Tür zahlen bei Kratzer vom Schlüsseldienst?

Hallo
In einer Woche werde ich ausziehen aus einer Wohnung in der ich ein Jahr war. Leider habe ich mich letzte Woche ausgesperrt und musste, da der Schlüsser innen steckte, einen Schlüsseldienst kommen lassen. Dieser versuchte eine halbe Stunde die Tür aufzumachen. Dies gelang auch. Doch nun sind Kratzer und kleine Dellen an der Türe sichtbar. Der Fachmann vom Schlüsselservice ging allerdings sehr forsichtig um, doch da es sich um keine richtige Tür handelt (es sei nur ein normales Fensterschloss!!!) bin ich froh, dass man nicht noch mehr Schäden hat. Ersatzteile währen nicht möglich da es eine Billigtüre ist.
Nun meine Frage: Was kann der Vermieter bei der Wohnungsabnahme verlangen?!? Welche Pflichten habe ich. Die Tür ist voll funktionsfähig und die Kratzer sind logischerweise nur von Draussen sichtbar.

Vielen Dank für die Antwort.

Hallo,

die Sache ist doch ganz einfach, wenn Sie die Wohnung mit einer unversehrten Tür übernommen haben, müssen Sie die Wohnung + die Türe in genau diesem Zustand wieder übergeben.

Wenn der Schlüsseldienst die Tür zerkratzt hat, muß er diese auch wieder reparieren (lassen). Im Normalfall haben die Firmen ja genau für diesen Fall Versicherungen abgeschlossen.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen,nur soviel kann ich sagen das wenn eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist diese den Schaden zahlt,entweder die vom Schlüsseldienst oder Ihre.Jedoch müssen sie den Schlüsseldienst auf den Schaden welchen er verursachte hinweisen
LG

Guten Tag
Daß der Vermieter Gebrauchsspuren hinterläßt, liegt in der Nutzung begründet, für die der Mieter seine Miete zahlt. Wie groß die Gebrauchsspuren sein düfen und ob sie als Schaden definiert werden müssen, hängt vom Einzelfall ab.
Gegen einen Schaden ist sicher der Schlüsseldienst versichert. verantwortlich ist er schon, wenn nichts anderes vereibart ist.
Beste Grüße

HALLO
DIE ANTWORT IST KURZ UND KLAR … EINE UNBESCHÄDIGTE TÜR; SPRICH ERNUEERUNG ODER KRATZERENTFERNUNG AUF IHRE KOSTEN; DENN DER SCHLÜSSELDIENST NIMMT SICH NACH DIESRE ZEIT BESTIMMT NICHTS MEHR DAVON AN
SCHÖNES WE
GRÜSS
MARGRET

ICH NEHME AN ; ER KANN VERLANGEN; DAS DIE KRATZER BESEITIGT WERDEN; HOLZFÜLLER GIBTS IM BAUMARKT
ABER VIELLEICHT SIEHT ER ES AUCH GAR NICHT

hallo,
das ist eine gute Frage.
Nach meiner Einschätzung gilt in dem Fall das Verursacherprinzip, also wer wem einen Schaden zugefügt hat.
Wenn ich mal davon ausgehe, dass die Beschädigungen beim Öffnen unumgänglich waren, ist der Mieter der Verursacher.

Das wäre dann ein Schaden über den ihr mit Blick auf die Kaution verhandeln müsstet. Ein Schönheitsfehler an der Mietsache. Leider kann man diesen recht unterschiedlich werten. Je nachdem ob die ganze Wohnung und der Vermieter Tip Top waren oder wie üblich.
Beim Holzfenster könnte man vielleicht was reparieren.
Also Verhandlungssache, gradestehen und erklären müssetst Du schon.
Recherchiere mal im Netz, was ein Fenster (ohne Rahmen) im Tausch kosten würde, um eine Preisadresse zu haben. Firma und Nr. lassen sich bestimmt am Fenster finden.

gruss microrman

Hallo aus Bernburg,

natürlich hat der Vermieter Schadensersatzanspruch und kann den Urzustand verlangen bzw. von Fachleuten oder Firmen auf Kosten des Verursachers (Mieters und in dessen Namen agierenden), herstellen lassen.

Gruß aus Bernburg

Hallo, 0nikita0 26. 03. 2011
So wie ich Deine geschilderte Sache beurteile, wirst Du nicht umhin kommen, die beschädigte Tür lackieren zu lassen. Schließlich ergibt sich aus unserem Recht, das der Vermieter erwarten darf, dass der ieter die Mietsache in unbeschädigten Zustand zurück erhält.
Du müßt nun sehen, ob Du in Deinem Verwandten- oder Bekanntenkreis eine Person findest, der Dir die Lachierung preiswert ausführt. Sofern Du einen Fachbetrieb damiet beauftragst, mußt Du mit Kosten zwischen 60,00 und 80,00 € rechen.

Hi OnikitaO,

ich fürchte Dir wird meine Antwort nicht völlig gefallen.
Also, wenn die Türe bei Einzug ohne sichtbare Schäden war, muß sie bei Auszug auch wieder in diesem Zustand sein.
Ob gleich eine neue Türe nötig ist, sei dahin gestellt. Kleine Kratzer oder Dellen kann man spachteln, schleifen und dann lackieren. Dann ist die Tür wieder okay. Es gibt natürlich auch im Baumarkt schon Türen für ca. € 60,–.
Hast Du evtl eine private Haftpflichtversicherung?
Du must natürlich keine hochwertige, teure neue Tür bezahlen, wenn das eine billige Tür war. Auch würde hier ain Abzug alt für neu in Frage kommen.
Wie alt war denn die Tür etwa?
Hängt die Rückzahlung der Kaution vom Zustand der Tür ab?
Wenn Du niemand kennst, frag doch bei myHammer.de nach einem Handwerker.
Gruß
fragmich46

Hallo,

eine rechtlich sichere Antwort kann ich dir darauf leider nicht geben.
Ich denke es ist aber ein Problem, dass die Tür gerade von außen verkratzt ist. Für einen potentiellen Mieter der sich die Wohnung anschaut, könnte das so aussehen als sei mal jemand eingebrochen. Das könnte wiederrum für den Vermieter dazu führen, dass es schwieriger wird die Wohnung zu vermieten.
Falls du Kaution gezahlt hast, ist der Vermieter meiner Meinung nach dazu berechtigt diese aufgrund des Schadens einzubehalten um das reparieren zu lassen.

Ich hoffe dir können die anderen Experten noch genauer weiter helfen.

Grüße Spykidsgirl

Sorry, kann ich leider nicht weiterhelfen.

Es gibt unterschiedliche wege, ich gehe davon aus, das die Türe einen Lackschaden hat, also einen Schönheitsfehler.

  1. Schlüsseldienst als Schadensverursacher muss dafür haften
  2. Da sie sich nicht Schuldhaft verhalten haben (im Bezug auf „Kratzer machen“ kann man sie dafür nicht belangen. Klar, als Mieter haften sie, aber sie kennen ja den Verursacher und da sie nach dem Aussperren einen Fachmann gerufen haben, sollten sie davon ausgehen das der das Schloss ohne weitere Schäden aufbekommt, für sowas sollte ein Schlüsseldienst eine Haftpflicht haben
  3. Wenn nix anderes vereinbart ist, sind Schönheitsreperaturen Vermieter sache (also schauen sie im Steitfall doch mal in ihren Mietvertrag)