Trotz Zahlung kommt Mahnung - zahlen?

Hallo,

hatte bis vor kurzem ein Zeitschriften-Abo beim Gong-Verlag (dsb-Abo). Hab die Zeitschrift Mitte April gekündigt, danach eine Abrechnung erhalten für die bisher erhaltenen 3 Zeitschriften dieses Jahr. Die RG hab ich am Monatsanfang bezahlt,dachte damit ist es erledigt. Heut bekomm ich nen Brief von einem Anwalt, angeblich ist die Zahlung nicht erfolgt, ich soll dessen Anwaltsgebühren für dieses Schreiben (immerhin 44 Euro + die Kosten für die 3 Ausgaben der Zeitschrift) zahlen. Muss ich die Anwalts-Kosten zahlen, obwohl ich die RG bezahlt habe ??? Ich kann doch nix dafür, wenn bei denen bei den Zahlungseingängen was schiefläuft?? reicht es, wenn ich denen meinen Kontoauszug per Mail zusende oder was muss ich an Beweisen erbringen?? Warum mahnen die denn nicht, wenn die das geld nicht bekommen, brauchen die sowas nicht mehr??

LG Erika (die nie wieder ein Zeitschriften-Abo bestellen wird)

Hi!

Sowas kommt halt schon mal vor. Ruf den Anwalt an, sag ihm freundlich, dass es sich um ein Missverständnis handeln muss, und dass der Betrag längst bezahlt ist. Er wird dich dann bitten, ihm den Beleg zu faxen und damit wird die Sache höchstwahrscheinlich erledigt sein.

lemmy

Hallo Erika,

ja, zu dem, was ‚Lemmy‘ bereits empfohlen hat, um die zusätzl. Anwaltsgebühren abzuwenden.

Zeitschriften dieses Jahr. Die RG hab ich am Monatsanfang
bezahlt,dachte damit ist es erledigt. Heut bekomm ich nen

Wichtig zu bedenken: Geldschulden sind Bringschulden. Im Klartext heisst das, dass Du dafür Sorge zu tragen hast, dass das Geld beim Empfänger ankommt.

So dann bei Deiner Bank einen Nachforschungsauftrag für die Zahlung erteilen… (auch Computer machen x Fehler) …geht meist auch telefonisch. Deine Bank setzt sich dann mit der Empfänger-Bank in Verbindung, um zu klären, wo das Geld gelandet ist. Hast Du selbst bei den Angaben der Bankverbindung keinen Fehler gemacht (sondern z.B. nur der Computer den Beleg falsch eingelesen), sollte der Dienst der Bank(en) normalerweise kostenlos sein.
Die Bank-Recherche kann 4-6 Wochen dauern, oft aber schneller. Antwort erhältst Du üblicherweise schriftlich. – Das ist dann für Dich ggf. ein zusätzl. und aussagekräftiger (!) Beweis, dass Du bezahlt hast.

oder was muss ich an Beweisen erbringen?? Warum mahnen die
denn nicht, wenn die das geld nicht bekommen, brauchen die
sowas nicht mehr??

Manche Firmen haben „ehemaligen“ Kunden gegenüber oft ein barsches Auftreten. Je nach AGB ist es rechtens, die Forderung „sofort“ einzutreiben.

LG Erika (die nie wieder ein Zeitschriften-Abo bestellen wird)

Ja, warum auch? Gibt’s doch an jedem Kiosk! :wink:

LG DannyFox64

Hallo,

ich halte das für einen zu grossen Aufwand.

Ein Kontoauszug dürfte reichen. Hier taucht immer auch auf mit welchen Daten die Überweisung (also BLZ und Konto des Empfängers) die Zahlung die Bank verlassen hat. Und so geht sie auch ein.

Gruß Ivo