Hallo Gemeinde,
A wohnt seit mehreren Jahren in einer großen Altbauwohnung, in der seit jeher im Wohnzimmer und im Bad stellenweise im Winter nicht die rechtliche Raumtemperatur eingehalten werden kann. Sowei A weiß, soll diese im Wohnzimmer bei 21°C liegen und im Bad bei mind. 23°C. Ebenso lässt die Raumtemperatur der Küche zeitweise zu Wünschen übrig. Das Wandthermometer darin klettert gerade mal auf etwas über 20°C. Jedoch muss A für das Wohnzimmer einen weiteren Hinweis geben: Dieses verfügt über eine ca. 20qm großen Außenwand, welche nicht gerade gut isoliert ist. An dieser Außenwand steht As Couch (aufgrund des Fernsehanschlusses nicht anders möglich). Von dieser Wand herab strömt unentwegt ein leichter kühler Luftstrom, direkt auf die Couch herab, was auf die Dauer unangenehm ist und A schon ein paarmal Halsschmerzen verursacht hat.
Mit der Hausverwaltung hat A auch schon einmal darüber gesprochen, ebenso wie mit dem Hausmeister, doch da kann man nichts machen, außer der Vermieter isoliert die Außenwände, was Unsummen kosten würde. Wenn der Heizkörper auf Anschlag steht, wird im Raum schon irgendwann eine angenehme Temperatur erreicht (was jedoch A noch genauer messen muss), aber an der Couch ist es immer zügig. Und A denkt nicht, dass es im Sinne des Erfinders ist, die Heizung auf Anschlag laufen zu lassen und die Wohnung entsprechend umstellen zu müssen.
Als Beispiel: Heute, Außentemperatur 1°C. Thermostat auf Stufe 5 (Anschlag). Heizdauer bei Stufe 5 ca. 1,5Std. Temperatur Couch 19,8°C.
Nun möchte A ein weiteres Mal an die Hausverwaltung herantreten. Doch um besser berüstet zu sein, hätte A noch ein paar Fragen:
1.) An welcher Stelle des Raumes hat die Solltemperatur zu herrschen? (denn über der Heizung hat es bestimmt 25°C, aber über der Couch 18-19°C)
2.) In welcher Höhe sollte dafür das Thermometer aufgestellt sein?
3.) Soll ein bestimmtes Thermometer zur Beweislage verwendet werden oder sogar 2-3 an verschiedenen Stellen (mittig, Tür, Couch, etc.) im Raum?
4.) Bei welcher Thermostateinstellung sollen die gesetzlich festgelegten Temperaturen erreicht werden?
5.) Ab welcher Außentemperatur sollen diese gesetzlichen Temperaturen noch erreicht werden? Gibt es dazu Diagramme, da bei 3°C Außentemperatur nicht so viel Heizkraft benötigt werden als bei -5°C.
6.) Falls meine Bitte gegenüber der Hausverwaltung abgeschmettert wird, etwas gegen diesen Umstand zu unternehmen, da es sich nun mal um einen Altbau handelt, ist es dann ratsam als Reaktion gleich mit Paragraphen und Gerichtsurteilen zu argumentieren?
Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, den Sachverhalt so klar wie möglich darstellen zu können.
Danke vorab,
Marcus