hallo ,
eine frage ich muss am freitag vor gericht
wegen trunkenheit im verkehr (mit 25er mofa)
blutalkohol lag bei 1,43promille
und das nächste ist ich habe keinen führerschein …
was wird mir passieren ?
haft?
geldstrafe?
usw?
bitte antworten (:
danke !
Haft nur bei mehrfacher Wiederholung oder üppigem Vorstrafenregister. Ansonsten Geldstrafe, Fahrverbot, MPU-Auflage.
MfG, Joe - viel Glück!
Wenn noch keine Vorstrafe vorliegt, müssen Sie mit einer Geldstrafe und einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis rechnen. Wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt vorort.
mfg
Hallo,
Haft wird nicht sein, denke ich mir, aber Geldstrafe bestimmt. Für das Mofa braucht man keine Fahrerlaubnis, allerdings eine Prüfbescheinigung. Unter Alkohol darf man nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Auch nicht als Radfahrer. Ich weiß nicht, wie oft Sie schon erwischt wurden. Bei einem Wiederholungstäter wird die Strafe höher.
MfG Reinhard Friedrich
hatte ditr dazu ja schon direkt geantwortet