Hallo,
habe ein paar Fragen, darf ein AG einem in der Schwangerschaft kündigen? wenn er kündigt ohne zu wissen das die AN schwanger ist?
gibt es fristen?
danke für Antworten
Hallo,
habe ein paar Fragen, darf ein AG einem in der Schwangerschaft kündigen? wenn er kündigt ohne zu wissen das die AN schwanger ist?
gibt es fristen?
danke für Antworten
Hallo Roxi!
Hier wird deine Frage ausführlich besprochen / bereits diskutiert.
http://www.gutefrage.net/frage/gilt-der-kuendigungss…
Google hilft gerne, nur mal so als Hinweis 
LG
ET
Guten Tag,
es kommt im Grunde nicht darauf an, ob der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste. Auch die AN weiß es uU zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht.
Wenn AN es weiß und AG nicht, dann gilt die 2 Wochenfrist.
Wenn AN es auch nicht weiß, hat sie Zeit bis sie es weiß und muss dann aber unverzüglich dem AG mitteilen und - mein Rat - immer auch sofort die Kündigungsschutzklage einreichen.
Schönen Tag noch und alles Gute
§ 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.
2…(
(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.
4 …
Hi!
Sei mir nicht böse, aber in diesem Link steht derart viel an fachlicher Mentaldiarrhoe, dass der Link eigentlich ins Volksverdummungsbrett gehört.
Google hilft gerne, nur mal so als Hinweis
Google bringt vor allem eine ganze Menge an falschen Infos, nur mal so als Hinweis 
Nix für ungut, aber dieses Forum ist dazu geschaffen worden, damit man Fragen stellen kann.
VG
Guido
Extrastern
*
für Mentaldiarrhoe. Das toppt sogar Logorhoe!
Hallo
es kommt im Grunde nicht darauf an, ob der Arbeitgeber von der
Schwangerschaft wusste. Auch die AN weiß es uU zum Zeitpunkt
des Zugangs der Kündigung noch nicht.
Wenn AN es weiß und AG nicht, dann gilt die 2 Wochenfrist.
Wenn AN es auch nicht weiß, hat sie Zeit bis sie es weiß und
muss dann aber unverzüglich dem AG mitteilen und - mein Rat -
immer auch sofort die Kündigungsschutzklage einreichen.
Natürlich muß sie, wenn sie es weiß, auch wissen, daß sie im Zeitpunkt des Zugangs der Kü auch bereits schwanger war.
Mir ist klar, daß Du das weißt, aber sicherheitshalber noch mal explizit erwähnt.
Gruß,
LeoLo