Trotz Online Banking Gebühr?

Seid 2003 mache ich Online Banking. Trotzdem wurden bis dato Kontoführungsgebühren für ein „normales“ Konto erhoben? Seitens der Bank habe ich keine Handhabe die unrechtmäßigen Gebühren von der Bank erstattet zu bekommen, da man zu der Zeit seine Kontoauszüge noch nicht selbst von zu Hause aus ausdrucken konnte. Stimmt das so? Falls es doch nicht stimmt, wo finde ich den gesetzl. Nachweis? Vielen Dank.

Hallo,
auch wenn du ausschließlich Online-Banking nutzt, stellt die Bank dir ein Konto zur Verfügung, für das sie berechtigt sind Gebühren zu erheben.

Gebühren für zugeschickte Kontoauszüge betragen in der Regel Porto + Gebühr.
In den AGB’s und bei Kontoeröffnung müsstest du unterschrieben haben, dass du diese Gebührenerhebung bestätigst. Das wird nur erhoben wenn man die Kontoauszüge nicht zieht und dann bekommt man die Zwangsauszüge zugeschickt.

Wobei ein Kollege gerade meinte, dass Banken keine Geühren mehr dafür erheben dürfen.
Nachschauen kann man im BankG (ein Sammelband der wesentlichen Gesetze, gibts bei amazon.de)
Alternativ würde ich hier im Jura/Recht Forum mal nachfragen oder eine Rechtsberatung kontaktieren.

Für den Zeitraum vor Verfügungstellung der elektr. Kontoauszüge kannst du keine Erstattungen einfordern, weil das wäre ja wie wenn ich mich bei einer neuen Buslinie beschwere, dass sie vorher nicht gefahren ist und ich meine Sprittkosten erstattet habe will.

Ich hoffe ich habe dich richtig verstanden und konnte dir weiterhelfen.

LG

Schreib doch bitte mal welche Bank. Noch was Du kannst dein Konto online führen trotzdem fallen oft gebühren an zb bei der Sparkasse. ich würde sagen zeit zum wechseln wenn du magst setz dich mit mir in Verbindung ich habe schon jahrelang ein Konto bei einer Onlinebank NULL Gebühren für nichts lg Frank

Irgendwie verstehe ich die Anfrage nicht so ganz. Du hast Kontoführungsgebühren belastet bekommen und reklamierst diese, weil Du das Konto Online geführt hast. Die Bank verweigert die Rückerstattung mit der Begründung: Die Kontoauszüge konnte man nicht Online ziehen.

  1. Kontoführungsgebühren fallen für das Führen eines Kontos an. Ich denke, daß hier der Kontoauszugsabruf per Auszugsdrucker oder Online Kostenfrei ist, denn in der Regel stellt die Bank einen Weg zum Bezug kostenfrei zur Verfügung.

  2. Für die Zustellung der Kontoauszüge per Post fallen i.d.R. Gebühren an. Diese liegen meist in der Höhe des Portoaufwands oder geringfügig darüber. Diese Zustellung ist immer mit dem Kunden vereinbart und der Kunde hat schriftlich zugestimmt.

  3. Erst im Rahmen des Zwangsversands, wenn der Kunde also seit Wochen keinen Kontoauszug mehr gezogen hat, fallen andere Gebühren an. Auch diese sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Liegen meist aber deutlich über den „normalen“ Gebühren für die Zusendung. Dieser Zustellungsform hat der Kunde im Rahmen der AGBs zugestimmt.

  4. Ein Recht auf Gebührenrückerstattung hast Du mit ziemlicher Sicherheit nicht. Denn: Du hast bestimmt bei Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Gebührenmodell schriftlich zugestimmt.

Eine Einschränkung möchte ich noch machen: Es gab Anfang des Jahres eine Einzelfallentscheidung wonach einem Kunden von seiner Hausbank die Gebühren für die Zusendung des Kontoauszuges per Gerichtsurteil erstattet wurden. Details und Begründung daraus kenne ich nicht.

Wieso kommst Du erst jetzt, nachdem Du 8 Jahre Gebühren gezahlt hast, auf die Idee die Gebühren in Frage zu stellen?