Hallo, es geht um folgendes:
Ich habe meine Kfz Versicherung vor ein paar Tagen gekündigt, zum 31.01.2007. Aufgrund einer kürzlich vollzogenen Schadensregulierung, mit der ich nicht einverstanden war, kündigte ich.
Ich dachte, im Schadensfall ist eine außerordentliche Kündigung möglich…
Heute rief mich die Versicherung an (DA-direkt) und teilte mir mit, sie würden die Kündigung akzeptieren zum 31.01.2007, ich müßte aber noch den vollen Beitrag bis Ende des Jahres bezahlen!!!
Hallo, es geht um folgendes:
Heute rief mich die Versicherung an (DA-direkt) und teilte mir
mit, sie würden die Kündigung akzeptieren zum 31.01.2007, ich
müßte aber noch den vollen Beitrag bis Ende des Jahres
bezahlen!!!
Stimmt das? Davon habe ich noch nie gehört!
Mfg Cpunkt
Jo, Versicherungsprämien sind Jahresprämien. Wie cassiesman schreibt, isses. Genauso bei Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht, etc. etc. …
Wie wär’s wenn Du die Versicherung bis zum JAhresende weiterführst? Frag doch mal nach einem möglichen Bonus wie z.B. geringere Hochstufung in der SF oder so!
Jo, Versicherungsprämien sind Jahresprämien. Wie cassiesman
schreibt, isses. Genauso bei Hausrat, Wohngebäude,
Haftpflicht, etc. etc. …
gilt das da auch??? Auch zb. bei einer abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung über die Zeit? Ich glaube mal gehört zu haben, dass diese regelung bei einer Neufassung des VVTragsgesetzes abgeschafft werden sollte??
Frag Thurolf, der kennt mutmaßlich das neune VVG wohl besser
als alle andere hier.
Thorulf supekt und gehen ihm auf den Sack!! Siehe sein Posting vom letzten Sonntag. Ich werd mich hüten ihm Fragen unter seinem Niveau zu stellen, stellt sich bloss die Frage, was er hier überhaupt will, Profifragen wirds hier kaum geben
Thorulf supekt und gehen ihm auf den Sack!! Siehe sein Posting
vom letzten Sonntag. Ich werd mich hüten ihm Fragen unter
seinem Niveau zu stellen, stellt sich bloss die Frage, was er
hier überhaupt will, Profifragen wirds hier kaum geben
Mikesch,
manchmal muss man zweimal lesen, um zu verstehen.
Soviel Mühe, wie ich mir mit vielen berechtigten laienfragen gebe, nerven die mich nicht.
Mich nerven Pseudoantworten auf komplexe Fragen von Menschen, die nur glauben etwas zu Wissen.
Die Einstellung, dass Versicherungen nur Geld abziehen.
Und Fragen, die pauschal sind und bei Rückfragen kaum mehr Gehalt haben.
Lies noch einmal das Ausgangsposting und beziehe meine Aussage bitte nur auf die persönliche Diskussion zwischen zwei menschen.
Ist bislang nur ein Entwurf, aber es steht so drin, da hast Du Recht. Wir sehen ja derzeit bei der „Gesundheitsreform“ was im Endeffekt von einem solchen Entwurf bleibt.
Soweit ich weiß, sind einige Ideen (glücklicherweise) begraben
worden! ich meine diese auch!
hab mich da mal durchgelesen, es ändert sich einiges doch ganz
gewaltig, zugunsten der Versicherungslaien!!
Wir nennen die Dinger schlicht Kunden bzw. Mitglieder
Soweit ich weiß, sind einige Ideen (glücklicherweise) begraben
worden! ich meine diese auch!
hab mich da mal durchgelesen, es ändert sich einiges doch ganz
gewaltig, zugunsten der Versicherungslaien!!
VVG tritt 2008 in Kraft
Das weiß ich! ich weiß auch, was sich ändert!
Schön wäre es, wenn der Link funktionieren würde.
Davon abgesehen interessieren mich Presseartikel und -informationen nicht, sondern nur der genaue wortwörtliche Text der Regelung (also des Gesetzes!)
Thorulf Müller
P.S.: Der nur anmerken will, dass so wieder halbwissen gestreut wird. Der gesetzestext alleine ist die Quelle für Beurteilungen. Darüber hinaus noch der Rechtskommentar!
Das Prinzip der „Unteilbarkeit der Prämie“ wird abgeschafft
Wird der Versicherungsvertrag im Laufe des Versicherungsjahres von der Versicherung gekündigt oder durch Rücktritt beendet, muss der Versicherungsnehmer die Prämie auch nur bis zu diesem Zeitpunkt zahlen. Nach dem geltenden Recht schuldet er die volle Jahresprämie auch dann, wenn der Versicherungsvertrag nicht zum Ende der Versicherungsperiode (regelmäßig ein Jahr), sondern im Laufe des Versicherungsjahres endet.
Beispiel: Kündigt der Versicherer den Vertrag aufgrund Zahlungsverzugs des Versicherungsnehmers zum 1. Juli eines Jahres und endet die Versicherungsperiode am 31. Dezember dieses Jahres, so sind die Beiträge nach geltendem Recht bis einschließlich Dezember zu zahlen. Nach neuem Recht sind sie lediglich bis Ende Juni zu zahlen.
Und was hat das mit dem o.g. Fall zu tun? Wer hat gekündigt? Der Versicherer???
zur Information - neue VVG Regelung!
3) Das Prinzip der „Unteilbarkeit der Prämie“ wird abgeschafft
Wird der Versicherungsvertrag im Laufe des Versicherungsjahres von der Versicherung gekündigt oder durch Rücktritt beendet, muss der Versicherungsnehmer die Prämie auch nur bis zu diesem Zeitpunkt zahlen. Nach dem geltenden Recht schuldet er die volle Jahresprämie auch dann, wenn der Versicherungsvertrag nicht zum Ende der Versicherungsperiode (regelmäßig ein Jahr), sondern im Laufe des Versicherungsjahres endet.
Beispiel: Kündigt der Versicherer den Vertrag aufgrund Zahlungsverzugs des Versicherungsnehmers zum 1. Juli eines Jahres und endet die Versicherungsperiode am 31. Dezember dieses Jahres, so sind die Beiträge nach geltendem Recht bis einschließlich Dezember zu zahlen. Nach neuem Recht sind sie lediglich bis Ende Juni zu zahlen.
Das neue VVG gilt also nicht für den o.g. Fall! Da hatte nicht der Versicherer, sondern der Versicherungsnehmer gekündigt!