Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich wohne seit 8/2010 in der von mir gemieteten Wohnung. Meine Vermieter haben auch einen Schlüssel zu dieser Wohnung.
NUn habe ich eine MIeterhöhung bekommen, diese abgelehnt, nachdem ich mich schlau gemacht hatte und dies auch nicht genügend begründet war. Im gleichen Zuge habe ich die Wohnung auch gekündigt mit der einzuhaltenden 3 Monatsfrist.
Folgendes:
Meine Vermieter betreten meine Wohnung ohne meines Wissens und ohne meiner Absprache.
Ich stecke mitten im Auszug und habe meine Fenster zu und die Jalousine unten. Heizung ist auf reduziertem Betrieb.
Nun weiss ich aber, dass meine Vermieter drin waren, da ich meine Tür immer zweimal abschliesse und sie heute wieder nur einmal abgeschlossen war. Letztens war mein Leergut im Flur verteilt.
Hatte sie schon einmal darauf angesprochen und mein Vermieter fühlte sich sichtlich ertappt und fragte, woher ich es denn wüßte. Da sagte ich, ich schliesse immer nur einmal ab. Jetzt schliesse ich grundsätzlich zwei mal ab und meine Tür war nur einmal verriegelt.
Kann ich, ohne zu beweisen, sprich durch Zeugen, eine fristlose Kündigung meinem Vermieter zukommen lassen? Es ist in diesem Jahr jetzt mitlerweile das vierte Mal, dass sie unberechtigt in meiner Wohnung waren.
Die Wohnung ist sauber, trotz des Umzuges und es stehen auch noch Möbel von mir darin. Sie bekommen pünktlich immer ihre Miete.
Es gibt keinen Grund einfach so in meine Wohnung zu gehen.
Kann ich Ihnen aufgrund dessen nun die Fristlose Kündigung schicken und an was muss ich mich halten?
Um eine schnelle und ausfürliche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Meine Kündigungsfrist endet am 31.01.2013 und ich seh nicht ein, dass sie in meiner Wohnung umherlaufen und meine Post vom Anwalt ist bei mir auch nicht eingetroffen, mit dem ich heute telefoniert hatte, jedoch wegen einer anderen Thematik.
Mit freundlichen Grüssen
Susanna