Trotz Zahlungwilligkeit negativ Eintrag in Schufa?

Liebe wer-weiss-was Gemeinde!
da ich neu in dieser Runde bin Bitte nicht böse sein wenn mein Problem schon mal aufgetaucht ist und es beantwortet wurde einfach einen link mir senden…DANKE

Los gehts
Ich war mal selbständig und bin aber dann krank geworden und mußte 3x opperriert werden,leider mußte ich meine selbständigkeit aufgeben und Arbeit ist auf Grund dessen auch nicht zufinden.
Es blieben ein paar Schulden übrig die durch einen Kredit seitens meiner Frau ausgeglichen wurden.
jetzt bin ich nach Einstellung der Krankengeldzahlungen ALG II empfänger und wir können die volle Höhe der Raten nicht mehr zahlen und haben diese auf ein für uns erträgliches Maß gesengt.Darauf hin hat die Bank meiner Frau einen negativ Eintrag bei der Schufa bescheert.
Darf die bank das,obwol man die jetzt kleinere Rate regelmäßig zahlt?
Meine Frau ist alleinige Kreditinhaberin.

MFG Wolfgang

Hallo Wolfgang,

hab Ihr schon mal eine selbstauskunft, bei meineSchufa beantragt? Seht da denn auch wirklioch ein negativ eintrag drin?
Meistens verschlechtert sich der score Wert bei solchen Angelegenheiten, macht er z.b. auch wenn mann sein Konto überzieht.

Viele Grüße, Matthias

Die Bank hat bestätigt das sie für den negativ Eintrag verantwortlich ist

MfG Wolfgang

Hallo,
ja also es ist nicht ganz so einfach wie Ihr zwei euch das vorstellt.
Gab es eine schriftliche Vereinbarung über die „Umfinanzierung“- also der Senkung der Raten? Wenn nein ist das Vorgehen der Bank durch aus Verständlich und natürlich Rechtens.

Wenn es allerdings eine schriftl Vereinbarung gibt, dann kommt mir das schon sehr ungewöhnlich vor.
Wenn dem so sein sollte, bitte noch einmal Kontakt mit mir aufnehmen ich brauche dann noch andere Informationen
Gruss
Volker

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Meine Frau hat es der Bank mitgeteilt, aber leider nur telefonisch und die Beraterin hat ihr auch den Vorschlag gemacht aber hat nicht dazugesagt das dies einen Eintrag in die Schufa nach sich zieht.
MfG Wolfgang

Hallo, also wenn das vereinbart war gibt es keinen Grund für neg. Schufa. Die Schwierigkeit liegt in der beweisbarkeit. Im ersten Gespräch mit der bank würde ich versuchen das das Telefongespräch mit zeugen stattgefunden habe. Dann im weiteren Verlauf eine Umfinanzierung oder tilgungsaussetzung vereinbaren. Wenn dem nicht zugestimmt wird würde ich doch einen Anwalt bemühen, denn solange die Forderung strittig ist , muss auch der Schufa eintrag raus.

Das ist ein guter Ansatz,werde den mit meiner Frau besprechen und dann handeln.
Vielen dank dafür,denke das dein Vorschlag helfen wird.

MfG Wolfgang