Türen in Mietwohnung Streichen zulässig?

Hallo,

Angenommen ein Mieter zieht in eine Mietwohnung, in der dunkel lasierte Holztüren vorhanden sind. Im Mietvertrag ist festgelegt dass die Innentüren alle 5 Jahre zu streichen sind - ob dies nun neuerdings gültig ist oder auch nicht.
Der Mieter würde nun gerne gleich zu Einzug die Türen abschleifen und in einem sehr hellen Farbton neu lasieren.
Darf der Mieter dies tun? Ist sein Vorhaben durch die Klausel im Mietvertrag vielleicht sogar schon gedeckt?

Hallo,

starre Fristen in der formularmäßigen Renovierungsklausel führen zu deren Ungültigkeit. Daher bitte genauen Wortlaut im Mietvertrag prüfen.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Insofern müsste der Mieter für das Abschleifen der Türen am besten eine schriftliche! Erlaubnis des VM einholen.
Die Arbeiten sollten dann auch unbedingt mit dem VM besprochen und fachmännisch durchgeführt werden, sonst drohen dem Mieter unter Umständen Schadenersatzforderungen seitens des VM, wenn die Türen bei dieser Aktion verhunzt werden.

Gruß
M.