TRSG519 Asbest Probennahme Bohrung

Schreiner ohne TRSG519 Sachkunde wird vom Chef angewiesen ein Loch in einen Bodenbelag zu bohren. Nachdem das Loch gebohrt wurde wir ein Umweltingenieur den Boden mehr aufbrechen um eine Probe zu nehmen für Asbet und PAK Untersuchung. Das Anbohren gehört meiner Meinung schon zu Probennahme. Muß der Schreiner die Bohrung ausführen?

Kann der Chef ihn zwingen da er sagt es wäre keine Maßnahme unter Abruch Sanierungsmaßnahmen Instandhaltungs Arbeiten.

Warum kann der Probennehmer (Ingenieur) das Loch nicht selbst bohren

Hallo,
ich bin kein Fachmann aber die Suche mit Google hat mir bestätigt, was ich schon sehr stark vermutete.
Der Sachkundenachweis TRGS 519 ist auch bei einer Probeentnahme (durch z.B. Bohren) zwingend erforderlich.
" Für gewerbliche Arbeiten ist eine professionelle Probenahme zwingend"
Privat kann man das bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (Benetzung, Staubvermeidung) selbst machen, da es hierfür ja auch Testkits für private Anwender zu kaufen gibt.