Trunkenheitsfahrt

Angenommen: Es fährt ein Verkehrsteilnehmer nachts, angetrunken, von A nach B. Er wird von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt,weil er durch seine Fahrweise auffällt. Der Angetrunkene wird von der Polizei gestoppt, weil er davor noch eine Betonleitplanke touchiert hat, wobei aber nur am Fahrzeug ein geringer Schaden entstand.
Ein Alkoholtest vor Ort ergab einen Atemalkoholwert von 1,56 Promille.
Der Führerschein wurde an Ort und Stelle sichergestellt, eine Blutentnahme angeordnet.
Nun die Frage. Was erwartet den Fahrer an Strafe? Festgestellte Alkoholwert im Blut 1,62 Promille. Anzeige der Polizei einer Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung.
Hinweis: Der Fahrer ist vor ca. 2,5 Jahren schon einmal mit 0,5 Promille angehalten worden, ohne irgendwelche Auffälligkeiten.

Nun die Frage. Was erwartet den Fahrer an Strafe?

Hallo Tom,
eine hoffentlich heftige Strafe wegen Verstoß § 315c StGB, der Entzug des Führerscheins und eine mögliche Wiedererteilung nach absolvierter MPU.

Dachsgruß

Hi

mal so geschätzt

150€ für die Blutprobe
30-40 Tagessätze Geldstrafe
Zwischen 6 und 12 Monaten Führerscheinentzug, dürfte eher gegen 12 wie nach 6 gehen.
Vor Neuerteilung der Führerscheins ist über 1,6%o eine MPU fällig.

Also rechtzeig um die Blut-Leberwerte kümmern und was für die MPU sonst noch nötig ist. Führerschein rechtzeitig beantragen, geht auch längere Zeit bis der ausgestellt ist.

Alles unter der Voraussetzung das keine Unfallflucht vorliegt.

Q-Gruß

Aloha.

150€ für die Blutprobe
30-40 Tagessätze Geldstrafe
Zwischen 6 und 12 Monaten Führerscheinentzug, dürfte eher
gegen 12 wie nach 6 gehen.
Vor Neuerteilung der Führerscheins ist über 1,6%o eine MPU
fällig

…die selbst auch nochmal ein paar hundert Euro kostet (bei Alkoholauffälligkeit ohne Punkte ab ca. 400).

Nicht viel also mehr als ein freiwilliger Vorbereitungskurs, um die Chance zu erhöhen, positiv begutachtet zu werden.

Sollte das MPU-Gutachten zu dem Schluss kommen, die Führerschein-Wiedererteilung setze eine Nachschulung voraus, kommt dieselbe Summe nochmal obendrauf. Ob das bei Alkoholauffälligkeit üblich ist, weiß ich nicht.

Also rechtzeig um die Blut-Leberwerte kümmern

Die werden auch überprüft? Kostenpflichtig, versteht sich.

Gruß,
Zeh_14