Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mal eine Frage an Experten :
Mein Sohn geriet auf einem Fußweg als Fussgänger in eine Polizeikontrolle,da er die Aufforderung zum Pusten verweigerte , wurde er in ein Krankenhaus gefajren,wo eine Blutprobe vorgenommen wurde. Diese ergab einen Mittelwert von 1,2 Promille.
Vorausgegangen war folgendes : Gegen 22:45 Uhr begab sich mein Sohn ( ebenfalls zu Fuß ) zum Hause seiner Ex Ehefrau, dort entwickelte sich ein hitziger Disput wegen des gemeinsamen Sohnes. Nach Beendigung desselbigen ging mein Sohn zu Fuß zu seiner hahegelegenen Wohnung.Dort trank er wegen der vorhergegangenen Aufregung ca. 1/2 Ltr. Weiswein,es fiel ihm dann ein,dass er vergesseb hatte Zigaretten zu holen,was er dann zu Fuß in einer nahegelegenen Gaststättte getan hat. Auf dem Nachhauseweg gegen 23:30 Uhr geriet er dann in die obig beschriebene Kontrolle.Die Polizei erklärte ihm,dass seine Ex Ehefrau und deren neuer Lebensgefährte telef. die Polizei verständigt hätten,er sei bei seinem Besuch gegen 22:45 vermutlich betrunken mit einem Auto weggefahren.Der von diesen beschriebene PKW kann mein Sohn gar nicht gefahren haben,weil dieser zu diesem Zeitpunkt von mir und meiner Ehefrau gefahren worden ist. Trotzdem wurde die Fahrerlaubnis einbehalten und der Staatsanwaltschaft übergeben.Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt .
Das Problem dabei st jetzt aber,dass mein Sohn zum 01.04.11 eine Arbeitsstelle bekommen hat,bei der die Fahrerlaubnis aber Vorrausetzung ist.Da bis zu einer Gerichtsverhandlung viel Zeit vergehen kann und somit der neue Arbeitsplatz hinfällig wäre,ist meine Frage,ob es Möglichkeiten gibt,den Führerschein bis zur Klärung des Sachverhaltes zurück zu erhalten ??
Bin für jede sachdienliche Antwort dankbar.
Grüße Uwe
Sorry,
bin kein Rechtsanwalt, aber den sollte er in jedem Fall einschalten und dazu auch fragen. Vielleicht kann man ja sowas wie eine einstweilige Verfügung erwirken…
Viel Erfolg!
Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de
Da ihr Sohn nachgewiesenerma0en zu Fuß unterwegs war ist mit einem Führerscheinentzug nicht zu rechnen.
Gruß
Ihr Sohn möge sich dringend an einen Rechtsanwalt vorort wenden, der zunächst Akteneinsicht nimmt.
mfg