Trotz vorstrafe ein Vollzugsbeamter in einer JVA?

Hallo,

bin in einem jungen alter und eig. immer anständig gewesen, blos hab ich als jugendlicher einen fehler begangen, wo ich auch in die untersuchungshaft musste.
wurde auf bewährung entlassen und diese auch ohne zwischenfälle abgebüsst.

ich war eig. immer gut in der schule und hab auch einen sehr guten mittlere reife abschluss.
auch hab ich einen beruf gelernt und diesen auch gut abgeschloßen.

nun bin ich etwas älter und habe auch eine kleine familie, ich weiß noch von meiner jva-zeit, dass die meisten jva-beamten alle nur mittlere reife hatten bzw. einen abgeschlossenen berufsausbildung haben.

auch in dieser zeit habe ich mich nicht gehen lassen und habe einen sehr guten eindruck hinterlassen:
ich hatte dort eine arbeit war zudem noch hausarbeiter und noch vertrauenssprechen (das alles als jüngster der jva).

nun möchte ich wissen, ob es die möglichkeit gebe, dass ich nun als so ein jva-beamter in einem vollzug tätig sein könnte?

ich wäre auch sehr sportlich und bin auch sehr muskulös, da ich bodybuilding nebenbei mache auch habe ich schon erfahrungen in einem kampfsport sammeln können.

ich wäre Euch sehr dankbar, wenn hier einer vom fach, der davon was weiß mir etwas weiterhelfen könnte.
es wäre aufjeden fall einer meiner traumberufe und es wäre sehr ärgerlich, dass man aufgrund eines fehlers im jugendalter´s, in diesen nicht mehr tätig sein könnte.

vielen dank im vorraus (und entschuldigt meine dauerhafte kleinschreibung, aber mein kleiner finger ist etwas verstaucht :wink:

grüße und danke :smile:

Hallo,

was hat das mit Arbeitsrecht zu tun? Und hat man die Forenregeln nicht verstanden?

Grüße

OT: Paradoxon
Hallo,

bin in einem jungen alter und eig. immer anständig gewesen ,
blos hab ich als jugendlicher einen fehler begangen, wo ich
auch in die untersuchungshaft musste.

das nennt man Paradoxon.

http://de.wikipedia.org/wiki/Paradoxon

Gruß

S.J.

hallo,
also in welches unterforum soll ich dann meine frage äußern?

wäre nett, wenn ein moderator, die frage ins entsprechende unterforum verschieben könnte. :smile:

P.S: an deinen vorposter: wenn du mir keine antwort geben kannst, dann brauchst du bitte gar nichts schreiben.
danke

Guten Abend,

ich habe gerade versucht rudimentäre Fragmente des Beamtenrechts aus meinem Kopf hervor zu kramen. Ich hoffe mit Erfolg.

Kommen wir gleich zum Hasen im Pfeffer:

einen fehler begangen, wo ich
auch in die untersuchungshaft musste.
wurde auf bewährung entlassen und diese auch ohne
zwischenfälle abgebüsst.

Also bist du vorbestraft?!

Um Beamter zu werden, muss man ernannt werden. Spruch aufgesagt, Urkunde genommen, fertig.

Nun sagt aber das Gesetz über die Ernennung, das der zu Ernennende…

u.a. die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Das ist wieder ein Satz, den man in alle Richtungen ziehen kann und den die Behörde formen kann.

Es ist per se nicht von vornherein ausgeschlossen, dass man als Bestrafter/Vorbestrafter kein Beamter werden kann weil es im Gesetz steht. Die Frage ist immer, ob man die Gewähr bietet, immer für Vater Staat einzutreten UND ihn nicht etwa durch Fehlverhalten in ein schlechtes Licht rückt. Das hängt dann auch letztlich mit dem Beruf und seinen Anforderungen zusammen. Und bei „Jugendsünden“ drückt man gerne ein Auge zu, bzw. ist die Frage, ob die überhaupt im Bundeszentralregister stehen.

Ein lapidares Beispiel:
Jemand ist vorbestraft wegen Betruges und bewirbt sich bei einer JVA als Schließer, die viele Betrugsstraftäter inhaftiert hat. Dort wäre es weniger schlimm, wenn er vorbestraft aufgrund Trunkenheit am Steuer wäre.

I.d.R. werden die Behörden aber konkret in ihren Stellenausschreibungen, was Vorstrafen angeht. Und du musst eh ein Führungszeugnis einreichen. Von daher kann ich nur sagen: Einfach versuchen, es ist nicht von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

Nur mal so: Soweit ich weiß, muss man um Schließer zu werden, erst einmal die normale Ausbildung machen und dann schauen wo man unterkommt. In Sachsen-Anhalt muss man z.B. nach der Ausbildung erst einmal zur Bereitschaftspolizei, wenn man nicht gerade zu den Besten gehört. Das kann also dauern bis du da bist.

Greetz
S_E

Ok vielen dank,

hast mir aufjeden fall weitergeholfen.
ich glaube, es steht im zentralregister nicht drin, (da ich jugendlicher war)

ich werde mich aufjeden fall erstmal nochmal über so einen beruf informieren.
wollte nur vorweg wissen, ob es überhaupt noch möglich ist.
klar wird es schwierig unter solchen vorraussetzungen genommen zu werden.
aber ich denke wenn sie leute brauchen, das ist auch kein job den jeder machen will bzw. kann, so denke ich besteht immer noch ein wenig hoffnung.

danke für deine hilfe :smile: