Trotz Schenkung eines Hauses noch erbberechtigt?

Hallo, folgende Situation:

Eine Frau vermacht einem ihrer 4 Kinder zu Lebzeiten ihr Haus. Im notariellen Vertrag ist geregelt, dass der Erwerber des Hauses nach dem Tod des Veräußeres verpflichtet ist, den übrigen 3 Geschwistern einen minimalen Betrag X, der in keinem Verhältnis zum Haus steht, auszuzahlen. Kurze Zeit später verstirbt der Erwerber und das Haus geht in den Besitz des Ehepartners. 25 Jahre später verstirbt die Mutter und sie hat noch ein Sparbuch mit ein paar Euro hinterlassen.

Sind die 3 Geschwister verpflichtet, den Söhnen des verstorbenen Hauserwerbers von dem Geld auf dem Sparbuch einen Erbteil abzugeben?

Freue mich auf kurzfristige Antworten.

Gruß SchOko

Wenn kein Testament hinterlassen wurde, treten die Kinder des verstorbenen Sohnes als gesetzliche Erben an dessen Stelle, erben also gemeinsam 1/4.

Die Schenkung des Hauses wäre auf den Erbteil nur anzurechnen, wenn dies bei der Zuwendung ausdrücklich angeordnet wurde.

Die Zahllast aus em notariellen Vertrag trifft die Erben des verstorbenen Sohnes (nach dem Sachverhalt wohl die Ehefrau).