Tür-Videoanlage

Hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit etwa 15 Parteien (Eigentumswohnungen). Die Sprechanlage an der Tür ist mittlerweile etwa 20 Jahre alt, dementsprechend verbraucht und dementsprechend „mäßig“ ist die Sprechqualität. Diese Anlage soll demnächst durch eine neue und moderne ersetzt werden, wobei alte Installationen - hier also vor allem die paar Drähte zu den einzelnen Wohnungen - wieder verwendet werden sollen. Es sollen außerdem Vorkehrungen getroffen werden, daß der einzelne Wohnungseigentümer bei Wunsch auch einen Videoblick auf die Eingangstür werfen kann (dieses müßte er selber bezahlen, die Grundanlage geht auf die gemeinschaft).

Hat jemand Vorstellungen, was so etwas (in welcher Ausstattung, Ausgestaltung) kosten kann?

Besten Dank für jeden Tip Antal

Hallo Antal,
so ganz billig wird der Spass wohl nicht. Aber das hängt wohl auch damit zusammen, durch wieviele Parteien geteilt wird und welches Modell gewählt wird. Ich denke mal, das sollte im Vorwege geklärt werden. Eine Alternative wäre eine Kamera mit Scart-Anschluss für den Fernseher. Das funktioniert aber nur brauchbar, wenn Du im EG wohnst und der Vermieter die Montage genehmigt. Diese Dinger gibts schon ab DM 99,-.
Gruss Sebastian

Hallo,
wenn schon, kauft was vernünftiges wo es nach 10 Jahren auch noch Ersatzteile gibt. Schau mal unter http://www.Siedle.de
Gruß Kobold

Danke Dir, aber vergiß alles, was selber gebastelt wird. Das sind alles gesetzte Leute, die wollen was „seriöses“ haben. Aber, das ist das Problem: Die Handwerker und Lieferanten wissen diese Grundhaltung und fassen da preislich mal richtig hin, vor allem „weil da ja doch alles durch x geteilt wird“. und so richtig auskennen tut sich keiner, und zu entscheiden wagt sich keiner, und so nimmt man halt dann nachher, was zuweilen um ein mehrfaches überteuert ist.

Beispiel: Unsere Tiefgarageneinfahrt war langsam zerbröckelt, sollte „saniert“ werden. Dabei war grade mal die Oberfläche hier ein wenig mehr, da ein wenig weniger abgebröckelt. Das Salz und der Frost eben. Der Handwerker wollte aber nur sein Konto Sanieren. Angebot: Deutlich über 20 000 Mark. Auskoffern und Aufwand machen und tun… einen ordentlichen Auftrag eben hereinholen. Und, wie gesagt: wird ja durch 15 geteilt.

Wir vom Beirat haben gemosert und gesagt, kommt gar nicht in Frage.Wohl verrückt geworden??? Ergebnis, nach weiterem Suchen, und nachdem wir klar gemacht haben, das wir nur das repariert haben wollen, was auch kaputt ist, kam ein anderer Handwerker, machte das für 1500 Mark, und hält schon wieder 3 Jahre. Na also.

Zweites Beispiel? Hinterm Haus ist die vorgehängte Fassadenverkleidung lädiert, einige Platten sind lose bzw. abgehoben. Angebot: 12 000 Mark. Gerüst stellen, mobile Toilette aufstellen, etc. pp. Da läßt sich richtig was machen.

Da haben wir uns eine lange Leiter gekauft, und die Platten von Hausmeister im Baumarkt besorgen lassen, an einem Samstagvormittag 2 Mann zwei Stunden spendiert, und es war repariert. Kostenpunkt 500 Mark.

Ähnliches erhoffte ich mir mit meinem Posting: Grundaussage, sowas darf Kosten pro Haushalt xxx Mark.

Antal

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[…]

Zweites Beispiel? Hinterm Haus ist die vorgehängte
Fassadenverkleidung lädiert, einige Platten sind lose bzw.
abgehoben. Angebot: 12 000 Mark. Gerüst stellen, mobile
Toilette aufstellen, etc. pp. Da läßt sich richtig was machen.

Da haben wir uns eine lange Leiter gekauft, und die Platten
von Hausmeister im Baumarkt besorgen lassen, an einem
Samstagvormittag 2 Mann zwei Stunden spendiert, und es war
repariert. Kostenpunkt 500 Mark.

Dass man durch Schwarzarbeit den Preis drücken kann, ist bekannt. Allerdings zu Lasten der Gesellschaft. Ausserdem ist „eine lange Leiter“ nicht entsprechend den UVV und im Zweifelsfall hätte das den Beirat richtig viel Geld gekostet (Invalidität etc.)

Ich würde es mir das nächste mal genauer überlegen, bevor noch jemand zu Schaden kommt.

Gruß

Fritze

Hi Fritze,

Dass man durch Schwarzarbeit den Preis drücken kann, ist
bekannt. Allerdings zu Lasten der Gesellschaft.

Ich glaube schon, das die Eigentümergemeinschaft eine Rechnung haben will, da ja sonst keine Grundlage für die anteilmässige Umrechnung vorhanden wäre.

Ausserdem ist"eine lange Leiter" nicht entsprechend den UVV und im Zweifelsfall hätte das den Beirat richtig viel Geld
gekostet (Invalidität etc.)

Wenn jemand als Eigentümer an gemeinschaftlichem Eigentum werkelt, ist das sein Privatvergnügen und unterliegt weder den UVV oder den Bestimmungen einer BG.
Wenn was passieren würde, wäre das eine Sache der privaten Krankenversicherung/Unfallversicherung.
Gruss Sebastian

Genau richtig, wir können an unserem haus werkeln wie und wo wir wollen.

Aber das ist doch nicht die Frage: Die Frage ist doch eigentlich: Wofür hätten wir im anderen fall 10 000 Mark mehr bezahlen müssen?

Erinnert mich sehr an die englsichen Gewerkschaften, die einen Heizer auf den Elektroloks durchgesetzt hatten, oder bei denen man heute seinen Messestand noch nicht selbst aufbauen darf sondern über die Gewerkschaft teuer Aufbaufirmen anheuern muß…

Antal

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Hi Antal,

Genau richtig, wir können an unserem haus werkeln wie und wo
wir wollen.

Aber das ist doch nicht die Frage: Die Frage ist doch
eigentlich: Wofür hätten wir im anderen fall 10 000 Mark mehr
bezahlen müssen?

Für die Urlaubskasse ? Als Konjunkturspritze für das ausführende Unternehmen ? Für eine anständige Weihnachtsfeier ?

Erinnert mich sehr an die englsichen Gewerkschaften, die einen
Heizer auf den Elektroloks durchgesetzt hatten, oder bei
denen man heute seinen Messestand noch nicht selbst aufbauen
darf sondern über die Gewerkschaft teuer Aufbaufirmen anheuern
muß…

Oder an die GEZ, bei der man auch löhnen darf, ob man öffentlich-rechtlich sieht/hört oder nicht. Oder an Service-Telefonnummern die mit 0190 anfangen nur weil die Firmen schleierhafte Bedienungsanleitungen mitgeben. Oder an die Wasserwerke, die in bestimmten Bereichen nur selbst an ihrem Leitungsnetz arbeiten dürfen, obwohl ein Klempner das zum halben Preis machen würde, oder, oder, oder…
Gruss Sebastian