Einem Mieter wurde von Unbekannten die Tür eingetreten.
Muß er nun für den Schaden aufkommen. Der Vermieter verlangt Schadensersatz in Höhe von 1000 €.
Gruß Hajo
Einem Mieter wurde von Unbekannten die Tür eingetreten.
Muß er nun für den Schaden aufkommen. Der Vermieter verlangt Schadensersatz in Höhe von 1000 €.
Gruß Hajo
Hi,
meines Wissens nein. Um die Außentür einer Wohnung muss sich der Vermieter kümmern (dito streichen).
Gruß
Falke
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Einem Mieter wurde von Unbekannten die Tür eingetreten.
Muß er nun für den Schaden aufkommen. Der Vermieter verlangt
Schadensersatz in Höhe von 1000 €.
Hallo Hajo,
der Mieter muss den Vorgang zur Anzeige bringen. Solange der Täter unbekannt bleibt trägt der Vermieter die Kosten.
Gruss Günter