Trunkenheit am Lenker, Punkte?

Hallo!

Eine Frage: Kann es überhaupt sein, dass jemand so volltrunken beim Fahrradfahren „erwischt“ wird, dass er dafür Punkte in Flensburg bekommt? Ich vermute, er hat mir einen Bären aufgebunden. Was sagen die Experten?
Wie wird Trunkenheit am Lenker überhaupt geahndet? Es gelten doch bestimmt andere Grenzwerte als bei Autofahrern, oder?
Wenn derjenige einen Führerschein gehabt hätte, wie sieht es im Ernstfalle damit aus, ab wann ist der Lappen weg?

Gruß,

Annette.

Hallo Annette,

das ist kein Bär, den man dir da aufgebunden hat sondern Realität.

§316 StGB „Trunkenheit im Verkehr“ besagt:

_(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht._

Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug, weshalb die Tat auch damit begangen werden kann. Als absolut fahruntüchtig (Radfahrer) sieht man i.d.R. einen Wert um die 1,6%o an, wobei es hier KEINE festen Grenzen gibt.

Ich hab dir noch schnell nen Artikel des ADFC gefunden der es ein bischen erläutert:

http://www.adfc-muenchen.de/index.html?/verkehr/rech…

Also nach dem durchgezechten Nächten auch hier besser ein Taxi rufen.

Gruß Ivo