Antwort:
Das kann mit Deinen Schufa-Eintraägen zu tun haben.
Hol Dir mal eine kostenlose Auskunft (1xjhrl. ohne Kosten)
auf www.meineschufa.de
Ein Eigentümer, der vermietet uns sich keine Schufa-Auskunft ausbedingt, wird auch keine Negativauskunft kennen. Viele Eigentümer, die vermieten, sind inzwischen dazu übergegangen, als Vertragsgegenstand eine aktuelle Schufa-Auskunft einzufordern.
Dann treten Negativ-Auskünfte zutage, erkennbar für den Vermieter.
Klär das mal mit der Schufa ab. Wenn Du keinen Negativeintrag hast, brauchst Du auch nichts zu befürchten. Ist ein Negativeintrag drin, dann sieh Deine Vertragsunterlagen durch, ob es schon mal Anlass gab, dass ein oder mehrere Gläubiger Negativauskünfte melden mussten.
Wenn Du glaubst, diese seien unberechtigt, dann setze Dich mit der Schufa, aber auch mit dem/den Gläubiger/n
in Verbindung.
Notfalls muß eine Löschung bei der Schufa erfolgen.
Das geht aber nicht auf Geheiss Deinerseits, sondern, der Gläubiger muß den negativen Schufa-Eintrag als erledigt melden. War dieser Eintrag noch dazu unberechtigt, schicke der Schufa Unterlagen darüber wegen Glaubhaftmachung.
Grüsse
Bracco