein, wenn man sich den Arm bricht, als
Hauptbeschäftigung auf dem Bau arbeitet und im Nebenjob hinter
einer Theke zapft - HIER lehne ich mich so weit aus dem
Fenster, dass ich sage: Geht nicht!

Kommt drauf an, mit welchem Arm man zapft :smile:

Gruß,
LeoLo