Ein freundliches Hallo in die Runde,
folgender, hypothetischer Fall:
ein privat Krankenversicherter nimmt 6 wochen unbezahlten Urlaub. Er ist verheiratet mit jemand gesetzl. Pflichtversichertem. Kann er sich in dieser Zeit bei seinem Ehepartner familienversichern in der GKV (d.h.: löst der unbezahlte Urlaub in diesem Fall Pflichtversicherung aus) ? Macht es in diesem Zusammenhang einen Unterschied, wie lange genau der unbezahlte Urlaub dauert ?
Vielen Dank,
viele Grüße
Michael