Trotz Schenkung eines Hauses noch erbberechtigt?

Hallo zusammen!
Eine Frau vermacht einem ihrer 4 Kinder zu Lebzeiten ihr Haus. Im notariellen Vertrag ist geregelt, dass der Erwerber des Hauses nach dem Tod des Veräußeres verpflichtet ist, den übrigen 3 Geschwistern einen minimalen Betrag X, der in keinem Verhältnis zum Haus steht, auszuzahlen. Kurze Zeit später verstirbt der Erwerber und das Haus geht in den Besitz des Ehepartners. 25 Jahre später verstirbt die Mutter und sie hat noch ein Sparbuch mit ein paar Euro hinterlassen.

Sind die 3 Geschwister verpflichtet, den Söhnen des verstorbenen Hauserwerbers von dem Geld auf dem Sparbuch einen Erbteil abzugeben?

Freue mich auf kurzfristige Antworten.

Gruß SchOko

Hallo,

Eine Frau vermacht einem ihrer 4 Kinder zu Lebzeiten ihr Haus.

So weit so gut.

der Erwerber

wer ist das ?

des Veräußeres

wer ist das ?

Sind die 3 Geschwister verpflichtet, den Söhnen des verstorbenen Hauserwerbers von dem Geld auf dem Sparbuch einen Erbteil abzugeben?

Nach dem Tod der Mutter sind alle vier Kinder erbberechtigt, ist eines der Kinder verstorben, treten seine Kinder an seine Stelle.

Die Übertragung des Hauses ist unerheblich, da sie länger als 10 Jahre zurückliegt.

Gruß SchOko

Gruß

Nordlicht