wir möchten ein Einfamilienhaus aufteilen (siehe voriger Artikel). Dazu muß das Treppenhaus umgebaut werden. Darf man eine Türe (Wohnungstüre-Mieter) direkt vor die lezte Treppenstufe einbauen? (Dies ist bisher die optimale Lösung).
Laut Vorschrift muß vor der Tür ein Absatz sein. Bei geöffneter Tür muß noch 1X1 m Platz sein, ohne den Schwenkradius der Tür. Bei dem Letzten bin ich mir nicht ganz sicher, sollte sich aber niemand mehr melden sehe ich nach und melde mich wieder
bodo
nicht ganz richtig…
Hallo Bodo,
stimmt nicht ganz:
„(10) Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die in Richtung der Treppe aufschlägt; zwischen Treppe und Tür ist ein Treppenabsatz anzuordnen, der mindestens so tief sein soll, wie die Tür breit ist.“
Landesbauordnung NRW,§36 Treppen
In den anderen Ländern wird es ähnlich sein.
Gruß gregor
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„(10) Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür
beginnen, die in Richtung der Treppe aufschlägt; zwischen
Treppe und Tür ist ein Treppenabsatz anzuordnen, der
mindestens so tief sein soll, wie die Tür breit ist.“
Landesbauordnung NRW,§36 Treppen
In den anderen Ländern wird es ähnlich sein.
Gruß gregor
Es handelt sich um Landesbaurecht und ist somit unterschiedlich geregelt. In Sachsen ab drei Stufen mind. 1 x 1m zwischen Treppe und Tür.
bodo