Hallo,
ich habe ich zwei Fragen zu den aktuell geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die Stationierung ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik:
Ist es den drei Mächten möglich, außerhalb ihrer früheren Besatzungs- und später Stationierungsgebiete Truppenstandorte zu eröffnen?
Gibt es irgenwelche Obergrenzen hinsichtlich der Truppenzahl für die in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte?
Hallo,
vermutlich hast Du da was nicht mitbekommen: es gibt keine Besatzungsmächte mehr in D. Die Besatzungsstatuten gelten dementsprechend nicht mehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungsstatut
Oder was genau meinst Du für ‚drei Mächte‘ und deren Sonderrechte?
Gruß
loderunner (ianal)
Das stimmt zwar, aber es ist der Republik Frankreich, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nach wie vor erlaubt im Rahmen der NATO Truppen in Deutschland zu stationieren. Darauf bezog sich meine Frage.
Ist es den drei Mächten möglich, außerhalb ihrer früheren
Besatzungs- und später Stationierungsgebiete Truppenstandorte
zu eröffnen?
Mit Zustimmung der Bundesrepublik (!) kann jedes Nato-Land (genauso, wie jedes nicht Nato-Land) selbstverständlich in Deutschland Truppen stationieren.
Innerhalb der Nato gibt es hierfür die Regelungen des Nato-Truppenstatuts (NTS), im Einzelfall ergänzt durch ein bilaterales Vertragswerk zwischen Aufnahme- und Entsendestaat.
Außerhalb der Nato wird ein sogenanntes bilaterales „Status of Forces Agreement“ (SOFA) geschlossen. Für die Truppenstationierung der Bundeswehr in Afghanistan gibt es beispielsweise ein solches SOFA zwischen der Bundesrepublik als Entsende- und Afghanistan als Aufnahmestaat.
Der zwei plus vier Vertrag sieht zwar vor, dass in der ehemaligen DDR keine ausländischen Truppen stationiert werden dürfen (und pauschal keine Atomwaffen), aber diese Regelung dürfte wohl mit dem Wegfall der russischen Einflusssphäre in den ehemaligen Satelitenstaaten irrelevant geworden sein (auch wenn sie defakto noch eine vertragliche Selbstverpflichtung ist).
Gibt es irgenwelche Obergrenzen hinsichtlich der Truppenzahl
für die in Deutschland stationierten ausländischen
Streitkräfte?
Nein. Die maximale Truppenzahl der Bundesrepublik ist aber auf 370000 Soldaten beschränkt.