Trotz MDK Gutachten weiter AU, kein KG mehr

Liebe/-r Experte/-in,

folgendes problem: Die Person hat das MDK gutachten vorliegen und versteht überhaupt nichts mehr.
es steht im Gutachten folgendes:

beurteilung und Leistungsvermögen

Es soll Stellung genommen werden zur dauer der Arbeitsunfähigkeit.

eine Abgrenzung in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Bäckereifachverkäuferin ist aufgrund der eingeschränkenden schmerzsymptomatik nicht möglich.

im bezug auf allgemeinen Arbeitsmarkt kann die versicherte jedoch grundsätzlich als villschichtig leistungsfähig für leichte körperliche Tätigkeiten, ausgeführt im wechselryhtmus, ohne Zwangshaltung und Heben und Tragen von Lasten angesehen werden. Die Einschätzung wird seitens des Versicherten geteilt.
Berufsfördernde maßnahmen über den rentnträger sind indiziert.

Übereinstimmung von leitsungsvermögen mit Anforderungsprofil der zuletzt ausgeübten/maßgeblichen Tätigkeit
zur zeit nicht gegeben.

Sozialmedizinische stellungnahmen/ergebniss

Aus medizinischer Sicht auf Zeit AU.

Die SB der KK meinte der letzte Satz würde immer in einem Gutachten stehen, der hätte nichts zuz bedeuten. Maßgebend für die Einstellung der Krankengeldzahlung wäre der genannte abschnitt mit den Tätigkeiten.

der behandelde Arzt sagt , der MDK bescheinigt eine AU auf zeit und kein Arbeitsfähigkeit und hat deshalb weiter AU geschrieben.

Was ist jetzt richtig. AU oder nicht laut Gutachten?

weiter steht im Gutachten:
Med. Vorausetzungen für eine erhebl. Miderung/Gefährdung der Erwäbsfähigkeit ( §51 Abs.1 SGB V)
Erhebliche Gefährdung der EF liegt vor.
s. beurteilung

Empfehlungen und Hinweise

Medizinische Vorausetzungen für § 51 Abs. 1 SGB V liegen vor / Antrag auf leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

MFG