Trotz Vertragsverbot nebenbei arbeiten

Angenommen, man hat in seinem Arbeitsvertrag stehen, dass man im selben Bereich für den man angestellt (Grafiker) nicht in seiner Freizeit arbeiten darf und im Schadensfall eine Summe von bis zu 10.0000 Eur zu zahlen ist an den Arbeitgeber. Nun ist aber so, dass der AG nicht sonderlich viel Gehalt zahlt und einem des öfteren die Möglichkeit bestände, kleinere Aufträge nebenbei anzunehmen, wofür eine Rechnung geschrieben werden müsste. Angenommen man geht diesen Weg - man nimmt dem AG hiermit keine Kunden oder großen Aufträge weg, geht nicht unausgeschlafen zur Arbeit etc. - schreibt Rechnungen. Kann der AG das bspw. durch das Finanzamt herrausbekommen?

Hallo!

Kann der AG das bspw. durch :das Finanzamt :herrausbekommen?

Der Teufel ist ein Eichhörnchen. Ein Kunde ist unzufrieden oder will Dich einfach nur telefonisch oder per Mail erreichen oder der Kunde oder irgendeine andere Person plaudert unbefangen… Die regionalen Märkte sind wie aus Glas und jeder erfahrene Marktteilnehmer weiß ungefähr, wer was bearbeitet. Oft genug ist schon an der „Handschrift“ der Arbeit erkennbar, wer sie erledigte. Ein Mosaikstück kommt zum anderen - längere Zeit murkst keiner herum, ohne daß es die Branchenkollegen bemerken.

Ich rate Dir dringend, die Finger von der beabsichtigten Art der Tätigkeit auf eigene Rechnung und hinter dem Rücken Deines Arbeitgebers zu lassen.
Erfahrungsgemäß machen Heimlichkeiten das Leben mühsam und in unangenehmer Weise stressig. Du trägst eine Dauerlast mit Dir herum, wirst angreifbar. Unbeschwertes Leben geht den Bach herunter, bei jedem Telefonklingeln wird Angst an Dir nagen, die fristlose Kündigung wird zur Dauerbedrohung - nein, mir wäre der Preis zu hoch!

Viel entspannter spielt es sich mit offenen Karten. Wenn sich jemand mit einem Auftrag direkt an Dich wendet, bringst Du diesen Auftrag ins Unternehmen Deines AG und sagst das natürlich auch dem Kunden. Solche Dinge eignen sich durchaus als Punkt in einem Gehaltsgespräch. Als Alternative bietet sich an, Deinen Chef zu fragen und mit ihm zu vereinbaren, daß Du bestimmte Aufträge als Selbständige bearbeitest. Dann besorgst Du Dir einen Gewerbeschein und alles ist gut und entspannt. Mit Heimlichkeiten, Vertrauens- und Vertragsbruch wirst Du ganz sicher nicht glücklich.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Kann der AG das bspw. durch :das Finanzamt :herrausbekommen?

Der Teufel ist ein Eichhörnchen. Ein Kunde ist unzufrieden
oder will Dich einfach nur telefonisch oder per Mail erreichen
oder der Kunde oder irgendeine andere Person plaudert
unbefangen… Die regionalen Märkte sind wie aus Glas und
jeder erfahrene Marktteilnehmer weiß ungefähr, wer was
bearbeitet. Oft genug ist schon an der „Handschrift“ der
Arbeit erkennbar, wer sie erledigte. Ein Mosaikstück kommt zum
anderen - längere Zeit murkst keiner herum, ohne daß es die
Branchenkollegen bemerken.

Na, das könnte natürlich passieren, da gebe ich Dir recht. Aber bei dem wenigen Zeugs, was ich machen würde macht mir dieser Standpunkt am wenigsten sorgen. Die Frage mit dem Finanzamt interessiert mich immer noch.

Viel entspannter spielt es sich mit offenen Karten. Wenn sich
jemand mit einem Auftrag direkt an Dich wendet, bringst Du
diesen Auftrag ins Unternehmen Deines AG und sagst das
natürlich auch dem Kunden. Solche Dinge eignen sich durchaus
als Punkt in einem Gehaltsgespräch. Als Alternative bietet
sich an, Deinen Chef zu fragen und mit ihm zu vereinbaren, daß
Du bestimmte Aufträge als Selbständige bearbeitest. Dann
besorgst Du Dir einen Gewerbeschein und alles ist gut und
entspannt. Mit Heimlichkeiten, Vertrauens- und Vertragsbruch
wirst Du ganz sicher nicht glücklich.

Genau jenes versuchte ich Anfang des Jahres. Eine kleine Firma wendete sich an mich, weil sie über eine andere Website von mir auf mich gekommen sind. Da ich da eben nicht darf, wand ich mich an meinen Chef bzw. Projektleiter mit der Bitte, sich darum zu kümmern. Letztendlich konnte der Kunde nur sehr wenig Geld aufbringen - wir sind einfach zu teuer, haben viel größere Kunden - so kleine nehmen wir schon gar nicht mehr an und es kam nicht zustande. Und eben genau da setzt man doch an? Man nimmt dem AG doch keine Kunden weg?

Grüße,
Phytia

Zulage
Hallo,

als „Zulage“ ein Auszug aus dem HGB

§ 61 Verletzung des Wettbewerbsverbots
(1) Verletzt der Handlungsgehilfe die ihm nach § 60 obliegende Verpflichtung, so kann der Prinzipal Schadensersatz fordern; er kann statt dessen verlangen, daß der Handlungsgehilfe die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Prinzipals eingegangen gelten lasse und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgebe oder seinen Anspruch auf die Vergütung abtrete.

(2) Die Ansprüche verjähren in drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Prinzipal Kenntnis von dem Abschlusse des Geschäfts erlangt; sie verjähren ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in fünf Jahren von dem Abschlusse des Geschäfts an.

Mahlzeit !!!

Christian

Hallo!

Aber bei dem wenigen Zeugs, was ich machen…

Umso unverständlicher ist Dein Ansinnen. Du riskierst für wenig Zeugs Schadenersatzpflicht und Deinen Job.

Es gibt ein paar Dinge, die einem Angestellten nicht einmal im Traum einfallen sollten. Trotzdem sind jeden Tag ungezählte Angestellte dumm genug, für ein paar Cent in der Reisekostenabrechnung, für einen geklauten Schreibblock oder den Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot die gesamte Existenz aufs Spiel zu setzen und ihre Chance zu minimieren, in der Branche jemals wieder ein Bein an die Erde zu bekommen. Meißel es Dir ins Hirn: Dein Ansinnen ist ein schwerer Vertrauensbruch, der Dich für Deinen AG untragbar macht! Du machst Dich ohne weiteres schadenersatzpflichtig, verlierst Deinen Job und bekommst ein Zeugnis, das trotz wohlwollender Formulierung nicht vorzeigbar sein wird.

Die Frage mit dem
Finanzamt interessiert mich :immer noch.

Vom FA droht Dir vermutlich kein Ungemach. Das schließt aber irgendwelche dummen Zufälle etwa anläßlich einer Betriebsprüfung oder einer kennt den anderen, nicht aus.

Und eben genau da setzt man :doch an? Man nimmt dem AG :doch keine Kunden weg?

Das ist überhaupt nicht der Punkt! Verstehe doch bitte, daß Du in der gleichen Branche wie Dein Brötchengeber ohne dessen Zustimmung nicht auf eigene Rechnung tätig sein darfst. Die Aussage ist klar und läßt keinerlei Ermessens- und Interpretationsspielräume zu. Es gibt nur die Möglichkeit, daß Deine Tätigkeit mit ausdrücklicher Zustimmung Deines AG stattfindet. Oder eben gar nicht. Einen Mittelweg mit „ein bißchen schwanger“ gibts nicht.

Das alles weiß auch jeder Kunde, zumindest jeder gewerbliche Kunde. Wenn sich solche Leute trotzdem an einschlägig abhängig Beschäftigte wenden, verleiten sie also wissentlich einen Angestellten, seinen Job zu riskieren. Solches Verhalten ist irgendwo zwischen gewissenlos und saudumm einzuordnen. Wenn Du Dich auf solche Leute einläßt, die zudem nur Billigheimer suchen, mußt Du selbst mit entsprechend gewissenlosem und saudummen Verhalten rechnen. Du mußt als angreifbar handelnder Trottel immer damit rechnen, daß Dein Geizkunde beim Präsentieren der Rechnung oder spätestens bei Meinungsverschiedenheiten durchblicken läßt, was wohl Dein Chef zu Deinem Tun sagt. Na dann herzlichen Glückwunsch! Dir kann noch Jahre später jeder böswillige Depp ans Bein pinkeln!

Es spricht ja gar nichts dagegen, sich selbständig zu machen. Dann aber richtig, also entweder mit Zustimmung des AG oder vollständig auf eigenen Füßen. Dann brauchst Du niemanden mehr zu fragen. Aber dabei wirst Du Kunden, die einen Billigdienstleister suchen, nicht gebrauchen können. Du wirst merken, daß für Akquise, Verwaltung und viele Aktivitäten, die Du niemandem direkt in Rechnung stellen kannst, eine Menge Zeit drauf geht. Diese Dinge müssen mit den Preisen Deiner Dienstleistung abgedeckt werden. Du kannst also gar kein Interesse daran haben, daß Du selbst oder andere die Preise verderben. Du wirst Dich im Gegenteil auf hochwertige Dienstleistungen spezialisieren, die nicht jeder Hansel macht und kann, um möglichst teuer abrechnen zu können. Die Geizkragen, die anderer Leute Arbeit nicht zu schätzen wissen, sollen ihren Kram gefälligst selbst machen.
Deshalb kann auch Dein Chef keinerlei Interesse daran haben, daß ausgerechnet die eigenen Angestellten mit Billigdienstleistungen auftauchen.

Gruß
Wolfgang

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