Türeinbau in tragende Wand naträglich prüfen lasse

Hallo,
mein Mann und ich haben uns vor einigen Monaten ein Haus gekauft. In eine tragende Außenwand wurde von einer Firma (allerdings ohne Rechnung) ein Durchbruch gemacht und eine zusätzliche Tür mit Betonstürzen eingebaut. Soweit so gut. Wir sind zufrieden. Nun erzählte mir neulich ein Bekannter, dass dies ein Eingriff in die Statik war und man eigentlich einen Statiker damit hätte beauftragen müssen und dem Bauamt melden sollen. Da wurde mir ganz schlecht. Kann es denn sein, dass da jetzt noch irgendwas passiert z.B. die Decke runter kommt? Kann man das noch nachträglich prüfen lassen?
Vielen Dank schonma für Antworten

Schön für Sie, daß Sie sich ein Haus gekauft haben, eine Tür einbauen lassen und nunmehr zufrieden sind. Wenn die Firma dies richtig und ordentlich ausgeführt hat,ist doch die Welt technisch in Ordnung. Die fehlende Rechnung stellt dabei allerdings ein rein fiskalisches Problem dar. Mir wird meistens schlecht, wenn Unbeteiligte viel Meinung bei wenig Ahnung haben. Ob es in Ihrem speziellen Fall statische Bedenken gibt, kann ich nicht, ohne genauere Daten über das Bauwerk und die Ausführung der Firma, fundiert beurteilen. Wenn Sie aber dennoch Bedenken haben und die Vollkaskosicherheit zum Seelenwohl benötigen, kann man natürlich einen Statiker hinzu ziehen.
Eine nachträgliche Überprüfung ist in der Regel immer möglich. Sie müßten Abgaben der Wanddicke, dem Wandbaustoffen, der Größe des Türdurchbruches, der verendeten Stahlbetonsturzträger, deren Auflagerlänge, sowie der ggf. aufliegenden Decke darüber angeben. Die Decke müßte in Ihrem Aufbau, Spannweite, Spannrichtung und der angreifenden Verkehrslasten beschrieben werden.
Sie können natürlich auch das Bau- und Finanzamt über den Sachverhalt benachrichten und alles in der örtlichen Presse veröffentlichen.

Reicht Ihnen diese Stellungnahme „erstma“ ???

Normalerweise kann das ein Bauträger selber beurteilen, ob ein eingesetzter Betonsturz die Belastung von oben über die Türöffnung umleiten kann. Diese Stürze sind auch genormt, d.h. für die meisten Fälle genug stark dimensioniert. Da sehe ich also, falls das fachgerecht ausgeführt wurde, keine Probleme und keinen Bedarf für einen Statiker. Belastungsprobleme wären an Rissen deutlich sichtbar, denn die Verformungen an Decke und Wand würden allmählich an den Materalien in Erscheinung treten. Die Decke oder die Fassade wird also nicht einfach zusammenstürzen, Risse künden das vorher an.

In der Schweiz (von da komme ich her) müsste man aber die Aenderung sowieso dem Bauamt mit einer Eingabe melden, da alle sichtbaren Veränderungen genehmigt werden müssen. Mit einer Ueberprüfung der Statik hat dass aber nichts zu tun, da ist ein Bauherr selbst dafür verantwortlich.

Hallo,

das kann ich so nicht beurteilen. Rufen Sie doch einfach bei einem örtlichen Statiker an. Der kann sich das erforderlichenfalls auch ansehen.

In BW wäre dafür ein Bauantrag erforderlich.

Grüße
Stephan Uhrig

Hallo maxi23,

richtig ist, dass bei einme Eingriff in das Tragwerk - und hierzu zählen die tragenden Wände- eigendlich die baubehörde beteiligt werden muss. (Hängt aber auch vom Bundesland ab).
Es kommt natürlich immer auf die genauen Umstände an.
Sollte die Tür nur 1 meter breit sein, und die aufliegenden Decken keine Einzellasten eintragen, so sollte ein gewissenhaft arbeitender Handwerker sein Gewerk soweit verstehen, dass der Einbau problemlos von erfolgen kann.
Sollten Sie aber Angst haben, dass nicht alles korrekt ist, würde ich auf jeden Fall einen Statiker nachsehen lassen. Hilfreich ist auch ein Blick in die Bauunterlagen, sofern diese vorhanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Jürgen W.Hartleib
Architekt

Hallo, wär schon nicht falsch, einen Statiker im Nachhinein die Sache mit den eingebauten Stürzen prüfen zu lassen, damit man weiss, dass alles in Ordnung ist -oder eben auch nicht. Das Bauamt einzuschalten, verteuert die Sache durch die Gebühren für den Prüfstatiker und ist hierbei wohl nicht nötig, wenn es sich um eine Tür mit kleiner 1,50 m Lichtweite handelt. Ist denn damit zu rechnen, dass (z.B. durch Denunziation) das Bauamt über diese Baumassnahme informiert wird oder wurde. Dann sollte man es offiziell prüfen und freigeben lassen.

Hallo,

sorry, ich beschäftige mich eher mit Statik im Stahl(bau)-Bereich, bei Steinen und Beton kenne ich mich nicht so gut aus.
Wenn ein Träger über der Tür ist, sieht das schon mal ganz gut aus. Dies dem Bauamt zu melden, erscheint mir etwas zu viel des guten. Bei den Behörden oder den neuen EU-Richtlinien weiß man allerdings nie …
Gruß Friesenduffy

Hallo ,
ihr Bekannter hat recht.
Man kann nachträglich prüfen lassen ob der eingebaute Sturz ausreichend tragfähig ist. Günstig ist , wenn Ihnen der eingebaute Sturztyp bekannt ist, z.B. Lieferschein.
Bei einer Annahme: Türöffnungsbreite ca 90cm , Wände aus Ziegelmauerwerk mit ausreichender Überdeckung über dem Sturz, Decke mit einfamilienhaus typischen Spannweiten als Massivdecke oder Holzbalkendecke auf Stahlbetonringanker, keine Einzellasten über dem Sturz , müssen Sie sich keine Gedanken machen das die Decke runterkommt.
Da hier verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen , empfehle ich Ihnen, sich an einen Fachmann vor Ort zu wenden, der ggf. sich das einmal anschaut.
Mit freundlichen Grüßen
S.T.