Hallo
Wir wohnen im landkreis München. Der Nachbar beute an unser
Grundstück eine Garage.Auf dieses Garagendaach gehen zwei Türen ( es
ist ein Doppelhaus) die im Bauplan als französische Fenster
eingezeichnet sind. Während der Baufase erklärte er mir, dass diese
so gemacht werden, dass niemand das Dach betreten kann.
(priviligerter Bereich). Jetzt will er die Türen nicht mehr mit einen
Gitter, wie halt französische Fenster aussehen, machen.
Er hat mich also die ganze Zeit bewusst belogen.
Wir befürchten, dass durch die Hintertür doch eine Terasse entstehen
soll.Es sind auch schon einige Platten oben verlegt.Wir haben bereits
beim Landsratsamt angefragt aber das wird dauern.
Vieleicht gibt es da Meinungen dazu, oder es hat jemand ähnliches
erlebt.Da wir an der Garage angeschlossen ein Blumenbeet angelegt
haben und in der Einfahrt ein Auto abgestellt ist betrachten wir das
einen Eingriff in unseren persönlichen Bereich wenn da zu jeder Zeit
jemand verumtrampeln und noch mehr machen kann. Vieleicht gibt es da
Meinungen dazu, oder es hat jemand ähnliches erlebt. Grüße von Dieter
Vieleicht gibt es da Meinungen dazu, oder es hat jemand ähnliches erlebt.
Ja, diese Streitigkeiten gibt es bei den Menschen seit der Steinzeit.
Wenn der Bau von der Stadt (Bauamt) genehmigt wurde, musst du es hinnehmen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Denn vor der Baugenehmigung wurde dir ein Widerspruch zum Baugesuch eingeräumt, und der scheint verstrichen zu sein. Dieses Schreiben wird sogar meistens per Postzustellung oder Einschreiben zugestellt.
Danach wurde gebaut und der Nachbar ist dir irgendwie „böse“ gekommen, soll der jetzt alles wieder abreissen nur weil es dir besser passt?
Gruß
Hallo !
Wie groß,besser breit ist die Grenzgarage ?
Normaler Abstand 3 m,dort beginnt das Wohnhaus ?
Ich kenne die LBO Bayern nicht im Detail,aber auch da kann man nachschlagen.
In anderen Ländern entfällt die Erlaubnis,wenn die Grenzgarage(die steht dort ja mit einer Ausnahmegenehmigung,nur sie darf dort sein,nichts anders!),wenn man gleich mit Dachterrasse plant oder später nachrüstet.
Hält man einen Grenzabstand auf dem Dach von 2 m ein,dann kann es erlaubt sein,denn so dicht dürfte meist auch eine ebenerdige Terrasse an die Grenze heranrücken.
Was auf keinen Fall geht ist eine Art Sichtblende am Dachrand auf Grenzlinie,denn in den meisten LBOs ist die Grenzhöhe über Terrain festgelegt. Man kann also niemals die ganze Dachfläche als Terrasse nutzen,man muss deutlich einrücken Richtung Haus.
Genaueres sagt Dir das örtliche Bauamt(oder Architekt,Fachanwalt f. Baurecht)),mache eine Skizze der Lage oder nimm Deinen amtlichen Lageplan mit,dann kann man dort gezielt informieren.
mfG
duck313
Die nachträglich entstehende Terrasse auf dem Garagendach ist von der Baugenehmigung nicht gedeckt (wenn sie nicht von vorn herein in der Genehmigung mit beantragt wurde). Damit hat der Nachbar sehr wohl die Möglichkeit, gegen den Ausbau zur Dachterrasse Einspruch einzulegen.
Man darf das Garagendach nur als solches Nutzen und nicht als Terrasse zweckentfremden!!!Da gibt es bestimmt keine Genehmigung dafür!kannst du einklagen wenn es stöhrt!
Gehe zur Stadt/Gemeinde …zum Bauamt und schildere Deine lage!
Ich darf nicht mal auf meinen Garagendach Altreifen lagern, nur weil ein Nachbar vom Ansehen dieser gestöhrt ist. (Doppelhaus in Bayern/Landshut).
Viel Erfolg
Man darf das Garagendach nur als solches Nutzen…
Und eine Nutzung ist immer mit dem Recht zum Betreten verbunden, sonst ist es keine Nutzung.
Sorry bitte. Es wurde doch vorher vom Bauamt genehmigt.
Denn niemand ist heute mehr so dumm ohne Baugenehmigung irgendwas neu zu bauen. Das führt sonst immer in den Ruin.
Gruß
Wir wollen nichts abreissen lassen. Es sollen nur französische Fenster werden, die ein Gitter vor haben, damit niemand das Garagendach als Partyraum oder sonst benutzten kann. Es get hier auch zu unseren Schutz.
Gruß Dieter
wir wollen nur das wie im Bauplan eingezeichnet, ein französisches Fenster wird mit Gitter vor, damit verhindert wird, dass hier Partys oder sonstiges gemacht werden. Das solche Sachen ausufren wissen wir ja inzwischen. Vielen Dank für Ihre Zuschrift Grüße Dieter
Wir wollen eben darauf bestehen, dass wie im Bauplan eingezeichnet französische Fenster werden, um eine Dachterasse zu verhindern. Vielen Dank für Ihre Zuschrift Grüße Dieter
Das mit den Altreifen finde ich etwas überzogen. Es geht bei uns aber darum, dass wir wie im Bauplan eingezeichnet ebenfranzösische fenster die ein Gitter vor haben gemacht werden, um zu verhindern, dass hier Partys oder ähnliches gemacht werden. Wir haben schon beim Bauamt angefragt, aber das wird dauern. Wollte vorher nur einige Meinungen dazu hören. Vielen Dank für Ihre Antwort. Grüße Dieter
Vielen Dank für Ihre Antwort, wir haben schon beim Bauamt angefragt, aber das wird dauern. Ich wollte vorab nur ein paar Meinungen hören.
Grüße Dieter
Hallo!
Ich finde es etwas eigensinnig,auf französische Fenster am Nachbarhaus zu bestehen,nur weil die in der Bauzeichnung des Nachbarn eingetragen waren.
Meines Erachtens kannst DU als Nachbar NICHT darauf bestehen !
Denn diese Gitter vor den Fenstertüren dienen allein der Absturzsicherung(Brüstungshöhe),wenn man ganz öffnet. Wahrscheinlich war zum Genehmigungszeitpunkt die Garage noch nicht da oder geplant.
Und selbst wenn,Du kannst dem Nachbarn nicht verbieten,das Dach zu betreten.
Und wenn Garage direkt ans Haupthaus stößt,dann entfällt die erforderliche Absturzsicherung. Wenn Nachbar kleine Kinder hat,dann wird er sich sicherlich schon etwas als Schutz einbauen lassen.
Das mit einer Dachterrasse hatte ich Dir erklärt,das geht nicht,bzw. nur eingeschränkt.
Leider hast Du ja noch nichts zu den Abmessungen gesagt,schade,würde mich schon interessieren.
Bei einer grenzständigen Doppelgarage von über 5 m Breite,könnte man m.E. nämlich durchaus eine kleine hausseitige Dachterrasse anlegen.
MfG
duck313