Tür Öffnung wer muss das bezahlen?

Meine Mutter ist 93 Jahre alt und wir riefen sie an, wir klingelten und klopfen wie wild an der Tür. Schlüssel steckte von innen, wer bekommt da keine Panik das was passiert ist. Also Feuerwehr gerufen, die haben die Tür aufgebrochen und da stand sie vor uns! Kopfhörer auf dem Kopf und fragte ob wir alle zu ihr wollen. Muss meine Mama jetzt die Kosten laut Vorkostenanschlag 930,00 Euro selber übernehmen oder der Hausverwalter?

ne den Schaden den ihr verursacht habt, den zahlt ein Anderer.

ja es gibt einige Urteile, dass der Eigentümer (nicht Verwalter) bei Einsätze von Polizei und Feuerwehr zahlen muss. Aber in den Fall ist stark davon auszugehen, dass ihr ihn bezahlen müsst.

Hallo,

als Laie gehe ich davon aus, dass Ihr die Kosten zu tragen habt. Ihr habt die Feuerwehr gerufen. Auch wenn Ihr einen Notfall vermutetet, so seid Ihr doch die Auftraggeber.

Für das nächste mal: lasst Euch einen Schlüssel von der Mutter geben, dann könnt Ihr in solchen Augenblicken, ohne Schaden zu verursachen, die Wohnung betreten. Eventuell ist dafür auch der Schließzylinder zu tauschen gegen einen mit Notfunktion (sofern ich mich an den Namen richtig erinnere).

Grüße
Pierre

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Genau der ist nötig, genauer genommen „Not- und Gefahrenfunktion“. Da angegeben wurde, dass der Schlüssel von innen steckte, gehe ich davon aus, dass er noch nicht vorhanden ist.

Und ja, das dürfen auch Mieter machen.

Gruß
Christa

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Hallo,
es gibt Schloesser, genauer Schlieszylinder, die so funktionieren. Steckt ein Schluessel innen, kann man von aussen nicht aufschliessen.
Schliesszylinder tauschen
Es gibt andere Schliesszylinder, oft fuer dieselben Schloesser, die bei innen steckendem Schluessel von aussen das Oeffnen ermoeglichen. Ob nur Riegel in Falle (zugeworfen) oder 2x rum abgeschlossen, man kann von aussen oeffnen.
Mieter duerfen tauschen, auf eigene Kosten, Rueckbau im Blick haben. Wenn der Schluessel nicht zu einer groesseren Schliessanlage im Mehrfamilienhaus gehoert.
Gruss Helmut

Auch dann dürften sie den Wohnungstürzylinder tauschen, müssen dann halt mit zwei Schlüsseln hantieren, Wohnung und Haustür.

Gruß
Christa

Hallo,

Mieter duerfen tauschen, auf eigene Kosten, Rueckbau im Blick haben.

Genau so habe ich die Möglichkeiten seitens Mieter auch im Kopf. Allerdings verstehe ich nicht was du sagen willst wenn du anschließend nach o.g. Zitat noch zusätzlich schreibst

Wenn der Schluessel nicht zu einer groesseren Schliessanlage im Mehrfamilienhaus gehoert.

Ich als Mieter kann doch den bei Einzug ursprünglich vorhandenen Schließzylinder meiner Wohnungstür gegen einen eigenen Schließzylinder tauschen, wenn ich das möchte!? Egal ob der ursprüngliche Schließzylinder zu einer Schließanlage gehört oder auch nicht! Ich muss nur - wie gesagt - darauf achten dass ich das ganze wieder rückgängig machen kann, sprich beim Auszug den Ursprungszustand wieder herstelle. Also den ausgebauten Zylinder gut verwahren und wieder einbauen bei Auszug. Oder übersehe ich da etwas, und es gibt da eine Sonderregel bei Schließanlagen?

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Die Schliessanlage, Du darfst den Haustuerschluessel nicht umbauen, wenn mehrere dieses Schloss bedienen muessen. Oder in einer (Senioren-) Wohnanlage, wo andere Leute auch Schluessel haben, die an vielen Tueren passen sollen, dann kann es auch die Wohnungstuer betreffen.

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Da hast du natürlich vollkommen recht. Ich hatte aus dem Kontext des threads geschlossen, dass wir über Wohnungstüren sprechen, nicht über Haustüren. Aber wenn ich mir das ganze nochmal ganz genau durchlese erkenne ich diese Einschränkung nirgendwo. Auch bei dem im Ursprungsposting geschilderten Fall könnte es sich theoretisch durchaus um eine Haustür handeln.

Auch daran hatte ich nicht gedacht. Ich hatte nur „Selbstbestimmung“, „Unverletzlichkeit der Wohung“ usw. im Kopf. Natürlich erscheint es beim drüber nachdenken möglich und durchaus sinnvoll, dass in einem Mietvertrag über Wohnraum innerhalb einer (Senioren-) Wohnanlage rechtswirksam vereinbart werden kann, dass der Mieter den Schließzylinder an der eigenen Wohnungstür nicht ohne Weiteres und auf eigene Faust tauschen darf. Wie die rechtliche Situation da genau aussieht…keine Ahnung!

Mit Gruß und Dank für die Erleuchtung
Daniel

Nochmal, es ging um den Wohnungsschlüssel.

Das wäre zu klären, denn normalerweise hat kein anderer etwas in meiner Wohnung zu suchen. Senioren hin oder her.

Wenn der Vermieter nicht von alleine darauf kommt, dass bei einer Seniorenwohnung

sein kann, Wohnungstürzylinder mit Not- und Gefahrenfunktion einzubauen, dem ist nicht zu helfen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Einschränkung rechtswirksam sein kann. Ich bin aber auch kein Anwalt, nur ein rechtlich interessierter Laie. :slight_smile:

Kann man sich da wirklich so sicher sein? In meinen Augen kann man diesen Schluss allein aus dem Wortlaut des Ursprungspostings nicht ziehen. Es könnte sich meinem Verständnis nach theoretisch durchaus um ein Einfamilienhaus handeln, in dem die Dame zur Miete wohnt (als einzige dort lebende Person), und das von einem Hausverwalter verwaltet wird…

hi,

wo ist der Unterschied, ob eine Wohnungstür im Mehrfamilienhaus oder eine Haustür im Einfamilienhaus gemeint war?
Also außer, dass man auf dem Wort selbst herumreiten könnte.

Gegen ein Einfamilienhaus spricht etwas, dass es dann Fenster gegeben hätte.

Könnte man sich darauf einigen, dass es wohl eine Tür war, hinter welcher der Wohnraum beginnt?

grüße
lipi

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Bezüglich der Kernfrage des UP gibt es da keinen Unterschied.

Wie du als aufmerksamer Leser des gesamten Threads aber sicherlich schon festgestellt hast, hat sich die Diskussion jedoch recht schnell weiterentwickelt.

Irgendwann stand dann die Frage im Raum, ob es einem Mieter immer gestattet ist, den Schließzylinder in der eigenen Wohnungstür auszutauschen (natürlich unter Berücksichtigung des möglichen Rückbaus), oder ob es Fälle gibt (wie von @Helmut_Taunus skizziert), in denen das nicht der Fall ist. Und bei eben dieser Frage scheint es durchaus denkbar, dass es einen Unterschied macht, ob man eine Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus betrachtet oder eine Haustür im Einfamilienhaus.

hi,

wie sieht der denkbare Unterschied denn nun aus?
Wäre schön, wenn das mal jemand in Worte fassen könnte, damit man sich ein Bild darüber machen kann, ob das überhaupt so sein kann.

Den Punkt mit der Seniorenwohnanlage, wo zwar jemand Anders prinzipiell zwar Zugang haben soll (gerade um zu helfen), das Schloss selbst dies aber verhindert, können wir glaube ich sofort verwerfen.

grüße
lipi

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Nach meinem Verständnis hat sich in der vorliegenden Diskussion bezogen auf diesen Unterschied das folgende Bild ergeben

  1. Jemand wohnt in einem Einfamilienhaus zur Miete. Es steht außer Frage, dass der Mieter (unter Berücksichtigung) von Rückbau usw.) den Schließzylinder in der Haustür austauschen kann.

  2. Jemand wohnt in einer Mietwohnung, die Teil einer (Senioren-) Wohnanlage ist. Hier erscheint es durchaus möglich und sinnvoll, dass der Mieter den Schließzylinder an der eigenen Wohnungstür nicht ohne Weiteres und auf eigene Faust tauscht. Wie das rechtlich zu beurteilen ist, konnte bisher nicht geklärt werden.

Wird hier mal wieder völlig an der Frage vorbei diskutiert? :wink:

Die Feuerwehr schickt - wenn überhaupt - nach dem Einsatz eine Rechnung.
Also: wofür ist der „Vorkostenanschlag“?
Ersetzen der kaputten Tür incl. des kaputten Schlosses, das zu einer Schließanlage gehört?

Der Hausverwalter muß natürlich nicht zahlen.

hi,

Du hast behauptet, es wäre relevant, ob es eventuell ein EFH wäre.

Für die Begründung kannst du doch nun nicht argumentieren, dass eine Wohnung in einer (Senioren)Anlage eventuell andere Regeln haben könne.

nochmal zur Erinnerung:

das ist richtig, aber komplett irrelevant.

grüße
lipi

Freunde der gepflegten Diskussion,

ich möchte Euch bitten, den Nebenschauplatz „darf man Schließzylinder tauschen“ zu beenden. Er macht ein Verfolgen der ursprünglichen Fragen und deren Antworten unübersichtlich.

Beschränkt Euch also bitte auf die eingangs gestellte Frage:

Vielen Dank
Pierre

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Uije, ich habe langsam das Gefühl dass die Diskussion immer verworrener und undurchsichtiger wird. Gerne möchte ich nochmal zu versuchen zu erklären worauf ich hinaus wollte:

Du hast behauptet, es wäre relevant, ob es eventuell ein EFH wäre.

Für die Begründung kannst du doch nun nicht argumentieren, dass eine Wohnung in einer (Senioren)Anlage eventuell andere Regeln haben könne.

Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass sich in der hier stattfindenden Diskussion bezüglich der Frage

ob es einem Mieter immer gestattet ist, den Schließzylinder in der eigenen Wohnungstür auszutauschen (natürlich unter Berücksichtigung des möglichen Rückbaus),

herauskristallisiert hat, dass es (wie gesagt, bezogen auf die konkrete Frage!) einen Unterschied machen kann ob der Fall vorliegt

Jemand wohnt in einem Einfamilienhaus zur Miete.

oder aber der Fall

Jemand wohnt in einer Mietwohnung, die Teil einer (Senioren-) Wohnanlage ist

Bezüglich deiner zweiten Frage:

nochmal zur Erinnerung:

das ist richtig, aber komplett irrelevant.

Das war ein völlig anderer Kontext. @Christa hatte geschrieben das wir hier nur über Wohnungstüren reden. Woraufhin ich eingewendet habe dass man diese Einschränkung in meinen Augen so nicht aus dem UP herauslesen kann.