Trotz Vertragsbeginn kein Einzug möglich

Angenommen 2 Mieter möchten eine neue Wohnung beziehen und der Vertrag läuft ab dem 15. Mai. Weiterhin angenommen das die Wohnung derzeit saniert wird und immer noch nicht fertig ist (Laminat müsste beispielsweise noch in 2 Räumen komplett verlegt werden und eine Einbauküche steht noch komplett verpackt in der Küche, müsste also auch noch eingebaut werden.)

Was können dann die Mieter tun, falls bis zum 15.5. die Wohnung insoweit noch nicht beziehbar ist. Mietminderung? Und ab wann ist eine Wohnung nicht „beziehbar“?

In diesem Beispiel scheint es auf Ärger hinaus zu laufen, da derjenige der die Sanierung durchführt nur von Mo bis Do in der Stadt ist. Ab Freitag ist dieser weit weg bei seiner Familie und arbeitet nicht (selbständig). Die Frage ist, sind die obigen Arbeiten bis Do zu schaffen? Und wenn nicht, bleibt ja noch der 14.05. (Montag). Was ärgerlich genug wäre, da der Umzug am 12.05. statt finden muss da die Mieter aus der alten Wohnung raus müssen!

Aber was können die Mieter tun falls nach dem 14.05. die Wohnung IMMER NOCH nicht fertig ist?

Man könnte sich z.B. mit dem Vermieter in Verbindung setzen und fragen ob der Termin gehalten wird. Dann weiß man schon mal mehr.
Ist das frühere Einzugsdatum mit dem Vermieter abgesprochen?

Zur Not muss man sich a) behelfen b) etwas später einziehen und wenn man das Einzugsdatum als verbindlich in schriftlicher Form hat, dem Vermieter eventuelle Kosten aufbürden.

Gruß

Hallo Irene,

das verbindliche Einzugsdatum ist der 15.05. und liegt auch in schriftlicher Form vor. D. h. die Mieter sind klar im Recht, falls am 15.05. die Wohnung nicht bezogen werden kann. Welche Kosten können den dann geltend gemacht werden bzw. welche Rechte stehen dann den Mietern zu? Immer nur vorausgesetzt das es tatsächlich so kommt wie befürchtet.

Ciao,
Lina

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