Trunkenheitsfahrt

Am 03.12.2011 abends (hier im Dorf) auf eioner Feier gewesen. 18.ter Geburtstag vom Sohn unserer Freunde. Ich habe den Ausschank gemacht und ein bisschen aufgepasst. Zu später Stunde habe ich einigen Jugendlichen keinen Wodka mehr ausgeschenkt weil sie ziemlich voll waren. Ich selbst habe auch Alkohol getrunken, jedoch nur Bier. Ca. 20 Minuten nach 2 Uhr morgens (also am 04.12.) bin ich mit meiner Frau nach Hause gegangen. Um 3 uhr 10 hat die Polizei geklingelt, ich wäre betrunken Auto gefahren. es gäbe nehrere Zeugen. Ich bin mit den Beamten zur Zeugin gefahren, welche im Nachbardorf wihnt. Auch sie musste „pusten“- 1,52 Promille. Ich selbst hatte 1,37 Promille. Danach musste ich zur Blutprobe ins Krankenhaus.
Am 01.Januar wurde mir mit einer richterlichen Verfügung die Faherlaubnis vorläufig entzogen.
Ein paar Tage später hatten mein Anwalt und ich Akteneinsicht. Dort stand u.a. drin, das die Polizei beriets vorher und zwar um 2 Uhr 17 bereits zum ersten Mal bei uns zu Hause waren. Die beiden haben festgetellt, das mein Wagen unterm Carport steht, und zwar mit kaltem Motor. Etwa zu diesem Zeitpunkt haben wir die Feier verlassen. Zu Fuß!
Nach einigem Schriftverkehr hat die Staatsanwaltschaft insgesamt 26 Zeugen vernommen. Außer der jungen Dame und ihrem Freund (welcher ebenfalls betrunken war) konnte niemand bestätigen, das ich noch Auto gefahren bin. Im Prozess konnte sich die beiden weder an meine Frau noch an die Farbe meines Wagens erinnern. Zum besseren Verständnis: ich fahre einen knallgelben Pickup, äußerst auffällig.
Meinen Nachbarin bezeugt das mein Auto ab ca. 21 Uhr des 03.12. unterm Carport stand. Ich war vorher mit meinem Wagen bereits zum Feierort gefahren um zwei Gasflaschen abzuliefern. Bin dann nach Hause gefahren und zu Fuß wieder hingegangen (ca. 800 meter).
Am 22.Mai diesen Jahres war der erste von drei angesetzten Prozesstagen. Am 18. Mai rief der zuständige Amtsrichter meinen Anwalt an, und wollte uns einen „Deal“ unterbreiten. Wir sollten uns eine halbe Stunde vor Prozessbeginn treffen.
Gesagt, getan. Folgender Deal: drei volle Prozesstage mit ungewissem Ausgang. Bei negativen Ausgang Berufungsverhandlung wohl erst Ende des Jahres.
Alternativ: ich gebe zu gefahren zu sein, und bekomme meinen Führerschein sofort wieder. Habe ich dann blöderweise auch gemacht, Führerschein sofort zurück. Immerhin waren fast 5 Monate vergangen. Da ich selbständiger Handwerker bin, bin zwingend auf meine Fahrerelaubnis angewiesen.
Am 19. Juni habe Post vom Landgericht bekommen. Einzug der Fahrerlaubnis, Prozess am 09.07.- der Staatsanwalt ist in Berufung gegangen. Jetzt bin ich meinen Führerschein komplett los- bis 10. November, und der Landkreis kann mir auch noch Auflagen machen.
Ist das alles normal? Ich gebe eine Starftat zu die ich nicht begangen habe, und kriege im nachhienein auch noch einen rein?
Der Richter am Amtsgericht (sagt der Richter vom Landgericht) hätte einen solchen Deal gar nicht vorschlagen dürfen. Außerdem ist Amtsrichter in Ausbildung.
Weiterhin hat mein Anwalt ein paar Tage vor dem 09.07. (Landgericht) sein Mandant niedergelegt, weil er noch Geld von mir zu bekommen hat.
Ich bin dann mit meinem Bruder hingefahren…

Hallo,

was ich noch nicht ganz verstanden habe ist, wenn du nur 1,37 Promille angeblich gefahren sein solltest, warum sollte deine Gerichtsverhandlung dann mit ungewissem Ausgang sein.
War es deine 1. Trunkenheitsfahrt?
Ich würde an deiner Stelle zu einem neuen Anwalt gehen der sich mit Verkehrsrecht auskennt, vielleicht kann er noch was retten.Wenn du in einer Rechtschutzversicherung bist, zahlt die den Anwalt. Ich werde mich mal schlau machen ob ein Anwalt wegen nicht bezahlter Rechnung überhaupt sein Mandat niederlegen darf, es heisst zu Unzeiten darf er es nicht, aber die Definition habe ich bisher noch nicht gefunden. Vielleicht kennt sich ja jemand da aus.