Trotz Widerruf - Post vom Anwalt bekommen

Hallo an alle habe letzte Woche Post bekommen von einem Anwalt mit „Inkassovollmacht“.

Folgendes:
Ich habe einen Artikel erworben am 9. Mai 2006 leider war dies ein Irrtum den ich schnell bemerkte so habe ich den Verkäufer (Ein Laden in Hannover) geschrieben das es mir unentlich leid tut und dann man von Ebay die Kosten erstattet bekommt, er solle mir entsprechenden Link zumailen.

Die Antwort darauf:
Sehr geehrter Kunde,

in diesem Fall senden Sie die (unbenutzte) Ware bitte ausreichend frankiert an:
xxxx GmbH, Erythropelstr. xx, 30519 Hannover

Bitte legen Sie dem Paket eine Notiz mit Ihrem ebay Namen, der Artikelnummer und Ihren Kontodaten bei. Wir überweisen Ihnen den Kaufpreis dann nach Erhalt der Ware zurück.

Mit freundlichen Grüßen
_______________________________________________________

Meine Antwort:

Oh was für ein zufall zum glück habt ihr mir die ware noch nicht geschickt und so Porto gesparrt!!!

Ebayname: XXXXXX
Artikelnummer: s.u.

mfg
_______________________________________________________

Hab dann noch überlegt wegen wiederruf etc. und noch folgendes am 17.Mai.2006 geschrieben:

Hiermit mache ich von meinem Wiederrufsrecht gebrauch (…14 Tage Wiederruf…) usw. Ich trette von meinem kaufvertrag zurück!!!

Bitte um bestättigung
mfg

Darauf sind noch ein Paar E-mails hin und her gegangen die ich nicht mehr habe wo der VK mir schrieb das ich Ihm den schaden ersetzen soll usw. (Hab Ihn das nochmal mit der Kostenerstattung erklärt)

Dann ist nichts mehr gekommen bis heute. Ein brief vom seinem Anwalt hat mich dann schon geschockt.

Zitat:
„Sie haben sich mit Abschluss des Kaufvertrages über Ebay zur Zahlung des Preises verpflichtet. Dies auch, wenn Sie nunmehr den erworbenden Artikel nicht behalten möchten“ ??? Häää Ich wills nicht haben und muss trotzdem bezahlen???

Die Kosten:
Kosten des Artikels incl. Versand 32,90
Anwaltskosten: 45,24

1.Muss ich dem Verkäufer jetzt überhaupt irgendetwas bezahlen???
2.Wann beginnt die frist? (Ware habe ich ja nicht bekommen)
3.Gilt mein Wiederspruch obwohl ich die ware noch nicht hatte?

WENN jemand Interesse hat die AGBs vom VK sind auch nicht up to Date.
Die Fettmarkierten Textstellen sind von mir markiert und ich bin mir sicher das diese Wettbewerbswiedrig sind

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht: Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: XXXX Gmbh, XXXXXXXXXX Str. 124 12345 Muster Telefaxnummer: + 49 123456657 (Adresse von mir geändert)

Widerrufsfolgen: Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. I m Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, haben Sie die Kosten der Lieferung, sprich Portokosten, zu tragen. Wir erstatten den Kaufpreis zurück, das Porto jedoch nicht!
Mit Abgabe eures Gebotes erklären Sie auch mit diesen Bedingungen einverstanden! um EU-Recht Wegen des neuen EU-Rechts beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen VOR Abgabe eines Gebotes. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich mit unseren AGB`s einverstanden!

[MOD: sinnentellenden Tippfehler in der Titelzeile korrigiert]

wo ist das problem?
teile dem anwalt mit, daß du von deinem gesetzlich garantierten widerrufsrecht gebrauch gemacht hast. punkt.

gruß
ann

Hab ich gemacht… trotzdem ist es ein bissel schwammig da ich ja den Artikel noch nicht erhalten habe.

Hab ich gemacht… trotzdem ist es ein bissel schwammig da ich
ja den Artikel noch nicht erhalten habe.

Zudem wenn du nicht im Verzug bist du auch keine Kosten der anderen Seite tragen musst.
(Wie lange ging das hin und her?)

Aber da du widerrufen hast (dazu musst du nicht warten bis die Ware kommt), ist das eh egal.
Und er hat ja auch noch drauf geantwortet.
Was will man mehr.

MfG
Lilly

Das hab ich mir auch gedacht!
Nachdem ich wiederrufen habe hat er mir den Standarttext geschrieben das ich die Ware zurückschicken soll usw (s.o.).

Darauf habe ich geschrieben das ich die Ware eh noch nicht habe.
(Hab ja auch nicht bezahlt) Und das es ja dann in ordnung ist weil es ja so weniger aufwand ist. Das ganze Porto, die Zeit und das hin und her könnten wir uns ersparen…

Darauf kam dann die Antwort ich soll die Gebühren Zahlen!!! (ne is kla)
Hab ich nicht eingesehn und Ihm das geschrieben (s.o.) wegen Ebay-Kostenerstattung etc.

Dann is auch nix mehr gekommen so von ende Mai bis ende September…

mfg

Nachdem ich wiederrufen habe hat er mir den Standarttext
geschrieben das ich die Ware zurückschicken soll usw (s.o.).

warum telefonierst du da noch hinterher? laß dich doch nicht von so einem rechtsverdrehanwalt ins bockhorn jagen. soll er doch klagen, wenn er es drauf ankommen lassen will.

lehn dich zurück, trink mal n kakao oder so. nur die betreffenden emails und so würde ich mal am besten sichern und ausdrucken.

gruß
ann

Zustimmung.

Die Sache ist für dich erledigt. Was soll’s?

Levay

Zustimmung.

Die Sache ist für dich erledigt. Was soll’s?

Levay

Ich würde mir keine Gedanken machen wenn es nicht 2 Meinungen gibt…

Zitat eines W-W-W Mitgliedes per E-Mail

"Wird man nicht schriftlich belehrt, hat man unbegrenztes Widerrufsrecht.
Zumindest nach dem Gesetz.

Die Widerrufsfrist beginnt für den Kunden aber erst ab Erhalt der Ware,
denn das Gesetz ist ja da, um Verbraucher per Paket genauso zu stellen
wie ein Kauf im Laden. Also ausprobieren und prüfen.
Das geht natürlich erst, wenn man die Ware erhalten hat.

Ab Erhalt der Ware 14 Tage bis zur Absendung (z.B. Poststempel)
reicht aus."

Mfg

Hi

Die Widerrufsfrist beginnt für den Kunden aber erst ab Erhalt
der Ware,

Ist ja auch fast richtig. (Neben Ware gehört nochmal die Belehrung in Textform soweit ich weiß, sonst fängt die Frist auch nicht an).

Und die Widerrufsfrist ist auch eher etwas anzustrehbendes für Verkäufer. Der Käufer hat eh ein Widerrufsrecht, ohne Frist sogar sehr lange. Deswegen ist es im Verkäufers Interesse alles richtig zu machen (Belehrungen etc.) damit die Frist auch startet, damit es auch ein Ende gibt und er aus der Verantwortung raus ist.
Einem Käufer wiederum kann es ja nur Recht sein wenn durch evtl. nen Formfehler die Frist nie startet.

Das mit den ‚Erhalt der Ware‘ ist im Gesetz so geschrieben damit es einen Anfang und somit auch ein definitives (errechenbares) Ende gibt.

Also nach Vertragsabschluss hast du ein Widerrufsrecht. Die limitierte Frist zählt ab Erhalt der Ware + Belehrung (sonst könnten sich Verkäufer einfach 14 Tage Zeit lassen und dann Ware abschicken).

Also kurz: Die Widerrufsfrist besagt nicht wann das Widerrufsrecht eines Verbrauchers beginnt, sondern dient nur dazu um das Ende dieses Rechtes zu ermitteln.

So hab ich das jedenfalls bisher interpretiert.

Klingt das jetzt verwirrend?

Ist auch eher eine Frage für’s Rechtsbrett.

MfG
Lilly

Hi

Also nach Vertragsabschluss hast du ein Widerrufsrecht. Die
limitierte Frist zählt ab Erhalt der Ware + Belehrung (sonst
könnten sich Verkäufer einfach 14 Tage Zeit lassen und dann
Ware abschicken).

Also kurz: Die Widerrufsfrist besagt nicht wann das
Widerrufsrecht eines Verbrauchers beginnt, sondern dient nur
dazu um das Ende dieses Rechtes zu ermitteln.

So hab ich das jedenfalls bisher interpretiert.

Klingt das jetzt verwirrend?

Ist auch eher eine Frage für’s Rechtsbrett.

MfG
Lilly

Hi

Das Ganze ist Bluff vom Verkäufer. Das Rücktrittsrecht bei Internetkäufen lautet 30 Tage und wenn ein Händler schlechtere Klauseln hat, gilt automatisch die gesetzliche Regelung und die kann ein halbes Jahr sein.
Du brauchst auf solche Drohungen also nicht mal zu antworten, kannst aber wenn du willst „gegendrohen“ daß seine AGB´s abmahnberechtigt wären und du davon Gebrauch machen würdest wenn er nicht aufhören würde dich zu belästigen.
Er darf dich deshalb auch nicht negativ bewerten, denn was du tust ist Verbraucherrecht.
Professionelle Händler wissen daß und lassen davon auch die Finger, weil sie den Kürzeren ziehen würden, obwohl ich zugeben muß, daß Händler durch diese neue Regelung uU. sogar wieder benachteiligt werden, aber das is´n anderes Thema.

Ciao
Wolfgang