türen und fenster sind farblos einzulassen

hallo zusammen, ist folgende klausel im zusammenhang mit einer schönheitsreparaturklausel wirksam :

„türen und fenster sind farblos einzulassen.“

es handelt sich schließlich um keine (unzul.) farbwahlklausel.

wäre nett, wenn ihr eure meinungen mit quellen belegen könntet

mfg
h.

Ist der Rest der Klausel gültig?
Was soll mit dem Begriff „farblos“ bezweckt werden?
Aber prinzipiell: Ja.

Ist der Rest der Klausel gültig?
Was soll mit dem Begriff „farblos“ bezweckt werden?
Aber prinzipiell: Ja.

ja, der rest der klausel ist mit der rspr. des bgh vereinbar.
sinn und zweck ist wohl der schutz des holzes vor äußeren einwirkungen.

Hallo,

sinn und zweck ist wohl der schutz des holzes vor äußeren
einwirkungen.

Der Zweck ist wohl eher die Optik - farbloser Lack kann prinzipiell nicht vor UV-Licht schützen (das machen die Pigmente im farbigen Lack) - und genau das macht das Holz schäbig und kaputt (neben dem Moder, den man aber konstruktiv vermeiden kann).

Aber egal, das ist zulässig laut Urteil BGH. Such Dir dazu eine Quelle aus: http://www.google.com/search?ie=UTF-8&oe=UTF-8&sourc…
Den kompletten Text findet man unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Gruß
loderunner (ianal)

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[EDIT: Name auf Wunsch entfernt] (ianal)

vielen dank !

gruß h.