Hey, ich bin jetzt leider nen paar Tage Krank geschrieben da ich mir den Finger gequetscht habe und zusätzlich eine kleine Absplitterung am Knochen habe. Aber ich wollte heute mit einer Freundin in der Kneipe feiern da diese heute Geburtstag hat. Darf der Ag da gegen was sagen ??? lg
Du hast nur Tätigkeiten zu unterlassen, die gegebenenfalls geeignet sind, den Heilungsprozess negativ zu beeinflussen. Darüber hinaus kannst du mehr oder weniger tun und lassen was du willst.
Hallo Janosch! Also mal rein aus dem Bauch heraus - Du bist mit Deiner Verletzung nicht bettlägerig und auch dem Heilungsprozess wird der Kneipenbesuch nicht abträglich sein. Somit wüßte ich nicht, warum der Arbeitgeber etwas dagegen haben dürfte.
Hoffentlich antwortet noch jemand mit einer gesetzlichen Unterlegung für Deine Frage.
Viele Grüße
Heinz
=HALLO()
Vollrausch, Kneipenschlägerei, danach eine Trunkenheitsfahrt mit Karambolage, anchließend Gerangel mit der Polizei und eine Nacht in Polizeigewahrsam könnten natürlich den Heilungsprozess negativ beinflussen …
=TSCHÜSS()
Ja, aber das sind keine Ereignisse, die man normalerweise erwarten würde.
Mit dieser Argumentation dürfte der Krankgeschriebene das Bett gar nicht verlassen, weil er ja stürzen, sich die Finger einklemmen und sonstewas tun könnte.
Hallo,
Hey, ich bin jetzt leider nen paar Tage Krank geschrieben da ich mir den Finger gequetscht habe und zusätzlich eine kleine Absplitterung am Knochen habe. Aber ich wollte heute mit einer Freundin in der Kneipe feiern da diese heute Geburtstag hat.
Darf der Ag da gegen was sagen ???
Ja, wir haben ja Meinungsfreiheit. Die gilt auch für Arbeitgeber. Für die Arbeitnehmer naturgemäß ebenfalls.
Rechtlich kann der AG da kaum etwas machen, da solch ein Kneipenbesuch den Gesundungsprozess nicht gefährdet.
Man sollte lediglich überdenken, wie es auf Kollegen wirkt, wenn man sich dort ordentlich einen antüdert und beim Feiern über Tisch und Bänke geht, während die die eigene Arbeit mit erledigen, weil der Kollege doch nicht arbeitsfähig ist.
Grüße
Milchbar?
Servus,
grade das Antüdern (egal ob in der Kneipe oder auf dem Sofa) muss hier jedenfalls unterbleiben, weil Alkoholgenuss den Heilungsprozess mehr oder weniger empfindlich behindert.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder