Hi,
Nehmen wir mal an eine Person wird in einem Prozess mit der Anklage „Trunkenheit im Verkehr“ freigesprochen. BAK liegt bei ca. 1,8. Wird diese Person trotzdem ein(e) MPU/Aufbauseminar machen müssen und der Führerschein ggf. eingezogen werden ?
Hi,
Nehmen wir mal an eine Person wird in einem Prozess mit der
Anklage „Trunkenheit im Verkehr“ freigesprochen. BAK liegt bei
ca. 1,8. Wird diese Person trotzdem ein(e) MPU/Aufbauseminar
machen müssen und der Führerschein ggf. eingezogen werden ?
Hallo
Habe ich was falsch verstanden, oder hast Du Dich falsch ausgedrückt? Wie soll das denn hebhen? Auf welcher Grundlage? Freispruch bleibt Freispruch, vorausgesetzt es legt niemand Revision ein.
Gruß Stefan
Nehmen wir mal an eine Person wird in einem Prozess mit der
Anklage „Trunkenheit im Verkehr“ freigesprochen. BAK liegt bei
ca. 1,8. Wird diese Person trotzdem ein(e) MPU/Aufbauseminar
machen müssen und der Führerschein ggf. eingezogen werden ?
Wenn entsprechende Ordnungswidrigkeiten begangen wurden - der Strafprozess ging ja ausschließlich um den verdacht einer Straftat - kann selbstverständlich die MPU angeordnet werden.
Gruß Andreas
Wenn entsprechende Ordnungswidrigkeiten begangen wurden
Was genau meinst du mit „entsprechende Ordnungswidrigkeiten“ ?
So wie ich das verstanden habe ist die MPU Sache der Verwaltungsbehörde ?!?! Das hat ja dann mit dem Prozess nichts zu tun, oder?
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Wenn entsprechende Ordnungswidrigkeiten begangen wurden
Was genau meinst du mit „entsprechende Ordnungswidrigkeiten“ ?
Damit das Rumgestochere hier nicht allzu sehr ausartet, solltest Du vielleicht noch ein wenig mehr zu dem Freispruch erläutern. Es ist eigentlich unmöglich, dass jemand, der mit einer BAK von 1,8%o ein Kraftfahrzeug gelenkt hat, vom Tatvorwurf der Trunkenheit im Verkehr freigesprochen wird. Da müssen schon ganz besondere Umstände geherrscht haben, damit sein Verhalten eventuell gerechtfertigt oder entschuldigt gewesen sein könnte.
wie worldwidefab schon meinte…
Hallo
Habe ich was falsch verstanden, oder hast Du Dich falsch
ausgedrückt? Wie soll das denn hebhen? Auf welcher Grundlage?
Freispruch bleibt Freispruch, vorausgesetzt es legt niemand
Revision ein.Gruß Stefan
So wie ich das verstanden habe ist die MPU Sache der
Verwaltungsbehörde ?!?! Das hat ja dann mit dem Prozess nichts
zu tun, oder?
solltest Du Dich ein wenig deutlicher ausdrücken. Ich würde sagen, wenn freispruch dann freispruch. aber ohne die genauen hintergründe zu kennen…???
gruß stefab
Sagen wir mal: Aufgrund von Mangel an Beweisen, da der Täter nicht auf frischer Tat ertappt sondern dank eines Zeugen, der ein Auto, dass scheinbar ein Betrunkener steuert gemeldet hat und daraufhin die Polizei den Tatverdächtigen in der Wohnung gestellt hat.
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Sagen wir mal: Aufgrund von Mangel an Beweisen, da der Täter
nicht auf frischer Tat ertappt sondern dank eines Zeugen, der
ein Auto, dass scheinbar ein Betrunkener steuert gemeldet hat
und daraufhin die Polizei den Tatverdächtigen in der Wohnung
gestellt hat.
Somit steht fest: Der Kerl hat einmal ziemlich betrunken in seiner Wohnung gesessen. Das ist mE zu wenig, wenn man die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen will.
Somit steht fest: Der Kerl hat einmal ziemlich betrunken in
seiner Wohnung gesessen. Das ist mE zu wenig, wenn man die
charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage
stellen will.
Hi
wenn die Führerscheinstelle glaubt der Führerscheininhaber ist nicht zum führen eines Fahrzeug geeignet, kann sie auch eine MPU fordern.
Das ist nicht von einem Schuldspruch abhängig.
Q-Gruß
Hallo!
wenn die Führerscheinstelle glaubt der Führerscheininhaber ist
nicht zum führen eines Fahrzeug geeignet, kann sie auch eine
MPU fordern.
Nun das wird sie ja nicht nach Lust und Laune und zum Spaß glauben dürfen nicht wahr?
Gruß
Tom
Hi,
Nehmen wir mal an eine Person wird in einem Prozess mit der
Anklage „Trunkenheit im Verkehr“ freigesprochen. BAK liegt bei
ca. 1,8. Wird diese Person trotzdem ein(e) MPU/Aufbauseminar
machen müssen und der Führerschein ggf. eingezogen werden ?
Hallo,
die MPU ist nicht unbedingt von einer strafgerichtlichen Verurteilung abhängig. Die Verwaltungsbehörde kann durchaus - wenn sie Anlass hat, die charakterliche Eignung als Fahrzeugführer in Frage zu stellen - eine MPU anordnen und ggf. den Führerschein einziehen. Das macht sie aber nicht einfach so auf blauen Dunst, sondern es müssen schon handfeste Verdachtsmomente vorliegen.
Um aber Klarheit zu bekommen sind mehr Angaben erforderlich, da es sich wirklich - wie Worldwidefab schon schrieb - nur um ein Rumgestochere handelt. Alleine das benebelte Rumgesitze zu Hause ist jedenfalls kein Anlass für eine MPU.
Gruss
Iru
Gruss
Iru
Nun das wird sie ja nicht nach Lust und Laune und zum Spaß
glauben dürfen nicht wahr?
Hi,
Lust und Laune nicht. Doch wenn sie Anhaltspunkte bekommt, als Beispiel, der Führerscheininhaber ist Alkohol oder Drogenabhängig muss sie reagieren.
Das kann z.B. ein Promillewert sein den ein „normaler Trinker“ nicht erreichen kann um zu vermuten das eine Abhängigkeit vorliegt. Eine strafbare Handlung ist also nicht nötig.
Q-Gruß