Hallo,
Angenommen ein Mieter zieht in eine Mietwohnung, in der dunkel lasierte Holztüren vorhanden sind. Im Mietvertrag ist festgelegt dass die Innentüren alle 5 Jahre zu streichen sind - ob dies nun neuerdings gültig ist oder auch nicht.
Der Mieter würde nun gerne gleich zu Einzug die Türen abschleifen und in einem sehr hellen Farbton neu lasieren.
Darf der Mieter dies tun? Ist sein Vorhaben durch die Klausel im Mietvertrag vielleicht sogar schon gedeckt?