Tür eingetreten

Einem Mieter wurde von Unbekannten die Tür eingetreten.
Muß er nun für den Schaden aufkommen. Der Vermieter verlangt Schadensersatz in Höhe von 1000 €.

Gruß Hajo

Hi,

meines Wissens nein. Um die Außentür einer Wohnung muss sich der Vermieter kümmern (dito streichen).

Gruß
Falke

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Einem Mieter wurde von Unbekannten die Tür eingetreten.
Muß er nun für den Schaden aufkommen. Der Vermieter verlangt
Schadensersatz in Höhe von 1000 €.

Hallo Hajo,

der Mieter muss den Vorgang zur Anzeige bringen. Solange der Täter unbekannt bleibt trägt der Vermieter die Kosten.

Gruss Günter