Trotz weniger Aufwand?

Hallo,

ich habe einen Handwerker beauftragt eine Türöffnung zuzumauern. Vorher habe ich ein Angebot erhalten in dem x Euro für Lohnaufwand und y Euro für Material drin standen. Nicht vorhersehbare Aufwände würden mit z € pro Stunde abgerechnet.
Der Lohnaufwand entsprichtn bei dem angegebenen Stundenlohn 15Stunden.
mit der Leistung war ich zufrieden, doch war der Handwerker nicht mal 10 Stunden da. Die Rechnung beläuft sich aber über den vollen Betrag aus dem Angebot.

Darf der Handwerker das? Im Angebot steht nichts von Festpreis. Dürfte die Rechnung nicht nur die tatsächlich geleisteten Stunden umfassen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

Hallo,

meines Wissens, kann er schon laut Angebot abrechnen. Es ist, finde ich, jedoch eine charkater-frage. Wenn er einen zufriedenen kunden haben will, sollte er die Zeit abrechnen, die er WIRKLICH gebraucht hat.

Ich würde auf jeden Fall noch einen Juristen dazu befragen, weil ich die Rechtssprechung nicht kenne.

mfg