Trotz Testament Erbschein beantragen?

Vor einiger Zeit ist ein Vater verstorben. Hinterlassen hat er seine Frau und sein Haus. Mit -Berliner Testament- hat er sein Erbe geregelt. Alles geht zu 100% an seine verbliebene Frau über. Seine Kinder erben nicht. Aus geschäftlicher Vergangenheit hat seine hinterlassene Frau außerdem noch ein paar Euro Schulden bei der Bank. Die Bank drängt jetzt auf Vorlage eines Erbscheines. Zum Einen ist nicht verständlich, wozu die Bank den braucht? Zum Anderen stellt sich die Frage, wo man diesen am Besten beantragen kann) Beim AG oder beim Notar? Muss eigentlich seine hinterlassene Frau noch zum Grundbuchamt um ihren verstorbenen Vater austragen zu lassen oder kann Sie darauf auch verzichten? Schließlich liegt ja eine Sterbeurkunde vor. Wer kann dazu ein paar Angaben machen? Bin völlig überlastet damit:frowning:(

Hallo,

unabhängig von Testament oder nicht ist ein Erbschein immer nötig.
AG dauert, kostet aber weniger (Notare berechnen ihren Saldo nach Höhe der zu erwartenten Erbschaft - die man als Erbe nat. nicht kennen muss, also unterschätzen kann).

Das Grundbuchamt schreibt nach Erstellung des Erbscheins beim Amtsgericht nach meiner Erfahrung selbst um. Bin mir aber nicht sicher - besser nachfragen.

Gruß, Paran

Hallo,

unabhängig von Testament oder nicht ist ein Erbschein immer
nötig.

Hi,

das ist falsch:

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamen…

AG dauert, kostet aber weniger (Notare berechnen ihren Saldo
nach Höhe der zu erwartenten Erbschaft - die man als Erbe nat.
nicht kennen muss, also unterschätzen kann).

Äh ja nun, in der Regel kann ein Notar ja auch nur einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht stellen. Somit fallen eben seine Kosten zusätzlich an, ob das nun schneller geht *zweifel*

http://www.erbschein-beantragen.de/erbscheinsverfahren/

Gruß
Tina

das BGH Urteil dazu bei notariellem oder selbst beim Nachlassgericht hinterlegtem Testament:
XI ZR 311/04, vom 07.06.2005.
MfG ramses90

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Hallo,
gerade diese Woche habe ich dazu einen kleinen Beitrag im NDR gesehen.
Ein Erbschein ist erforderlich für Immobilienübertragung und Bankangelegenheiten (also Kontoübertragung u.ä.).

Beatrix

Hallo,
gerade diese Woche habe ich dazu einen kleinen Beitrag im NDR
gesehen.
Ein Erbschein ist erforderlich für Immobilienübertragung und
Bankangelegenheiten (also Kontoübertragung u.ä.).

Auch das ist so nicht richtig:

http://www.testamentsregister.de/erbe/rechtsprechung…

Und auch bei Immobilien genügt ein not. Testament mit Eröffnungsprotokoll:

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/di…

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Hallo,

das BGH Urteil dazu bei notariellem oder selbst beim
Nachlassgericht hinterlegtem Testament:
XI ZR 311/04, vom 07.06.2005.

Erklär dies zum Beispiel mal der Entschädigungseinrichtung für den Wertpapierhandel (EdW). Da beist man auf Granit mit einen formgerecht vorgelegten öffentlichen Testament. Die akzeptieen nur Erbscheine.

ml.

Hallo,

unabhängig von Testament oder nicht ist ein Erbschein immer
nötig.

das ist falsch:

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamen…

Banken verlangen immer Erbscheine, ehe Sie die Erben über die Konten entscheiden lassen. Und irgendein Konto hat schließlich jeder.
Nach dem Tod meiner Mutter wäre ein Erbschein nur für ihr Girokonto nötig gewesen, der Rest war vorher anders geregelt worden - so gesehen hast Du recht.
Aber das war schon ein Ausnahmefall vor 20 Jahren und ging nur, weil damals noch wenig per Lastschrift gezahlt wurde und unsere Mutter das meiste per Überweisung zahlte.
Heutzutage kann das kaum noch funktionieren.

Nenne mir mal eine Bank, die mit einem Testament zufrieden ist. Die wollen und können dessen Echtheit nicht prüfen und möchten sich nicht in die Nesseln setzten. Also verlangen sie einen Erbschein. Ich kanns nachvollziehen.

AG dauert, kostet aber weniger (Notare berechnen ihren Saldo
nach Höhe der zu erwartenten Erbschaft - die man als Erbe nat.
nicht kennen muss, also unterschätzen kann).

Äh ja nun, in der Regel kann ein Notar ja auch nur einen
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht
stellen. Somit fallen eben seine Kosten zusätzlich an, ob das
nun schneller geht *zweifel*

Die Info habe ich von einer AG-Mitarbeiterin. Sie meinte: ohne Notar ca. 3 Monate, mit ca. 3 Wochen - keine Ahnung, weshalb dort Anträge von Notaren schneller bearbeitet werden, aber es ist wohl so, zumidest am hiesigen Amtsgericht.
Es sind div. Gründe vorstellbar, z.B. dass ein Amtsrichter bei einem Antrag vom Notar weiß, da ist alles drin, kein unnötiges Geschwafel, nichts Handgeschriebenes etc.
So eine Akte bearbeitet man verm. lieber, da es schneller und problemloser zu machen ist, als manche Privatanträge. Aber das ist nur ein Erklärungsversuch meinerseits, es ist vieles denkbar.

Und 3 Monate auf den Kontenzugriff warten kann blöd sein, wenn z.B. vom Girokonto div. gezahlt wird wie Miete, Nebenkosten, Krankenkasse usw… Ein Konto, auf das z.B. keine Rente mehr eingeht, ist dann schnell überzogen.

Man steht ja nicht einen Tag nach dem Tod eines Angehörigen beim Amtsgericht, sondern braucht meist etwas Zeit, bis man sich dem organisatorischen Teil widmen kann, das kann leicht 1-2 Monate dauern. Dann sollte es aber schnell gehen. Eine Mietwohnung muss gekündigt und geräumt werden, Versicherungen gekündigt, Zeitungen abbestellt etc. und vor allem müssen die Daueraufträge und Lastschriftermächtigungen des Kontos gekündigt werden - oder man hat nachher lange damit zu tun, von den div. Begünstigten das Geld retour zu bekommen (Krankenkassen, Telefonanbieter u.A. können da sehr schwerhörig reagieren), Dispozinsen bei der Bank muss man zahlen.

Ist nach meinen persönlichen Erfahrungen nicht so einfach wie es auf http//www-irgendwas ev. aussieht.

Allerdings sind meine jüngsten Erfahrungen damit auch schon 6 Jahre alt - Erbschein per Internet beantragen war damals nicht möglich.

Sorry, wenn ich nicht auf dem neuesten Stand bin - glücklicherweise habe ich dazu nicht genug Todesfälle in der Familie.

Gruß, Paran

Hi,

Banken verlangen immer Erbscheine, ehe Sie die Erben über die
Konten entscheiden lassen. Und irgendein Konto hat schließlich
jeder.

nein tun sie nicht. Nach dem Tod meiner Schwiegermutter reichte not. Testament + Eröffnungsprotokoll.

Nach dem Tod meiner Mutter wäre ein Erbschein nur für ihr
Girokonto nötig gewesen, der Rest war vorher anders geregelt
worden - so gesehen hast Du recht.

Es geht nicht darum ob ich recht habe, es geht um die gängige Rechtsprechung. Es gibt eine BGH-Entscheidung, die Ramses hier auch verlinkt hat, die genau das Gegenteil Deiner Behauptung verweist.

In der Regel genügt ein Hinweis auf das BGH-Urteil und die Ankündigung von Regress, damit die Banken die Kontenumschreibung vornehmen.

Aber das war schon ein Ausnahmefall vor 20 Jahren und ging
nur, weil damals noch wenig per Lastschrift gezahlt wurde und
unsere Mutter das meiste per Überweisung zahlte.
Heutzutage kann das kaum noch funktionieren.

Nochmal, das ist falsch.

Nenne mir mal eine Bank, die mit einem Testament zufrieden
ist. Die wollen und können dessen Echtheit nicht prüfen und
möchten sich nicht in die Nesseln setzten. Also verlangen sie
einen Erbschein. Ich kanns nachvollziehen.

Deswegen Eröffnungsprotokoll. Ich kann Dir sogar zwei Banken nennen: Eine Sparkasse und eine Raiffeisenbank, da hat das problemlos funktioniert. Es war noch nichteimal ein Hinweis nötig.

Äh ja nun, in der Regel kann ein Notar ja auch nur einen
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht
stellen. Somit fallen eben seine Kosten zusätzlich an, ob das
nun schneller geht *zweifel*

Die Info habe ich von einer AG-Mitarbeiterin. Sie meinte: ohne
Notar ca. 3 Monate, mit ca. 3 Wochen - keine Ahnung, weshalb
dort Anträge von Notaren schneller bearbeitet werden, aber es
ist wohl so, zumidest am hiesigen Amtsgericht.

Können wir uns darauf einigen, daß das Deine Erfahrungen sind und das nicht auf jedes Gericht Deutschlands zutreffen muß.

Es sind div. Gründe vorstellbar, z.B. dass ein Amtsrichter bei
einem Antrag vom Notar weiß, da ist alles drin, kein unnötiges
Geschwafel, nichts Handgeschriebenes etc.

Oh man. Den Erbschein beantragt man zu Protokoll der Geschäftsstelle des AG. Das heißt man kann dort hingehen und den Antrag zusammen mit dem Sachbearbeiter stellen.

So eine Akte bearbeitet man verm. lieber, da es schneller und
problemloser zu machen ist, als manche Privatanträge. Aber das
ist nur ein Erklärungsversuch meinerseits, es ist vieles
denkbar.

Ja, vor allem wenn man so absolut keine Ahnung hat:

http://www.erbrecht-heute.de/Erbschein-beantragen.html

Und 3 Monate auf den Kontenzugriff warten kann blöd sein, wenn
z.B. vom Girokonto div. gezahlt wird wie Miete, Nebenkosten,
Krankenkasse usw… Ein Konto, auf das z.B. keine Rente mehr
eingeht, ist dann schnell überzogen.

Dann nimmt man die Bank in Regress.

Man steht ja nicht einen Tag nach dem Tod eines Angehörigen
beim Amtsgericht, sondern braucht meist etwas Zeit, bis man
sich dem organisatorischen Teil widmen kann, das kann leicht
1-2 Monate dauern. Dann sollte es aber schnell gehen. Eine
Mietwohnung muss gekündigt und geräumt werden, Versicherungen
gekündigt, Zeitungen abbestellt etc. und vor allem müssen die
Daueraufträge und Lastschriftermächtigungen des Kontos
gekündigt werden - oder man hat nachher lange damit zu tun,
von den div. Begünstigten das Geld retour zu bekommen
(Krankenkassen, Telefonanbieter u.A. können da sehr
schwerhörig reagieren), Dispozinsen bei der Bank muss man
zahlen.

Ist nach meinen persönlichen Erfahrungen nicht so einfach wie
es auf http//www-irgendwas ev. aussieht.

Allerdings sind meine jüngsten Erfahrungen damit auch schon 6
Jahre alt - Erbschein per Internet beantragen war damals nicht
möglich.

Sorry, wenn ich nicht auf dem neuesten Stand bin -
glücklicherweise habe ich dazu nicht genug Todesfälle in der
Familie.

Ach komm, das ist doch nur blabla. Deine Antwort ist und war falsch.

Gruß
Tina

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Ist hier nachzulesen:

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_XI-ZR-31104_Zum…

Die Bank wurde zum Ersatz der Erbscheinkosten verurteilt.

Hallo,

das BGH Urteil dazu bei notariellem oder selbst beim
Nachlassgericht hinterlegtem Testament:
XI ZR 311/04, vom 07.06.2005.

Erklär dies zum Beispiel mal der Entschädigungseinrichtung für
den Wertpapierhandel (EdW). Da beist man auf Granit mit einen
formgerecht vorgelegten öffentlichen Testament. Die akzeptieen
nur Erbscheine.

Hi, denen muss man garnichts erklären!
Und wenn sie, trotz des BGH Urteils, auf den Erbschein bestehen sollten, besorgt man sich den und nimmt sie halt anschliessend per erneutem AG Gerichtsurteil in Regress.
Das war dann mit einiger Sicherheit das letzte Mal wo sie versuchten sich über höchstrichterliche Urteile hinweg zusetzen.
MfG ramses90

ml.

Hallo,

Du schreibst von einem notariellen Testament - dass einer Bank das reicht, kann ich mir vorstellen. Aber der Poster schreibt nur von einem Testament, nichts von einer notariellen Beglaubigung (und die hat ja auch gekostet, macht am Ende wenig Unterschied zum Erbschein, ist eher teurer, da der Erblasser dem Notar kaum weismachen kann, er wüsste nicht, was er vererbt).

Mag ja auch sein, dass man sich die Kosten für den Erbschein von der Bank wieder einklagen kann - wenn man Rechtsschutzversichert ist sowie Zeit und Nerven für Rechtstreitereien hat, ist das ev. eine Idee.
Ich hätte nach einem Todesfall in der Familie nicht den Nerv, auch noch sowas anzuleiern für ein paar hundert Euro. Man ist ja ohnehin genug gefordert in so einer Situation, vom emotionalen Stress mal ganz abgesehen.

Ich fasse mal zusammen: rechtlich braucht man keinen Erbschein. Ob ein normales handschriftliches Testament reicht, wurde bislang nicht geklärt, ein notariell Beglaubigtes reicht an sich.
Nur wenn eine Bank sich nicht darauf einlässtl, hat man Probleme.
Während man die löst, gehen von den Konten u.U. weiterhin Zahlungen ab, die den Wert eines Erbscheins schnell übersteigen können - Zurückbuchen oder -fordern mag gehen, kann aber zäh werden und ist alles aufwendig und stressig.

Ich würde im Regelfall immernoch zu einem Erbschein raten, und seis nur, um die Nerven zu schonen.
Hängt natürlich auch davon ab, was sonst alles anfällt.
Ich musste z.B. nach dem Tod meines Mannes mich um unsere minderjährigen Kinder kümmern (was allein schon viel war), unseren vorher zu Zweit geführten Laden alleine organisieren, den Führerschein machen, die Einkommenssteuererklärung für meinen Mann machen, die Erbschaftssteuererklärung machen, den Grabstein bestellen und Etliches mehr.

Noch mehr an den Hacken habe ich beileibe nicht gebraucht.

Gruß, Paran

Hi,
,

Du schreibst von einem notariellen Testament - dass einer Bank
das reicht, kann ich mir vorstellen.

Deine Aussage war:

_unabhängig von Testament oder nicht ist ein Erbschein immer nötig. …

Hervorhebung von mir. Und genau auf diese Aussage habe ich mich bezogen.

Aber der Poster schreibt

nur von einem Testament, nichts von einer notariellen
Beglaubigung (und die hat ja auch gekostet, macht am Ende
wenig Unterschied zum Erbschein, ist eher teurer, da der
Erblasser dem Notar kaum weismachen kann, er wüsste nicht, was
er vererbt).

Kann es sein, daß Du so gar keine Ahnung hast? Welche Beglaubigung den nun? Es ging um ein notarielles Testament, also ein Testament das von einem Notar aufgenommen und beurkundet wurde.

Was eine notarielle Beglaubigung ist das hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung

Mag ja auch sein, dass man sich die Kosten für den Erbschein
von der Bank wieder einklagen kann - wenn man
Rechtsschutzversichert ist sowie Zeit und Nerven für
Rechtstreitereien hat, ist das ev. eine Idee.

Ja nu, man kann ja auch einfach mehrere hundert Euro in den Sand setzen, wenn man sie übrig hat. Aber das sollte man dem UP schon selbst überlassen.

Ich hätte nach einem Todesfall in der Familie nicht den Nerv,
auch noch sowas anzuleiern für ein paar hundert Euro. Man ist
ja ohnehin genug gefordert in so einer Situation, vom
emotionalen Stress mal ganz abgesehen.

Und was genau hat Deine Situation mit dem Ausgangspost und Deiner Aussage zu tun?

Ich fasse mal zusammen: rechtlich braucht man keinen
Erbschein. Ob ein normales handschriftliches Testament reicht,
wurde bislang nicht geklärt, ein notariell Beglaubigtes reicht
an sich.

Erstens: zum Thema handschriftliches Testament:

„Hat der Verstorbene ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag erstellt, ist es vollkommen ausreichend, wenn der Erbe diese Dokumente zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll dem Nachlassgericht vorlegt“, so Rechtsanwalt Tanck. Doch auch wenn der Erblasser nur ein handschriftliches Testament hinterlassen hat, ist ein Erbschein nicht unbedingt erforderlich. „Hat der Verstorbene seinem Erben zu Lebzeiten bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt, die auch über den Tod hinaus gültig ist, genügt diese, um sich als legitimer Berechtigter auszuweisen“, so Tanck. „Die Erteilung eines Erbscheins ist meist auch hier entbehrlich, zumindest, wenn sich keine Immobilien im Nachlass befinden.“

Nachzulesen hier:

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamen…

Zweitens: Es geht um ein notariell beurkundetes Testament, nicht um eine notarielle Beglaubigung.

Nur wenn eine Bank sich nicht darauf einlässtl, hat man
Probleme.

Dann geht man dagegen vor.

Während man die löst, gehen von den Konten u.U. weiterhin
Zahlungen ab, die den Wert eines Erbscheins schnell
übersteigen können - Zurückbuchen oder -fordern mag gehen,
kann aber zäh werden und ist alles aufwendig und stressig.

Ach und weil es nicht einfach ist verzichtest Du auf Dein Recht? Was wenn Du für irgendetwas beschuldigt wirst, das Du nicht getan hast, sagst Du dann ja ich war es, weil Deine Unschuld zu beweisen ist aufwändig und stressig?

*Kopfschüttel*

Ich würde im Regelfall immernoch zu einem Erbschein raten, und
seis nur, um die Nerven zu schonen.
Hängt natürlich auch davon ab, was sonst alles anfällt.

Was Du tun würdest ist hier vollkommen egal. Hier geht es um den rechtlichen Aspekt.

Ich musste z.B. nach dem Tod meines Mannes mich um unsere
minderjährigen Kinder kümmern (was allein schon viel war),
unseren vorher zu Zweit geführten Laden alleine organisieren,
den Führerschein machen, die Einkommenssteuererklärung für
meinen Mann machen, die Erbschaftssteuererklärung machen, den
Grabstein bestellen und Etliches mehr.

Noch mehr an den Hacken habe ich beileibe nicht gebraucht.

Das ist Deine freie Entscheidung, nichtsdestotrotz war Deine Aussage falsch. Überlasse doch bitte dem UP ob und welche Schritte er gehen möchte.

Gruß
Tina_

Hallo,

mea maxima culpa. Du hast Recht.

Aber bekommst Du das auch so einfach wenn Du einen Rechtstreit anfängst?

Recht haben und Recht bekommen sind immernoch zwei Sachen, dazwischen stehen meist viel Stress, Zeitaufwandt und hohe Kosten für Anwälte, wenn man Pech hat auch Gerichtskosten.

Das habe ich in anderen Zusammenhängen durchaus erlebt (unberechtigt des Ladendiebstahls verdächtigt, angezeigt, dann Einstellung des Verfahrens - der Kläger hat einen Rückzieher gemacht, ich hätte die Unschuld beweisen können.
Ich hatte trotzdem die Hälfte der Amtskosten sowie meinen Anwalt zu tragen, ca. 400 Euro für nichts.
Klar hätte ich dagegen klagen können, habs auch gern gewollt, aber mein Anwalt riet mir sehr ab. Meinte, das würde am Ende leicht noch teurer, Ausgang unsicher).
Mal ganz abgesehen davon, was das an Zeit und Nerven gekostet hätte.
Soviel zum Recht, das man hat.

Man sollte trotz theoretischer Rechtslagen realistisch bleiben - sofern man nicht sehr günstig Rechtschutz versichert ist und Spaß an sowas hat.

Gruß, Paran

Hi,

weißt Du, Dein Problem hier ist, das Du Deine Erfahrungen für Allgemeingültig hältst, das sind sie aber nicht.

Überlasse doch bitte jedem welchen Weg er gehen möchte und nimm diese Entscheidungsmöglichkeit nicht dadurch, indem Du falsche bzw. unvollständige Informationen lieferst.

Meine Erfahrung: Das notarielle Testament meiner Schwiegermutter haben wir angefochten, weil sie zum Erstellungszeitpunkt testierunfähig war. Und obwohl der Beweis dieser Tatsache schwierig zu führen ist und obwohl der Anwalt schlechte Erfolgsaussichten prognostiziert hat, wurde das Testament wegen Testierunfähigkeit aufgehoben.

Manchmal braucht man einfach nur Mut.

Gruß
Tina

Hallo,

sorry, aber mit Streitereien um Erbschaften habe ich glücklicherweise keine Erfahrungen.
Möchte ich auch nicht machen.

Ich gehe bei Erbschaftssachen erstmal davon aus, dass jemandem ein Angehöriger weggestorben ist und der Betroffene trauert.

Ein rein finanzielles Interesse würde ich in solcher Situation niemandem unterstellen.

Gruß, Paran

Hi,

darum geht es doch gar nicht.

Du nimmst mit Deiner falschen Antwort, dem UP die Möglichkeit zu entscheiden.

Es ist ja schön, das Du nur an das gute im Menschen glaubst, leider ist das nicht so.

In unserem Fall beispielsweise, hat das Gericht in seinem Beschluß geschrieben, mein Schwager hätte ohne jedes menschliche Mitgefühl für seine Schwiegermutter gehandelt.

Und genau darum ging es uns, nicht um das Geld. Sondern darum, daß er eine sterbenskranke Frau, von der er wußte, daß sie nur noch kurze Zeit zu leben hat, menschenunwürdig behandelt hat. Obwohl es ihr so schlecht ging, daß das Pflegepersonal gebeten hat den „wichtigen“ Termin zu verschieben, haben sie sie aufwecken müssen und er hat sie zum Notar geschleift, gerade einmal 2 Wochen vor ihrem Tod.

Von dem Geld, hatten wir im übrigen nichts, aber danke das Du uns das so unterschwellig unterstellst.

Das Geld hat zum größten Teil die Nichte meines Mannes zum 18. Geburtstag bekommen und genau das hätte meine Schwiegermutter so gewollt.

Gruß
Tina

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