Guten Tag an alle
ich habe leider ein Problem mit meinem Pfändungsschutzkonto.Ich bin alleinerziehende Mutter von vier kindern erhalte Hartz4, UVG und Kindergeld alles zusammen etwa 1400 €.Es reicht um ohne zu Hungern über die Runden zu kommen.Da ich immer wieder Pfändungen auf mein Konto kamen stellte ich es um auf ein sogenanntes P-Konto.Anfänglich funktionierte es wunderbar ich kam dazu die laufenden Kosten zu zahlen ,kam dadurch auch mal zur Ruhe und hatte auch die möglichkeit liegengebliebene Rechnungen endlich zu begleichen. Dezember letzten Jahres stellte ich dann einen neuen Nachfolgeantrag dessen Bearbeitung länger brauchte so das ich Ende Januar doppeltes Hartz und UVG bekam sowie das Kindergeld,alles zusammen etwa 2500 €, ich mich gefreut und schnell die liegengebliebenen laufenden Kosten bezahlt so das laut Onlinebanking etwa noch 1100€ da waren.Ich auf die Bank um bargeld zu holen aber der Automat spukte die geforderte Summe nicht aus also ab an den Schalter nachgefragt.Nach Prüfung durch die Bank wurde mir mitgeteilt das ich mit den Einnahmen über mein Pfändungsfreibetrag, zu diesem Zeitpunkt noch 1500€ heute 2000€,gekommen wäre und alles was über diese Summe hinaus ist geht an die Gläubiger egal was für Geld das wäre.auf meinen hinweis das es sich um Sozialleistungen handelt wurde mir mit geteilt das spiele keine Rolle alles was über diese Grenze hinaus geht geht an die Gläubiger da hamse halt Pech,hätten sie ihre Rechnungen bezahlt bräuchten sie so ein Konto nicht.Auf meine nachfrage wie ich jetzt den Monat überstehen und vor allen den Kids was zu essen auf den Tisch bringen soll bekam ich die schnippige Antwort das ist uns doch egal müssen sie zusehen wie sie zurecht kommen.Unterm Strich waren insgesamt 978€ weg.Langsam hatte ich mich mit Hilfe von Freunden wieder erholt aber nun wiederholt sich der ganze Mist schon wieder, da ich durch das Schulpaket zusätzliche und auch Rückzahlungen erhalten habe kam ich jetzt wieder mit 354€ über die 2000€ Grenze Ergebnis Geld weg.Laut Gesetz sind Sozialleistungen nicht pfändbar aber die Bank darf mit Sozialleistungen ohne das man sich dagegen wehren kann die Gläubiger bedienen.Ist das so Rechtens darf die Bank das einfach so obwohl es ersichtlich ist das es Sozialleistungen vor allen Zahlungen für die Kids sind ? Muß ich das wirklich so hinnehmen ohne sich wehren zu können oder giebt es doch irgendwelche Möglichkeiten dieser so wie ich es empfinde Willkür Einhalt zu gebieten?
Vielen dank für eure Antworten schon im voraus
Hallo,
das ist keine Willkür, das musste Deine Bank genauso machen. Durch die Umstellung auf P-Konto verlieren Sozialleistungen wir Hartz oder Kindergeld ihre Besonderheit. Jeder Eingang zählt gleichviel, egal was es ist und wofür. Das dann bis zum Freibetrag.
Aber: Man kann sich den Freibetrag erhöhen lassen, nicht nur regelmssig, sondern auch einmmalig. Viele Banken erkennen z.B. Nachzahlungen von Sozialleistungen an, wenn das entsprechend nachgewiesen wird (Kopie des Bescheides). Das Geld geht dann zurück auf das Konto. Nach dem Gesetz muss die Bank „geeignete Bescheinigungen“ anerkennen, aber da gibt es momentan noch verschiedene Rechtsauffassungen.
Einfach bei der Bank fragen (interessehalber: welche?) und fragen, welche Besscheinigungen sie brauchen.
Gruss
Hans-Jürgen