Trotz Verbot Nebentätigkeit weiterhin ausgeübt!?!

Hallo liebe Freunde,

Ich befinde mich zurzeit in der Ausbildung im 2. Lehrjahr und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen? Ich habe ein kleines Problem. Vor kurzem habe ich ein Nebenjob angenommen (jeden Samstag im Monat)und habe auch mein erstes Gehalt am Monatsende erhalten. Gleichzeitig habe ich eine Anfrage für die Genehmigung angefordert die erst nach 2 Wochen bei mir per Post ankam! Nun habe ich eine Absage erhalten mit der Begründung „Grund meiner schlechten Leistungen in der Theorie sowohl in der Praxis“ und dem zusätzlichen Hinweis, falls ich trotz dieser Absage weiterhin arbeiten sollte, dass ich mit einer Abmahnung/Kündigung rechnen könnte! Das Problem ist ich habe schon gearbeitet wie oben schon erzählt. Ich habe Angst das die mich kündigen werden! Bin sowieso ein schwarzes Schaf in der Abteilung und dann passiert mir sowas :frowning:! Aber ganz ehrlich ich kann auch auf das Geld nicht verzichten da ich noch Miete, Essen & Trinken usw. alles selber zahlen muss und das reicht mir nicht…es gab auch Wochen, wo ich nur von Leitungswasser und Brot mich ernähren musste! 2-3 Stunden an der Kasse bringen mich wirklich nicht um und meine Hauptarbeitszeit in der Ausbildung ist nur unter der Woche 36 std.? Können die es überhaupt rausfinden, dass ich nebenbei wo anders Arbeite, da ich Wochenende immer zu meiner Freundin Fahre die 140 km entfernt wohnt und auch dort der Nebenjob sich befindet? Könnte ich nicht einfach weiter arbeiten ohne dass es jemand mitbekommt? Sollte ich lieber sofort die Nebenstelle kündigen? Was passiert mit den 2 Wochen (besser gesagt 2 Tagen) gehalt die ich bekommen habe? WAS SOLL ICH MACHEN ICH BIN VERZWEIFELT!!! BITTE HELFT MIR!

Hallo,

im Normfall darf dein AG dir das nicht verbieten, hast du allerdings einen Leistungsverlust wie du es schreibst, dann darf er dir das untersagen.

Vielleicht hilft dir der Link weiter:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Wenn der Arbeitgeber nein sagt darf man keinen Nebenjob ausüben, egal wie lange die wöchentliche Arbeitszeit ist. Die freien Wochenenden sollen der Erholung dienen. Wenn du während der Ausbildung eine eigene Wohnung hast und nicht bei deinen Eltern wohnst frag doch mal bei der Arge nach einem Mietzuschuss nach. Unter bestimmten Bedingungen bekommt man Zuschüsse.

Bin ja Ausbilder und hatte so einen Fall schon mal. Wenn die Leistung im Betrieb stimmt, wäre dieses kein Problem. Aber wenn man schlechte Leistungen abliefert und vielleicht sogar in der Arbeitszeit einschläft, ist es vorbei und durch den Druck hatte der Auszubildende selber gekündigt. Verwehren kann man es dir nicht wenn du dich an die Spielregeln hältst http://www.dgb-jugend.de/ausbildung/dein_geld/nebenjob
Werde dir natürlich nicht sagen das man es nicht rausfinden kann usw.

Hallo,

wenn in dem Brief das Wort „weiterhin“ auftaucht, würde ich den Nebenjob sofort (nach Erhalt des Briefes) kündigen. Eine Abmahnung/Kündigung zu riskieren, wenn man weiterhin arbeitet, finde ich viel zu gefährlich.

In der „gesparten“ Zeit (und noch mehr) in die Ausbildung knien und durch gute Leistungen überzeugen. Wenn man dann den Ausbilder in einem halben oder ganzen Jahr nochmal fragt, kann die Antwort auch anders aussehen.

Daneben würde ich ein Haushaltsbuch führen und bei der Verbraucherzentrale wegen weiterer Infos nachfragen. Ggf. kann auch ein Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle sinnvoll sein (lange Wartezeiten!).

Im Übrigen gibt es vermutlich ab August eine höhere Ausbildungsvergütung.

Gruß

RHW

Hallo,
wenn Dein Arbeitgeber Dir díe Nebentätigkeit nicht erlaubt, dann verstößt Du gegen Deinen Ausbildungsvertrag und Dein Arbeitgeber kann Dir schlimmstenfalls kündigen.
Was in der Vergangenheit war ist irrelevant. Denn da hattest Du das Verbot noch nicht. Aber wenn Du weiter dort arbeitest und erwischt wirst und Deine Ausbildungsleistungen wirklich so schlecht sind wie angegeben, bist Du Deine Ausbildungsstelle los.
Was Du jetzt tust ist Deine alleinige Entscheidung.
Wieso wirst Du von Deinen Eltern nicht finanziell unterstüzt? Die sind bis zum Abschluß Deiner Ausbildung für Dich unterhaltspflichtig.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir mangelhafte Leistungen attestiert, solltest Du auch mal darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller ist, am WE die Nase in die Schulbücher zu stecken, als 140 KM zur Freundin zu fahren und dort abzuhängen. Auf der einen Seite jammerst Du, dass Du nichts zu essen hast, aber wie finanzierst Du auf der anderen Seite diese Fahrten?

Ein Tipp: konzentriere Dich auf Deine Ausbildung. Wenn Du schlechter als 3 in der Prüfung abschneidest bekommst Du keinen Job in Deinem Beruf.

Willkommen in der Realität.

Hallo Du Armer,

mein Rat ist, Deine Nebenstelle SOFORT zu kündigen und die zwei Wochen, die Du schon gearbeitet hast, möglichst zu verheimlichen. Es gibt viele Wege herauszufinden, ob Du nebenher arbeitest. Wenn Du das dann trotz Verbot tust, kann es auf eine Kündigung - mindestens aber auf eine Abmahnung - hinauslaufen. Dass Du Deine Arbeit am Wochenende verrichtest, hat dabei nichts zu sagen, da Du als Azubi auch am Wochenende lernen solltest, um Deine Leistungen zu verbessern.

Was Deine finanzielle Situation angeht, solltest Du Dich dringend an Deine Stadt/Deinen Kreis wenden, Deine Situation schildern und um Hilfe bitten. Sie können Dir zumindest sagen, was machbar ist.

Ich wünsche Dir von Herzen viel Erolg,

Heike

Hi Scarface,

nunja, um Genehmigung fragen wenn die Bude eh schon raucht, ist (piep). Was die Abmahnung angeht zwecks schlechter Leistung, so ist es eine heikle angelegenheit, da du zwar sagen kannst du arbeitest nicht mehr nebenbei, aber wenn du während der Arbeit einschläfst, glaube ich hast du ein Problem. Normalerweise kann ein Chef aber einen Lehrling nicht ohne weiteres kündigen, da muss man schon klauen oder unentschuldigt fernbleiben oder nebenbei bei der Konkurenz arbeiten und „Betriebsgeheimnisse“ wären nicht mehr sicher. Aber du hast doch auch noch Anspruch auf Kindergeld oder? Und falls du deine Wohnung alleine bestreiten musst, kannst du auch Unterstützung vom Jobcenter (Harz IV) beantragen.

Ich empfehle dir in der Arbeit gute Mine zum bösen Spiel zu machen, und falls dir der Nebenjob gefällt, mach ihn. Aber gib dir auch in der Lehre genügend Mühe.

Gruß Frank

ehrlichkeit zahlt sich aus, denk dran…
alles kommt irgendwann raus, lass den nebenjob…

gruß

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Beschäftigung bei seinem Arbeitgeber eine weitere Tätigkeit aus, spricht man von einer Nebentätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Tätigkeit selbständig oder bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird.
Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten zulässig. Damit darf allerdings nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten werden. Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn die Interessen des Arbeitgebers betroffen sind. Eine Nebentätigkeit ist unzulässig wenn sie mit der Arbeitszeit kollidiert, oder zu einer Beeinträchtigung der Leistungserbringung beim Arbeitgeber führt.
Ein gesetzliches Verbot kann sich auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ergeben, soweit der Arbeitnehmer mit seine Nebentätigkeit im gleichen Handelszweig ausübt. Davon unabhängig ergibt sich aus der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht, dass der Arbeitnehmer jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers zu unterlassen hat.
Weiterhin kann die Nebentätigkeit durch ein vertragliches Verbot untersagt sein. Ein generelles Nebentätigkeitsverbot verstößt allerdings gegen die Berufs-/Handlungsfreiheit und ist unwirksam bzw. so auszulegen, dass nur Nebentätigkeiten die gegen ein berechtigtes Interesse des Arbeitgeber verstoßen erfasst werden. Ein genereller Genehmigungsvorbehalt mit einem Anspruch auf Genehmigung für den Fall, dass keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen, ist zulässig.

Hallo, würde den Brief unbedingt Folge leisten, wenn dich ein Kollege/Chef(Freund vom Chef/wer auch immer dich dort sieht, siehts echt schlecht aus.
Du hast Nerven.
Nur meine Meinung.

Hallo,

schwierig wenn man ehrlich blein will, aber bevor Du die Lehrstelle auf´s Spiel setzt.
Alles andere wäre nicht legal.

Gruß
maunzer